…ist Rechtsanwalt und beschäftigte seine Ehegattin als Anwaltssekretärin. Im Zuge einer GPLA wurden die für die Ehegattin unter "freiwilliger Sozialaufwand" in der Buchhaltung auf dem Konto 6790 verbuchten Prämien für die Zusatzkrankenversicherung bei der M der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und dem…
…nicht strittigen Aufwendungen - Personalkosten, anteilige Energie- und Mietaufwendungen für ein Arbeitszimmer, freiwilligen Sozialaufwand, Ausgaben für Fachliteratur und - nur im Streitjahr 1999 - Ausgaben für die Fortbildung seiner Dienstnehmerin als Werbungskosten geltend. In den Einkommensteurbescheiden der Jahre 1998 bis 2000 wurden die Personalkosten, die anteiligen Energie- und…
…dass Mietentgelte bei der ARGE in den Jahren 1990 - 1997 als freiwilliger Sozialaufwand ausgewiesen werden und im Zuge einer bei der ARGE stattgefundenen Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1996 - 1998 auch als solcher anerkannt wurden. In den Steuererklärungen für die Jahre 1990 und 1991 legte die…
…gezahlten Mieten wurden von dieser als Mieteinnahmen erklärt und in die "Überschussrechnungen" der Bw aufgenommen. Bei der ARGE wurden diese als freiwilliger Sozialaufwand behandelt und im Zuge einer Betriebsprüfung auch als solcher anerkannt. Auf Grund von Erhebungen (Einvernahmen von Angestellten der ARGE sowie H. F…
die ARGE oder andere Mieter das Haus ohne Bettwäsche und Handtücher vermietet worden sei, lassen sich nicht entnehmen. Bettwäsche und Handtücher wurden - wie auch den seinerzeit vom Finanzamt geprüften Anlageverzeichnissen zu entnehmen - stets den Mietern zur Verfügung gestellt. Da Bettwäsche und Handtücher somit auch Gegenstand…
…Beanstandungen ergeben. Die Feststellungen der Betriebsprüfung beschränkten sich letztlich auf zwei Feststellungen, nämlich dass der freiwillige Sozialaufwand zu hoch sei und dass der Zuwachs am Verrechnungskonto der geschäftsführenden Gesellschafterin als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln wäre. Bezüglich des Zuwachses auf dem Verrechnungskonto der Bw. wäre bereits…
…unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) hat für die Kalenderjahre 1998, 1999 und 2000 eine Lohnsteuerprüfung stattgefunden. Vom Prüfungsorgan wurde ua festgestellt, dass am Konto freiwilliger Sozialaufwand neben Aufwendungen für Getränke, Kaffee, Weihnachtsgeschenke, Weihnachts - und Firmenfeier auch Aufwendungen für Geburtstags - und Hochzeitsgeschenke verbucht worden sind…
…und Arbeitsstätte ein Verkehrsabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale gewährt. Nach den Ausführungen des Finanzamtes im Vorlagebericht hat der Berufungswerber an diverse Bedienstete Netzkarten der Wiener Linien überlassen. Die vom Prüfer festgestellten Beträge wurden auf dem Konto "Freiwilliger Sozialaufwand" als Fahrtkosten verbucht. Auf das Ersuchen des Finanzamtes…
…2002 geltend gemachten Reisekosten von € 3.110,91 zur Gänze refundiert worden sind, wurden die Reisekostenersätze in dieser Höhe als Betriebseinnahme angesetzt. Tz 17 Freiwilliger Sozialaufwand Aufwendungen für die Weihnachtsfeiern im Krankenhaus X wurden gemäß § 20 EStG in folgender Höhe gewinnerhöhend ausgeschieden: | 2000 …
…18 | 65.584,00 | 57.708,77 Das gesamte Bier sei in der Gasträumlichkeit ausgeschenkt worden. Damit wären auch alle Einkäufe im Wareneingangsbuch zu erfassen gewesen. Weshalb ein freiwilliger Sozialaufwand oder Werbeaufwand nicht geltend gemacht werden könne, sofern es nichts zu verschleiern gebe…
