…Doralt, § 4 Tz 253, sinngemäß aus, dass trotz Verstoßes gegen die StVO die betriebliche Veranlassung nicht automatisch ausgeschlossen werden kann. Eine gerichtliche Verurteilung alleine steht der Abzugsfähigkeit der Unfallkosten nicht entgegen, wenn das Verschulden geringfügig war (Doralt, § 4 Tz 254). Dazu kommt im streitgegenständlichen Fall…
…welche durch eine gerichtliche Verurteilung - nämlich des Vergehens des Glückspiels nach § 168 Abs. 1 StGB - relativiert werde, ist anzumerken, dass der Verwaltungsgerichtshof bereits mit Erkenntnis vom 28. November 1952, Zl. 2222/51, ausgesprochen hat, dass auch eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Bedarfsdeckungsgesetz den…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Die Frage der Hinterziehung von Abgaben ist grundsätzlich im gerichtlichen bzw. verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu entscheiden. Liegt eine Verurteilung wegen Hinterziehung einer Abgabe vor, dann ist die Abgabe im Abgabenverfahren als hinterzogen zu…
…Bw. iSd. § 9 BAO somit außer Zweifel. Auf die entsprechenden Betriebs- und Lohnsteuerprüfungsergebnisse bei der Gesellschaft für 1992 bis 1996, die deshalb für die genannten Jahre erlassenen Wiederaufnahme- bzw. Festsetzungsbescheide und die gerichtliche Verurteilung des Bw. wegen Abgabenhinterziehung würde verwiesen. Der Einwand, der Bw. hätte…
…abzuweisen. Auch im Falle einer zu treffenden Ermessensentscheidung müsste diese aufgrund der gegen den Bf wiederholten Verhängung von Finanzstrafen, darunter auch eine gerichtliche Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung, aus spezial und generalpräventiven Gründen gegen den Bf ausfallen. Im gegenständlichen Fall gebiete das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung…
…April 2003 aufgehoben worden sei. Der Bw. habe eine gerichtliche Verurteilung, finanzstrafrechtlich sei er unbescholten. Im Zuge einer Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung für die Zeiträume Mai bis September 2001 sei festgestellt worden, dass für einzelne Eingangsrechnungen Vorsteuer in Abzug gebracht worden sei, obwohl ein Leistungsaustausch nicht zustande gekommen…
…dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2.) Die Wiederaufnahme von Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Taten setzt keine gerichtliche Verurteilung voraus. Das Vorliegen einer gerichtlich strafbaren Handlung stellt vielmehr eine Vorfrage dar…
…nicht auf die Abgabenvorschreibung zurückzuführen, sondern wie vom Beschwerdeführer auch dargestellt, auf seine gerichtliche Verurteilung und die damit verbundenen Folgen. Bei der dargestellten Situation kann die Erhebung der vorgeschriebenen Eingangsabgaben keine Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers haben. Einerseits fehlt es an pfändungsfähigen…
…Gesellschaft bereits im Abgabenfestsetzungsverfahren der Gesellschaft zugestanden und war auch im gerichtlichen Strafverfahren mit Ausnahme des Tatvorwurfes der Kapitalertragsteuerhinterziehung voll geständig. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für 1992 bis 1995 und für 1-10/1996 liegt eine die Berufungsbehörde bindende gerichtliche Verurteilung des Bw…
…nicht auf die Abgabenvorschreibung zurückzuführen, sondern, wie vom Bf. dargestellt, auf seinen beeinträchtigten Gesundheitszustand (Rückenleiden) sowie auf seine gerichtliche Verurteilung und die damit verbundenen Folgen. Da nach den vorgelegten Unterlagen das monatliche Gesamteinkommen des Bf. den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt, ist zur Zeit die…
