…Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage der Zulässigkeit des Abzuges von Betriebsausgaben für Reisekosten, freiwillige Sozialaufwendungen und Barvorschüsse an Mitarbeiter, sowie jene der Anerkennung von Dienstverhältnissen mit nahen Angehörigen strittig. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) wurde in den Jahren 2015 bis einschließlich…
…321,00 € | 7.571,00 € 3.3. Freiwilliger Sozialaufwand (Tz 3 Bp.-Bericht) Die Höhe der unter diesem Titel begehrten Betriebsausgaben ist unstrittig und geht auch aus den Veranlagungen hervor. Was die Negativfeststellungen unter diesem Punkt anlangt, so ist es der Bf…
3.106,00 € | 3.936,00 € | 5.321,00 € | 7.571,00 € | Freiwilliger Soz. Tz 3 | 824,00 € | 956,00 € | 2.104,00 € | 2.232,00 € | Nahe Angehörige…
…ist Rechtsanwalt und beschäftigte seine Ehegattin als Anwaltssekretärin. Im Zuge einer GPLA wurden die für die Ehegattin unter "freiwilliger Sozialaufwand" in der Buchhaltung auf dem Konto 6790 verbuchten Prämien für die Zusatzkrankenversicherung bei der M der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und dem…
3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…
…nicht strittigen Aufwendungen - Personalkosten, anteilige Energie- und Mietaufwendungen für ein Arbeitszimmer, freiwilligen Sozialaufwand, Ausgaben für Fachliteratur und - nur im Streitjahr 1999 - Ausgaben für die Fortbildung seiner Dienstnehmerin als Werbungskosten geltend. In den Einkommensteurbescheiden der Jahre 1998 bis 2000 wurden die Personalkosten, die anteiligen Energie- und…
…dass Mietentgelte bei der ARGE in den Jahren 1990 - 1997 als freiwilliger Sozialaufwand ausgewiesen werden und im Zuge einer bei der ARGE stattgefundenen Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1996 - 1998 auch als solcher anerkannt wurden. In den Steuererklärungen für die Jahre 1990 und 1991 legte die…
…gezahlten Mieten wurden von dieser als Mieteinnahmen erklärt und in die "Überschussrechnungen" der Bw aufgenommen. Bei der ARGE wurden diese als freiwilliger Sozialaufwand behandelt und im Zuge einer Betriebsprüfung auch als solcher anerkannt. Auf Grund von Erhebungen (Einvernahmen von Angestellten der ARGE sowie H. F…
die ARGE oder andere Mieter das Haus ohne Bettwäsche und Handtücher vermietet worden sei, lassen sich nicht entnehmen. Bettwäsche und Handtücher wurden - wie auch den seinerzeit vom Finanzamt geprüften Anlageverzeichnissen zu entnehmen - stets den Mietern zur Verfügung gestellt. Da Bettwäsche und Handtücher somit auch Gegenstand…
…Beanstandungen ergeben. Die Feststellungen der Betriebsprüfung beschränkten sich letztlich auf zwei Feststellungen, nämlich dass der freiwillige Sozialaufwand zu hoch sei und dass der Zuwachs am Verrechnungskonto der geschäftsführenden Gesellschafterin als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln wäre. Bezüglich des Zuwachses auf dem Verrechnungskonto der Bw. wäre bereits…
…2 Z 1 lit. a UStG 1994 erfüllt sind und auch der Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs. 3 UStG 1994 keine Rechtswirkungen entfaltet. Ein "freiwilliger Sozialaufwand" (siehe Rz 68) liegt hier nicht vor. Zur Überlassung gegen Entgelt siehe Rz 8. Randzahlen 76 bis 100: derzeit frei
3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…
3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) 3a.1. Zeitpunkt der sonstigen Leistung Siehe Rz 2608, Rz 2610, Rz 2618 und Rz 2619 bis Rz 2621. 3a.1a. Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch. 3a.1a.1. Allgemeines Rz 475: Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß…
…Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 39433493/53/53). Freiwilliger Sozialaufwand Rz 1539: Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.). Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn…
…Auftraggebers in die Fähigkeiten und Seriosität des Leistungserbringers gekennzeichnet ist, kommt den von diesem gewährten Sachgeschenken keine für die Auftragserteilung maßgebliche Bedeutung zu (VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Geschenke an Arbeitnehmer sind als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (vgl. VwGH 19.11.1979, 0237/77…
…unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) hat für die Kalenderjahre 1998, 1999 und 2000 eine Lohnsteuerprüfung stattgefunden. Vom Prüfungsorgan wurde ua festgestellt, dass am Konto freiwilliger Sozialaufwand neben Aufwendungen für Getränke, Kaffee, Weihnachtsgeschenke, Weihnachts - und Firmenfeier auch Aufwendungen für Geburtstags - und Hochzeitsgeschenke verbucht worden sind…
…5.2006, 2002/13/0168); siehe hiezu auch Rz 2382 ff. Betreuung Rz 1499a: Siehe "Pflegetätigkeit", Rz 1616. Betriebsausflug des Personals Rz 1500: Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (vgl. VwGH 15.11.1995, 9292/13/0216/13/0316). Zur…
…| VwGH 7.9.1993, 90/14/0195, 0196 | Fernsehgerät | VwGH 7.9.1993, 90/14/0195, 0196 | "freiwilliger Sozialaufwand" (zB Bewirtungsspesen, Versicherungen, Fachliteratur) | VwGH 16.9.1986, 85/14/0163 | Kleidung | VwGH 26.9.2000, 98/13/0107…
…Weiterbildungen bei der Wirtschaftskammer seien demgegenüber reine Theorie und teurer. Dieser Aufwand könne des Weiteren als freiwilliger Sozialaufwand gesehen werden, da seine Familie oft unentgeltlich bei Erkrankungen von Mitarbeitern oder in Stresssituationen ausgeholfen habe. Zur Umdeutung von verdeckte Ausschüttungen in Einlagenrückzahlungen Hinsichtlich der in der…
…nicht ausreichend. Die Zulagen seien somit als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Ebenso sei festgestellt worden, dass unter dem Titel "freiwilliger Sozialaufwand" die Kosten eines Geburtstagsgeschenkes für eine Dienstnehmerin (Gattin des Beschwerdeführers) aufwandwirksam verbucht worden seien. Nach Befragung der steuerlichen Vertretung sei am 4. Februar 2022…