…GesmbH bezieht, spielt nach den vorherigen Ausführungen keine Rolle. Das Tatbestandsmerkmal der geschäftsmäßigen Vertretung des Bw. ist sohin erfüllt. Dass mit der Erteilung der Vollmacht lediglich ein gelegentliches Einschreiten des Bw. für die L.O.GesmbH verbunden wäre, ist auf Grund des Umstandes, dass der…
…erstellen". Dabei kann die steuerliche Vertretung durch den Bw. für ein oder mehrere Veranlagungsjahre oder auch zeitlich unbegrenzt (für die "Folgejahre") beantragt werden. Auch die im Streitfall vorgelegte "Vertretungs- und Empfangsvollmacht" spricht gegen ein bloß vorübergehendes und gelegentliches Einschreiten des Bw. gegenüber österreichischen Finanzbehörden. Mit…
…B. vorkommenden Angelegenheiten einzuschreiten. Dass die Vollmacht sich ausschließlich auf Herrn B. bezieht, spielt nach den vorherigen Ausführungen keine Rolle. Dass mit der Erteilung der Vollmacht ein nur gelegentliches Einschreiten der Bw. für Herrn B. verbunden wäre, ist auf Grund des Umstandes, dass die Bw…
…S.KG bezieht, spielt nach den vorherigen Ausführungen keine Rolle. Das Tatbestandsmerkmal der geschäftsmäßigen Vertretung des Bw. ist sohin erfüllt. Dass mit der Erteilung der Vollmacht lediglich ein gelegentliches Einschreiten des Bw. für die S.KG verbunden wäre, ist auf Grund des Umstandes, dass der…
…weshalb der Verdacht bestehe, dass er den Autohandel auch tatsächlich dort betreibe. Über diese Hausdurchsuchung erging am 30. September 2010 folgender Bericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch (gekürzt): "Zum Zeitpunkt des Einschreitens um 08 Uhr 30 wurde die Tür zum Büro der Fa. X. verschlossen vorgefunden…
…in Verletzung des § 115 Abs. 1 BAO vorsätzlich vor Erlassung des bekämpften Bescheides unterlassen habe, Erhebungen über die Natur seines Einschreitens zu tätigen. Das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf habe es auch in Verletzung des § 115 Abs. 2 BAO vorsätzlich unterlassen, ihm vorab Gelegenheit…
…der Unterhaltsverpflichteten mit im Ausland lebenden Kindern, weil der Heimatstaat des Kindes in Form von Geld- und Sachleistungen für eine entsprechende Abgeltung der Kinderlasten sorge. Daraufhin beantragte der Einschreiter durch seinen steuerlichen Vertreter die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Tatsache sei…
…F. vorzulegen sowie die Rechnungen dieser Subunternehmer an die DEF-S.L.. Bauaufsicht: Nach Auskunft des Baumeisters Herrn Ing. M.F. wurde die örtliche Bauaufsicht von seiner Firma übernommen (ergänzt durch gelegentliche Überwachung durch Herrn Ing. S.) und über die C.D.GmbH. (1. Teilrechnung…
…zur Vertretung vor Abgabenbehörden vorliegt (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 84 Anm. 2). Der Vertreter muss nicht bereits tatsächlich so häufig tätig gewesen sein, damit keine bloß gelegentliche Vertretung mehr vorliegt. Auch die erstmalige Vertretung kann daher bereits geschäftsmäßig sein (Ritz, BAO3, § 84 Tz…
…erkennen gegeben, dass sie Hrn O geschäftsmäßig vertritt. Die vorgelegte Vollmacht bevollmächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommenden Fälle, sodass nicht nur von einer gelegentlichen Vertretung gesprochen werden kann. Die Bw hat auch diverse Vertretungshandlungen gesetzt, zB Antrag auf Erteilung einer Steuernummer, Einreichen des…
… 84). Die gegenständlich vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw. zum Einschreiten für die Abgabepflichtige in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden. Die Bevollmächtigung erstreckt sich sohin nicht nur auf bestimmte oder gelegentliche Vertretungshandlungen, sondern gilt inhaltlich unbeschränkt. Die im vorliegenden Fall abgegebenen Unterlagen…
…uneingeschränkten Vollmacht beim Finanzamt zu erkennen gegeben, dass sie M. geschäftsmäßig vertritt. Die vorgelegte Vollmacht bevollmächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommende Fälle, sodass nicht nur von einer gelegentlichen Vertretung gesprochen werden kann. Der Einwand in der Berufung, die Bw sehe sich nicht als…
…uneingeschränkten Vollmacht beim Finanzamt zu erkennen gegeben, dass sie F. geschäftsmäßig vertritt. Die vorgelegte Vollmacht bevollmächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommende Fälle, sodass nicht nur von einer gelegentlichen Vertretung gesprochen werden kann. Der Einwand in der Berufung, die Bw sehe sich nicht als…
… 84). Die gegenständlich vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw. zum Einschreiten für die Abgabepflichtige in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden. Die Bevollmächtigung erstreckt sich sohin nicht nur auf bestimmte oder gelegentliche Vertretungshandlungen, sondern gilt inhaltlich unbeschränkt. Die im vorliegenden Fall für das…
…geschäftsmäßig vertritt. Dafür spricht auch die Bezeichnung der Bw als Parteienvertreter. Die vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommenden Fälle, sodass nicht von nur gelegentlicher Vertretung gesprochen werden kann. Zur Tätigkeit als Ausgleichvermittler: Die Bw. stützt ihr Berufungsbegehren ua auf die Auskunftsschreiben…
…A. zum damaligen Zeitpunkt (Herbst 1998) durch ein großes Investitionsprojekt in seinem Unternehmen beruflich außerordentlich beansprucht gewesen, weshalb sich bei gelegentlichen Kontakten mit dem Bruder die Gespräche, soweit sie überhaupt beruflicher Natur waren, allenfalls um diese Investition und nicht um das anhängige RM-Verfahren der…
…geschäftsmäßig vertritt. Dafür spricht auch die Bezeichnung der Bw als Parteienvertreter. Die vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommenden Fälle, sodass nicht von nur gelegentlicher Vertretung gesprochen werden kann. Zur Tätigkeit als Ausgleichvermittler: Die Bw. stützt ihr Berufungsbegehren ua auf die Auskunftsschreiben…
…für eine geschäftsmäßige Vertretung. Diese Vollmacht ermächtigt die Bw zum uneingeschränkten Einschreiten, sodass nicht von nur gelegentlicher Vertretung gesprochen werden kann. Die Vollmacht umfasst neben den eigentlichen Vertretungshandlungen auch noch Kassenangelegenheiten und ermächtigt zum Einschreiten im Finanzstrafverfahren. Darüber hinaus ist dem zuständigen Sachbearbeiter aufgrund weiterer…
…für eine geschäftsmäßige Vertretung. Diese Vollmacht ermächtigt die Bw zum uneingeschränkten Einschreiten, sodass nicht von nur gelegentlicher Vertretung gesprochen werden kann. Die Vollmacht umfasst neben den eigentlichen Vertretungshandlungen auch noch Kassenangelegenheiten und ermächtigt zum Einschreiten im Finanzstrafverfahren. Darüber hinaus ist dem zuständigen Sachbearbeiter aufgrund weiterer…
…als Parteienvertreter. Die vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommenden Fälle, sodass nicht von nur gelegentlicher Vertretung gesprochen werden kann. Zur Tätigkeit als Ausgleichsvermittler: Die Bw stützt ihr Berufungsbegehren ua. auf die Auskunftsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit betreffend ihre Tätigkeit…