…Dienstreise) durch eine private Veranlassung (Besuch des Familienwohnsitzes) sind die Fahrten nach Osttirol infolge des Aufteilungs- und Abzugsverbotes des § 20 leg. cit. insgesamt nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Auch insoweit werden die rechtlichen Ausführungen der vorhin erwähnten Berufungsentscheidung des UFS zum Inhalt dieser Berufungsvorentscheidung gemacht. Schließlich…
…1988 seien, es sei denn, es lägen folgende Voraussetzungen kumulativ vor (vgl. zur Judikatur etwa Renner, Gemischt veranlasste Fortbildungs- und Reiseaufwendungen, SWK 2010, S 641): 1. Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die…
Der angefochtene Bescheid ist weiters dahingehend abzuändern und somit der Berufung teilweise stattzugeben, als die den Bw. betreffenden Flugkosten hinsichtlich dieses Reiseanteils anteilig - somit in einem Ausmaß von 20/24 (= 83,33%) - als Betriebsausgabe anzuerkennen sind. Dies macht einen Betrag von EUR 1.148…
…eigenen, typischen Betrachtungsweise im allgemeinen und losgelöst vom besonderen Fall der Privatsphäre zugerechnet werden. Die wesentliche Aussage dieser Bestimmung ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Nach der Rechtsprechung des VwGH muss gerade bei Aufwendungen…
…Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll…
…während der Anteil der privaten Nutzung 13,54 % beträgt. Somit entfallen von der "gemischt" veranlassten Fahrtstrecke von 1.846 km auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Vermietung 1.596 km, während auf die private Nutzung eine Fahrtstrecke von 250 km entfällt. Demnach stellt sich…
…auf seine Organe überbunden, was bei einem Allein-Geschäftsführer besonders ins Gewicht fällt. Besonders deutlich wurde das vorhandene Unternehmerrisiko im vorliegenden Fall im Zusammenhang mit der schweren Erkrankung der Geschäftsführerin Anfang 1998. Wäre sie eine Dienstnehmerin im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gewesen, so hätte sie…
…für Jedermann, der am Allgemeinwissen der Europäischen Union interessiert ist, von Nutzen ist. Da sich die Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, liegen somit gemischt veranlasste Aufwendungen vor, welche gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…Die Reisen waren sohin einwandfrei durch ein fremdbestimmtes berufliches Moment veranlasst (siehe hiezu auch VwGH v. 27.1.2011, 2010/15/0197). Die vom Finanzamt relevierte Frage des Aufteilungsverbotes bei gemischt veranlassten Aufwendungen stellt sich im berufungsgegenständlichen Fall daher nicht. Die in der aufgehobenen Berufungsentscheidung…
…wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grund liegt, als vermieden werden soll…
…dass der Absetzbarkeit von Tages- und Nächtigungssätzen, als von pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung und pauschalen Nächtigungsaufwendungen, für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise im Allgemeinen das Ausschließlichkeitsgebot des § 4 Abs 5 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 enthält ein Abzugsverbot (auch) gemischt veranlasster Aufwendungen. Es soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige auf Grund der Eigenschaft ihres Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen können (vgl…
…Lohn - zumindest teilweise - erfolgsabhängig ist (Doralt, EStG, Tz 98 zu § 20). Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines…
…Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Diese Gesetzesbestimmung enthält die wesentliche Aussage, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und beruflichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Typischerweise der Privatsphäre zuzurechnende Aufwendungen sind sohin selbst dann vom Abzug als Werbungskosten ausgeschlossen, wenn sie zur…
…festgestellt werden kann, ob er durch die Lebensführung oder durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst wurde, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Die in Rede stehende Gesetzesbestimmung enthält die wesentliche Aussage, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig…
…2009, GrS 1/06) bezog, die bei "gemischten" Reiseaufwendungen den beruflich veranlassten Anteil als Werbungskosten anerkennt, so ist dem folgendes entgegenzuhalten: Zwar ist auch der UFS in neueren Entscheidungen dem strengen Aufteilungsverbot bei gemischt veranlassten Reisen nicht gefolgt (z.B. UFS 4.2.2010, RV…
…Fahrt zwischen Wohnort und Betrieb um eine betriebliche Fahrt gehandelt hätte. Die einzige Relevanz könne darin gesehen werden, wonach bei einer privaten Mitnahme des Sohnes eine gemischte Veranlassung entstehen könnte. Hier sei jedoch zu betonen, dass die Fahrt zur Abholung des Wagen aus der Werkstatt…
…§ 20 Tz 10, besteht die wesentliche Aussage dieser Gesetzesbestimmung darin, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Im Interesse der Steuergerechtigkeit soll vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen…
…Dezember 1997, Zl 96/15/0259) können bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines z w e i t e n Haushaltes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung setzt auch einen Familienwohnsitz…
…wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Diese Bestimmung enthält laut VwGH als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt…