…Grund ihrer Natur nach nicht von den Zwecken der privaten Lebensführung getrennt werden kann, sodass die mit diesen Räumen zusammenhängenden Aufwendungen zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben gehören (vgl. VwGH vom 17.6.1992, Zl. 91/13/0146). Heizraum und Lager (gemischte Nutzung): Der Heizraum (3…
…nicht im Betriebsvermögen sei, wäre der im Zusammenhang mit der Liegenschaft geltend gemachte Investitionsfreibetrag nicht anzuerkennen. Über die Berufung wurde erwogen: 3.) Ergänzende Feststellungen, Rechtsfolgen 3.1.) Welcher Teil der Liegenschaft dient der Durchführung des Mietvertrages GF- Bw, welcher Teil dient sonstigen betrieblichen Zwecken? Das…
…ohne dass feststellbar ist, wie oft, diente dieses Zimmer auch betrieblichen Zwecken der KG oder der Bw. (z.B. geschäftliche Besprechungen, Bearbeiten geschäftlicher Unterlagen), ohne dass die GmbH und Co KG für die Nutzung dieses Zimmers ein Entgelt entrichtete. Rechtsfolgen: Die Nutzungen auf Grund des…
…2000 Ab 1999 nutzten der Geschäftsführer und dessen Gattin die Liegenschaft RTstraße. 31 im selben Ausmaß wie 1995 und 1996 bis Ende Juni 1997 für private Zwecke (Vorhalt vom 3.1.2005, insoweit unbestritten). Diese Annahme folgt aus den nachstehenden Erwägungen: aa.) Beide bezahlten ab…
…Urteil vom 8.5.2003, C-269/00,Seeling, im Zusammenhang mit gemischt genutzten Gebäuden geltend gemachten Vorsteuern die Anerkennung und nahm zudem eine Kürzung der Umsätze um die von der Bw. als Eigenverbrauch aus der hoheitlichen Gebäudenutzung angesetzten Beträge vor. In der Niederschrift über…
…VwGH 4.10.2001, 87/08/0072). Daraus ergibt sich, dass der Zweck des gegenständlichen Vertrages (Auswirkungen im Rahmen der Bauersozialversicherung) nicht nur durch einen Dienstbarkeitsvertrag herbeigeführt werden konnte, sondern auch durch einen Pachtvertrag oder eine sonstige entgeltliche Nutzungsüberlassung, sofern damit eine Änderung der Betriebsführung…
…1 Z. 2 2. Satz GrEStG). Durch diese Bestimmung wird klargestellt, dass auch bei gemischten Rechtsgeschäften der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das vom Gesetz verwendete Wort "insoweit" bedeutet, und zwar nur für die Berechnung der Steuer, eine Zerlegung des Erwerbes in einen entgeltlichen und…
…1 Z. 2 2. Satz GrEStG). Durch diese Bestimmung wird klargestellt, dass auch bei gemischten Rechtsgeschäften der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das vom Gesetz verwendete Wort "insoweit" bedeutet, und zwar nur für die Berechnung der Steuer, eine Zerlegung des Erwerbes in einen entgeltlichen und…
…1 Z. 2 2. Satz GrEStG). Durch diese Bestimmung wird klargestellt, dass auch bei gemischten Rechtsgeschäften der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das vom Gesetz verwendete Wort "insoweit" bedeutet, und zwar nur für die Berechnung der Steuer, eine Zerlegung des Erwerbes in einen entgeltlichen und…
…1 Z. 2 2. Satz GrEStG). Durch diese Bestimmung wird klargestellt, dass auch bei gemischten Rechtsgeschäften der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das vom Gesetz verwendete Wort "insoweit" bedeutet, und zwar nur für die Berechnung der Steuer, eine Zerlegung des Erwerbes in einen entgeltlichen und…
…Übergebern ausbedungenes Wohnrecht und daher rechtlich danach zu beurteilen. Nach gewissen mathematischen Formeln kann der so genannte Barwert der Rente berechnet werden. Für steuerliche Zwecke ist dieser Barwert der verbundenen Rente auf die einzelnen Beteiligten aufzuteilen, sofern für jede dieser berechtigten Personen ein Erwerbsvorgang vorliegt…
…= Berufungswerber, Bw) von dem ihnen je gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft in EZ (bebautes Grundstück, Straße) zum Zweck der Begründung von Wohnungseigentum je 126/662 Miteigentumsanteile, diese verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top w 1 und das Carport Top c 1. Der Kaufpreis…
…sowie an deren Lebensgefährten G von dem ihnen je gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft in EZ (bebautes Grundstück, Straße) zum Zweck der Begründung von Wohnungseigentum je 126/662 Miteigentumsanteile, diese verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top w 1 und das Carport Top c 1…
…sowie an deren Lebensgefährten G von dem ihnen je gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft in EZ (bebautes Grundstück, Straße) zum Zweck der Begründung von Wohnungseigentum je 126/662 Miteigentumsanteile, diese verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top w 1 und das Carport Top c 1…
…ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Für die Festsetzung der Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die zwecks Vorliegens einer gemischten Schenkung nötige Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Missverhältnis vorliegt oder nicht…
…Die mit vorläufigem Bescheid festgesetzte Erbschaftssteuer wird angerechnet (Euro 116.480,09). Die Abgabenberechnung ist den Ausführungen in der Begründung zu entnehmen. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall 1.) die Berechnung des gemeinen Wertes der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren für Zwecke der Erbschaftssteuer…
…und sonstigen Rechte zugunsten der Übergeber auf deren beider Lebensdauer sowie zur Besorgung der laufenden Graberhaltung. Für Zwecke der Gebührenbemessung wurde der Wert des Wohnungsgebrauchsrechtes mit monatlich 500,00 € bewertet, die Verpflichtung zur Graberhaltung mit einmalig 1.500,00 €. Das Finanzamt setzte mit…
…Aktenvermerk ist zu entnehmen, dass sich auf der Liegenschaft Ö 9 lediglich ein alter Vierkanthof befinde, der nur landwirtschaftlichen Zwecken diene und keine Wohnräume enthalte. Auf Grund dieses Übergabsvertrages erging sowohl an Mag. GG als auch an FG ein mit 29. April 2002 datierter Grunderwerbsteuerbescheid…
…70. Dazu legte er eine Aufstellung vor, auf welcher die einzelnen Fahrten, der Zweck der Fahrten, die gefahrenen Kilometer und die Berechnung der Diäten ersichtlich waren. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 vom 21. Juni 2012 anerkannte das Finanzamt von den geltend gemachten Werbungskosten, die…
…140,02 (2,5% von einer Bemessungsgrundlage von Euro 845.601,03 Die Abgabenberechnung ist den Ausführungen in der Begründung zu entnehmen. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall 1.) die Berechnung des gemeinen Wertes der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren für Zwecke der Erbschaftssteuer…