…18 | 65.584,00 | 57.708,77 Das gesamte Bier sei in der Gasträumlichkeit ausgeschenkt worden. Damit wären auch alle Einkäufe im Wareneingangsbuch zu erfassen gewesen. Weshalb ein freiwilliger Sozialaufwand oder Werbeaufwand nicht geltend gemacht werden könne, sofern es nichts zu verschleiern gebe…
…hingewiesen, bei dem im Zuge der Lohnsteuerprüfung auf eine Nachforderung verzichtet wurde. Zur Nachversteuerung des "freiwilligen Sozialaufwandes" (Gutscheine): In den Pflegeeinrichtungen A und B würden die Dienstnehmer zweimal jährlich die hier strittigen Gutscheine zur Anschaffung von Dienstkleidung erhalten. Damit in den Einrichtungen kein Krankenhausimage entstehe…
…Ferienhotel Se G im Zeitraum 12.8. bis 19.8.1995 für 3 Personen wird als nicht betrieblicher Aufwand dem Gewinn hinzugerechnet. Sonstiger freiwilliger Sozialaufwand: Die betriebliche Veranlassung der Bereitstellung der Licht- und Tonanlage konnte nicht festgestellt werden. GWG. Die Anschaffung eins CD-Players konnte…
…Wie der Bw. vorbringt ist im Gesamtbetrag jedoch auch ein die Mitarbeiter betreffender "freiwilliger Sozialaufwand" enthalten. Da es sich dabei um abzugsfähige betriebliche Aufwendungen handelt ist hinsichtlich dieses Betrages somit keine Kürzung der Betriebsausgaben durchzuführen. Für das Jahr 2001 handelt es sich um einen Gesamtbetrag…
…den Bewirteten nicht um Auftraggeber des Bw. handle, und also auch kein direkter Zusammenhang mit den Einnahmen gegeben sei; b) auch keinen freiwilligen Sozialaufwand darstellten, da die Bewirteten nicht Dienstnehmer des Bw. seien; - der Beratungsaufwand nicht anzuerkennen sei, da trotz Vorhalt die berufliche Veranlassung bzw…
…Datensicherung 2. Arbeitsplatz - 70,80 € keine private Nutzung. d) Betriebsausflug und Geschenk an Angestellte: Lt. Einkommensteuerrichtlinie Rz 1548 seien Geschenke an Mitarbeiter als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abzugsfähig. "Geschenke an Arbeitnehmer sind als freiwilliger SoziaIaufwand abzugsfähig (vgl. VwGH 19.11.1979, 0237/77 , betr. Weihnachtsgeschenke)";…
…Anschaffung von Kaffee für das Büro die Bewirtung von Geschäftsfreunden betreffe, die mit dem Vertreterpauschale abgegolten sei. Beim Kaffee handle es sich laut Bw. in der Berufung überwiegend um freiwilligen Sozialaufwand einer gemeinsamen Innendienstmitarbeiterin. Der Bw. sei naturgemäß praktisch ständig im Außendienst. Vorhalt des UFS…
…Die Bw. wurde informiert, - dass es sich nach der Aktenlage bei den Belegen des Kontos "Freiwilliger Sozialaufwand" 1999 vom 30. September 1999 (S 10.441,67) sowie vom 9.12.1999 (S 14.044,00) um Arztrechnungen des Geschäftsführers handle, die als sonstige Vergütung DB…
…51 | c. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | | 36.767,84 | d. sonstige Sozialaufwendungen (freiwilliger Sozialaufwand) | | 1.830,53 | 7. planmäßige Abschreibungen | | 7.730,74 | 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen…
…dass die Bw. auf dem Konto freiwilliger Sozialaufwand insgesamt im Kalenderjahr 1998 S 56.668,00, im Kalenderjahr 1999 S 66.351,00 und im Kalenderjahr 2000 S 38.855,00 verbucht hat. Diese Beträge stellen laut Aufzeichnungen des Prüfungsorgans die Beträge ohne Umsatzsteuer dar…