…und damit in Einklang stehenden Einkaufsaufzeichnungen für den gesamten Prüfungszeitraum sehr wohl eine Schätzung durchführen, der diese Daten zugrunde liegen. Wenn die Qualität der Daten zwar nicht hinreichend für eine gerichtliche Verurteilung ist, so sind diese Daten doch geeignet, die Schätzung der Behörde zu stützen…
…die Gesellschaft als selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin die GmbH. Der Bw. verneint das Vorliegen einer Haftung mit dem Hinweis, dass eine gerichtliche Verurteilung nicht vorliege und die Bereicherung bei ihm nicht eingetreten sei. Diesem Vorbringen ist unter Hinweis auf die, oben dargestellte, eindeutige Rechtslage zu entgegnen…
…86/80, zu verweisen, wonach der Gesetzgeber bei Schaffung dieser Regelung nicht unsachlich gehandelt habe, weil gerichtliche Verurteilungen mit einschneidenderen Folgen verbunden seien als verwaltungsbehördliche. Faktum ist, dass nach geltender Rechtslage eine bedingte Strafnachsicht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht vorgesehen ist und der Bw. demnach nicht…
…Berufung angesprochenen Strafhandlungen (§ 105, § 202, § 216 StGB) gesetzt werden müssten. Liegt bereits eine gerichtliche Verurteilung wegen einer solchen dirigierenden Zuhälterei iSd § 216 StGB vor, so liefert dies naturgemäß den Beweis für eine bestehende Weisungsgebundenheit gem. § 47 Abs. 2 EStG (UFS Wien, RV/0089-W/05…
…weshalb sich auch aus dem Einwand des Bw., er wäre im finanzgerichtlichen Strafverfahren freigesprochen worden, nichts gewinnen lässt, weil eine gerichtliche Verurteilung nach dem Finanzstrafgesetz im Gegensatz zu § 9 BAO, wo leichte Fahrlässigkeit genügt, das Vorliegen eines Vorsatzes voraussetzt. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den…
…ins Ausland zu fliehen. Diese Möglichkeiten schienen dem Bw. in einem grotesken Missverhältnis zu der behaupteten Verfehlung des Sohnes zu stehen. Um eine gerichtliche Verurteilung zu verhindern, habe der Bw. sämtliche Rechtsanwaltskosten für die Vertretung seines Sohnes in dieser Rechtsangelegenheit übernommen. Im Gerichtsverfahren sei V…
…bzw. Unterlassung einen Straftatbestand bildet. Bisher wurde, wie erwähnt, ein Strafverfahren noch nicht einmal eingeleitet. Da keine finanzstrafbehördliche oder gerichtliche Verurteilung vorliegt, darf die Abgabenbehörde die Frage der Hinterziehung lediglich als Vorfrage im Rahmen des Abgabenverfahrens klären (vgl. Achatz M. in: Leitner R. (Hrsg.), Aktuelles…
…der vollen Summe und nicht von einer quotenmäßigen Befriedigung im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahren ausgehen würden. Darüber hinaus hätte die Abgabenbehörde nicht nur die bloße gerichtliche Verurteilung sondern das gesamten Verfahrenergebnis berücksichtigen müssen. Die bloße Anführung des banden- und gewerbsmäßigen- Schmuggels rechtfertige noch nicht die Abweisung…
…der vollen Summe und nicht von einer quotenmäßigen Befriedigung im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahren ausgehen würden. Darüber hinaus hätte die Abgabenbehörde nicht nur die bloße gerichtliche Verurteilung sondern das gesamten Verfahrenergebnis berücksichtigen müssen. Die bloße Anführung des banden- und gewerbsmäßigen- Schmuggels rechtfertige noch nicht die Abweisung…
…vollen Summe und nicht von einer quotenmäßigen Befriedigung im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahren ausgehen würden. Darüber hinaus hätte die Abgabenbehörde nicht nur die bloße gerichtliche Verurteilung sondern das gesamten Verfahrenergebnis berücksichtigen müssen. Die bloße Anführung des banden und gewerbsmäßigen Schmuggels rechtfertige noch nicht die Abweisung der…