…Würdigung: Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 leg.cit. zufließen. Nach § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung…
…diesem Grund überhaupt kein steuerpflichtiger Sachbezug vorliege, so ist hiezu Folgendes zu bemerken: Geldwerte Vorteile im Sinn des § 15 Abs. 1 EStG 1988 können alle Güter in Geldeswert sein, also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und sonstige Vorteile, sofern sich ihr Wert in Geld ausdrücken…
…führte das FA aus, "die vom Vormieter unentgeltlichen Investitionen" seien mit S 500.000,00 abzüglich S 250.000,00 Verbindlichkeiten Bank geschätzt worden. Diese Investitionen seinen als geldwerter Vorteil den Einnahmen hinzugerechnet worden. Dagegen erhob der Bw. mit Schreiben vom 28. Juni 2001 den…
…1 Z 13 EStG 1988 die an einzelne Dienstnehmer gewährten Urlaubszuschüsse mit der Begründung nachversteuert, dass nur der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen begünstigt sei, da sich diese Befreiungsbestimmung nur auf den Sachbezug beziehen würde (VwGH 29.5…
…es liege daher kein Missverhältnis vor. d) Geldwerter Vorteil: Die vom Arbeitgeber direkt an das Hotel überwiesenen Zuschüsse könnten nach Ansicht der Berufungswerberin auch nicht als Barzuwendungen an den Dienstnehmer im verkürzten Zahlungsweg angesehen werden, da die Zuschüsse dem Dienstnehmer nicht unmittelbar zur Verfügung gestellt…
…geldwerte Vorteile für Herrn Mag. H dar. Daraufhin wurde von der Bw. ein Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 ausbezahlt erhielten. Ob der Verzicht auf verjährte Urlaubsansprüche einen geldwerten Vorteil bewirkt und damit den Zufluss von Einnahmen auslöst, ist die strittige Rechtsfrage. Nach dem vorliegenden Dienstvertrag von A sind für den Dienstnehmer ua. die Bestimmungen des Angestelltengesetzes…
…nur 250 S wie zu Beginn seines Mietverhältnisses entrichtet hat, ohne dass jemals eine Indexanpassung erfolgt ist. Ausschlaggebend für die Ermittlung eines allfälligen geldwerten Vorteils ist der Wert der Zuwendung in der jeweiligen Besteuerungsperiode. Bedenkt man, dass in den davorliegenden Jahren wesentliche Sanierungsarbeiten auf Kosten…
…in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden. Ebenso wie die Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges stellt die Zurverfügungstellung einer Mitgliedschaft in einem Fitnessclub einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 13 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen…
…zu HP bestanden, daher könne auch kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis bestehen, da im Jahr 2006 kein Dienstverhältnis bestanden habe. Über die Berufung wurde erwogen: Die Einräumung von Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien durch Mitarbeiter stellt einen geldwerten Vorteil im Sinne des § 15 Abs…
…2001 vom 30. Juni 2003 bei der Berufungswerberin (Bw) wurde die Einräumung von Aktienoptionen betreffend Mag. J.K. als einen geldwerten Vorteil iSd § 25 EStG 1988 gewertet und mit dem Zeitpunkt der Ausübung dieses Optionsrechtes durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuerpflicht unterworfen (L, DB, DZ von…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Einnahmen liegen gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Einnahmen liegen gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
…an der der Bw mit seiner Ehegattin teilgenommen hat, als Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis ist unstrittig. Hat der Dienstgeber oder der Vertragspartner des Dienstgebers (im gleichsam abgekürzten Zahlungswege) einem Dienstnehmer einen geldwerten Vorteil zugewendet, liegt in der Regel ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor. Wird die…
…wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z. 4 bis 7 zufließen. Als Einnahmen aus einem Dienstverhältnis kommt alles in Betracht, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt. Es können dies Geldleistungen oder geldwerte Vorteile sein…
…ohne dabei ein Nutzungsentgelt zu bezahlen (Kontoführung, Abschlusspesen etc.). Das Finanzamt ist der Auffassung des Prüfungsorgans, dass dies einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle, gefolgt und hat die Bw. mit den angefochtenen Bescheiden für die Kalenderjahre 2003-2006 zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und…
…Die Tatsache, dass die Privatwohnung in der Zeit der Benutzung der Dienstwohnung leer stehe, könne keinen Einfluss auf die Qualifizierung der Wohnungsüberlassung als geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis haben, da es in der freien persönlichen Disposition des Dienstnehmers liege, ob er diese Wohnung leer stehen…
…Differenzbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei Vollarbeit und dem tatsächlich erzielten Entgelt eine eigene gesetzliche Verpflichtung erfüllt. Nachdem es sich bei diesen Beiträgen nicht um Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer handelt, liegt auch kein geldwerter Vorteil vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 18. Juli 2011
…41 Abs. 3 FLAG 1967 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Unter Arbeitslohn ist nach den oben dargestellten Ausführungen der Bruttoarbeitslohn, welcher auch den geldwerten Vorteil miteinschließt, zu verstehen. Gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) besteht für beschäftigte Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht. Die…
…beurteilen, ob der Arbeitnehmer einen Betrag hätte aufwenden müssen, um sich das geldwerte Gut, welches ihm vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, im freien Verkehr zu beschaffen. Aus welchen Gründen der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer diesen Vorteil (unentgeltlich) einräumt, ist dabei unbeachtlich. Da der Berufung…