…da nicht antragsgemäß bzw. nicht entsprechend den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 VwGG und somit rechtswidrig wäre. Die gerichtliche Exekutionsbewilligung würde den Vollzug des angefochtenen Rückstandsausweises darstellen, der auf Grund der ausdrücklichen Anordnung des § 30 Abs. 3 VwGG aufzuschieben wäre. Eine derartige Aufschiebung könne rechtlich…
…dessen hoher Verbindlichkeiten gerichtliche Exekutionen geführt, wobei zunächst gemäß dem vollstreckbaren Titel lediglich ein Betrag von € 36.336,42 geltend gemacht wurde. Sämtliche Exekutionsversuche seien mangels Vermögens erfolglos geblieben, so auch die Versteigerung der nunmehr vertragsgegenständlichen Liegenschaft mangels Interessenten. Eine weitere erfolgreiche Exekutionsführung bzw.…
…Oktober 2010 einer gänzlichen Beitragsstundung bis 31. März 2011 zugestimmt und es seien keinerlei gerichtliche Exekutionsakte von anderer Seite anhängig. Außerdem habe bisher keine der anerkannten Forderungen gegen den Bw. eine Einschränkung in der Erfüllung erfahren, weder durch gerichtliche Entscheidung, noch durch Vereinbarung. Dass die…
…diverse Ablehnungen von Konkursanträgen, eine gerichtlich verfügte Vorlage des Vermögensverzeichnisses und unzählige gerichtliche Exekutionsanträge und Besuche von Exekutoren in seinen Firmen- und Privaträumen. Ein gerichtlicher Ausgleich wäre der Höhe nach (40%) und wegen des kurzen Zeitraumes (von 15 Monaten) absolut unrealistisch gewesen. Ein Privatkonkurs habe…
…einer persönlichen Unbilligkeit wäre. Dabei ist auch zu beachten, dass der Bw finanzielle Einschränkungen in den Jahren vorher durch Einbehalt von seiner Pensionsversicherungsanstalt (durch eine gerichtliche Exekution) sowie durch Unterhaltszahlungen hinnehmen musste. Da vom Bw keine weiteren besonderen Umstände vorgebracht wurden, der Bw wurde bereits…
…zur Kenntnis gebracht wurde, konnten vom Vollstrecker des Finanzamtes am 22. April 2002 keine Beträge eingebracht werden, die Firma war aus ihren Räumlichkeiten ausgezogen und bestand eine gerichtliche Exekution. Ein weiteres Versteigerungsedikt ist dem Insolvenzakt (vom 4. Februar 2002) zu entnehmen. Konkursanträge gegen die GmbH…
…könnten, weil der sei beim Wegräumen des Hochwassers dabei gewesen. Der Ex-Schwiegersohn habe es vermieden, nach Österreich zu kommen, da er gerichtliche Exekution befürchtet habe. Dieser sei den Unterhalt für seinen Sohn schuldig geblieben. Ende Juni 2005 habe die Tochter den Bw. angerufen, dass…
…die gerichtliche Exekution] Tz 66, zur mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehenden Aussichtslosigkeit der betreffenden Aktion [des Antrages], der es an Schlüssigkeit mangelt [vgl. ständige Rechtsprechung des VwGH zur Unterbrechungswirkung von Meldeamtsanfragen sowie der zeitlichen Lagerung des vermeintlichen Aufhebungsgrundes der Verjährung schon lange vor dem zugrundeliegenden Exekutionstiteldatum…
…Rückzahlungen geleistet wurden, lässt sich nach allgemeiner Erfahrung jedenfalls kein Schulderlass ableiten.In Anbetracht der prekären wirtschaftlichen Lage des Bw. wären gerichtliche Exekutionsmaßnahmen vollkommen aussichtslos und daher mit einem Kostenrisiko für die Gläubiger verbunden gewesen. Die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens wäre nicht möglich gewesen, da derartige…
…zur Geschäftsadresse der H. GmbH durchgeführt. Der ehemaligen Vermieter hat dabei angegeben, dass bereits im Jahr 1989 gerichtliche Exekutionsmaßnahmen zur Hereinbringung ausständiger Mieten veranlasst worden waren. Ab Dezember 1990 seien die ehemaligen Geschäftsräumlichkeiten in der R.Gasse von einem Nachmieter genutzt worden. Durch die Befragung…
…229 BAO). Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und muss dem Abgabepflichtigen nicht zugestellt werden. Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (§ 229 BAO letzter Satz). Im vorliegenden Fall wurde im Antrag vom 25.5.2005 auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit…
…ein Antrag gemäß § 15 eingebracht wurde; 7. wenn nach Beginn des Vollzuges der Vollstreckung ein Ansuchen um Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) eingebracht wird. Sicherstellungsaufträge sind Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren (§ 233 Abs. 1 BAO). Das Ziel des Sicherungsverfahrens besteht darin, dem Abgabenschuldner bereits zu…
…Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung). Der Sicherstellungsauftrag bildet bei noch nicht vollstreckbaren Abgaben die Grundlage für die Exekution zur Sicherstellung, durch die der Pfandrang für die nachfolgende, auf Grund des Rückstandsausweises (§ 229 BAO) zu führende Exekution…
…Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß § 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Gemäß § 65 Abs. 1…
…schicken. In den gegenständlichen Fällen handle es sich nicht um vertragliche, sondern um gerichtliche Pfändungen, sodass die Bestimmungen der §§ 301 und 302 der Exekutionsordnung anzuwenden seien. Der Gläubiger habe die Kosten nur vorübergehend zu tragen. Ein vorübergehender Leistungsaustausch sei aber im Umsatzsteuergesetz nicht vorgesehen. Überdies…
…und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden wäre (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis wäre Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Rückstandsausweis wäre eine öffentliche Urkunde über den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld; er wäre aber kein rechtsmittelfähiger Bescheid (VfGH 9.12…
… §229 BAO). Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde. Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (§ 229 BAO letzter Satz). Der Abgabenpflichtige wird von der Ausstellung des Rückstandsausweises nicht verständigt und muss dem Abgabepflichtigen nicht zugestellt werden. Dem Abgabepflichtigen wird daher das Recht…
…Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 15 Abs. 2 erster Satz AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des…
…A in M die Rede sei. Die vom Masseverwalter vorgelegte Zahlungsaufstellung weise als Zahlungsempfänger im Übrigen hauptsächlich die GKK 1 und GKK 2 aus, die aber Exekution gegen die T-GmbH geführt hätten. Da der Bw. zu den berufungsgegenständlichen Fragen und Vorwürfen ohne Buchhaltungsunterlagen weder…
…Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren sei und den Namen und die Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk, dass die Abgabenschuld vollstreckbar sei (Vollstreckbarkeitsklausel), zu enthalten habe. Daraus ergebe sich, dass - abgabenexekutionsrechtlich - einerseits ein Bescheid (Titelbescheid - Exekutionstitel…