…spezialpräventiven Strafzweck, welcher darin besteht, den Täter selbst von weiteren künftigen Straftaten abzuhalten, verfolgt der Gesetzgeber durch eine Bestrafung auch das Ziel, andere potentielle Täter von einem möglichen finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten abzuschrecken. Das vom Spruchsenat in erster Instanz gewählte Strafausmaß wird diesem generalpräventiven Strafzweck in…
…Berufungssenates im gegenständlichen Fall, bei nicht erfolgter Schadensgutmachung (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften in vollem Umfang nach wie vor vollstreckbar auf dem Abgabenkonto aus), der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darauf ausgerichtet ist, andere potentielle Täter von der Begehung von Finanzstrafvergehen abzuhalten, mit einer Strafmilderung vorzugehen…
…aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht möglich. Neben dem Zweck einer Finanzstrafe den Täter vor künftigen Finanzstrafdelikten abzuhalten (spezialpräventiver Strafzweck) verfolgt der Gesetzgeber mit der im gegenständlichen Fall zwingend zu verhängenden Geldstrafe auch die Absicht andere potenzielle Täter von künftigen Finanzvergehen abzuhalten (generalpräventiver Strafzweck). Gemäß…
…dass auch die general- und spezialpräventiven Strafzwecke im Anlassfall als nicht außergewöhnlich einzustufen sind, wäre - auch unter Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Abwägungen - im Hinblick auf eine Verwirklichung der gesetzlichen Strafzwecke die zu verhängende Geldstrafe etwa in Höhe des Verkürzungsbetrages anzusetzen. Zieht man neben dem als…
…3 leg.cit.), seien auch unter angemessener bzw. notwendiger Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Überlegungen gegen den Beschuldigten die genannten Strafen auszusprechen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 29. November 2012, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Unter Hinweis…
…und der sich aus dem dargestellten Sachverhalt ergebende lange Tatzeitraum (vgl. § 33 Z 1 StGB) als straferschwerender Umstand andererseits, erschiene unter Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Überlegungen (eine Auswertung der Umsatzsteuerdaten laut StNr. 56 ergibt, dass der Bw. auch nach dem Ergehen der Strafverfügung erneut Umsatzsteuervoranmeldungen…
…(verheiratet; Ehegatte berufstätig; Sorgepflicht für zwei Kinder; Jahresnettoeinkommen 2009 annähernd 66.000,00 €; umfangreicher Immobilienbesitz) ergäbe sich unter strafzweckimmanenter Mitberücksichtigung spezial- und generalpräventiver Erwägungen, ein tat- und schuldangemessener Geldstrafensatz von annähernd 20 % der oa. Strafobergrenze, de. einem Strafbetrag von 1.000,00 €. Lediglich…
…Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.  …
…Vorstrafen, welche den Bw. nicht davon abgehalten haben, neuerlich ein deliktisches Verhalten zu setzen und unter Berücksichtigung auch des generalpräventiven Strafzweckes konnte bei nicht erfolgter Schadensgutmachung einer darüber hinausgehenden Strafmilderung nicht näher getreten werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27. Juni 2006
…wie im Spruch ersichtlich, auf ein Maß, das gerade noch ausreicht um dem generalpräventiven Strafzweck zu genügen. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG war das Ausmaß der Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe entsprechend zu vermindern. Der Ausspruch des Verfalles der sichergestellten Zigaretten war in den bezogenen Gesetzesbestimmungen…
…wie im Spruch ersichtlich, auf ein Maß, das ausreicht um dem spezial- und generalpräventiven Strafzweck zu genügen. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG war das Ausmaß der Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe entsprechend zu vermindern. Der Ausspruch des Verfalles der sichergestellten Zigaretten war in den bezogenen Gesetzesbestimmungen…
…von € 31.721,32 auch derzeit noch unberichtigt aushaftet, so wird deutlich, dass die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe jedenfalls die hier eingetretene Zinsersparnis der Bw2 nicht übersteigt. Auch spricht im gegenständlichen Fall der generalpräventive Strafzweck, potentielle andere Täter, insbesondere aus der bekanntermaßen verkürzungsanfälligen Baubranche…
…entspricht nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates der dargestellten wirtschaftlichen Situation der KG und wird den festgestellten Milderungsgründen gerecht. Einer weiteren Herabsetzung der Geldstrafe und auch der Verbandsgeldbuße standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, da ansonsten, in der bekannter Weise verkürzungsanfälligen Branche des Transportgewerbes der generalpräventive Strafzweck…
…rückfällig geworden. Diese Umstände würden im gegenständlichen Fall rechtfertigen, den generalpräventiven Strafzweck hintan zu halten und mit einer Strafmilderung vorzugehen. Auch wenn die Verhängung einer Geldstrafe nach der Judikatur selbst dann gerechtfertigt sei, wenn es die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bestraften wahrscheinlich erscheinen lassen, dass…
…ein Achtel des gesetzlichen Strafrahmens ausmachenden Geldstrafe etwa im Sinne des Berufungsbegehrens, steht schon der oa., hier jedenfalls nicht außer Ansatz zu lassende generalpräventive Strafzweck entgegen. Letztangeführte Überlegungen stehen in Wahrheit auch nicht im Widerspruch zu den Erwägungen des VwGH zur Gz. 97/14/0039…
…Lage des Bw. auszugehen. Die verhängte Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen dem Schuldgehalt der Tat unter Berücksichtigung des Vorliegens von drei Milderungsgründen. Neben dem spezialpräventiven Strafzweck, den Bw. in Hinkunft von finanzstrafrechtlich relevanten Taten abzuhalten, darf dabei auch der generalpräventive Strafzweck der Norm, welcher darin liegt…
…Ansicht des Berufungssenates eine Herabsetzung der Geldstrafe auf 11,48 Prozent des Gesamtstrafrahmens und der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe, wie im Spruch ersichtlich, auf ein Maß, das ausreicht um dem spezial- und generalpräventiven Strafzweck zu genügen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16. Oktober 2008
…wurde (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften nach wie vor unberichtigt aus), so spricht auch der in der Abschreckung anderer potentieller Straftäter liegende generalpräventive Strafzweck gegen eine Herabsetzung der Geldstrafe und eine weitere Milderung der Ersatzfreiheitsstrafe. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19. Juni 2007
… 23 Abs. 3 FinStrG wurden bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters ausreichend berücksichtigt. Eine Strafreduzierung im Berufungsverfahren würde nach Ansicht des Berufungssenates dem generalpräventiven Strafzweck, welcher darauf ausgerichtet ist, andere in Frage kommende Täter von einem…
…derzeitig eingeschränkte wirtschaftliche Situation des Bw. und den Umstand, dass im gegenständlichen Fall spezialpräventive Gründe bei der Strafbemessung wegfallen, ausreichend berücksichtigt. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe würde nach Senatsmeinung auch den generalpräventiven Strafzweck der Norm, welcher dahingehend ausgerichtet ist, andere potentielle Täter von der Begehung…