…Berechnung der Steuer und der Bemessungsgrundlage siehe Bescheid). Begründet wurde die Steuervorschreibung wie folgt: "Da infolge des Ausgleichsverfahrens die Ihrem Sohn gewährten Darlehen nicht zurückgezahlt werden können, geht das Finanzamt von einer freigebigen Zuwendung aus. Lt. Prüfungsfeststellungen des Finanzamtes Kufstein wurden Geldzuflüsse für das Jahr…
…die für Verträge zwischen nahen Angehörigen erfoderlichen Kriterien nicht erfüllt worden. Es sei daher auch diesbezüglich von einer freigebigen Zuwendung auszugehen. Die Berufungswerberin stellte daraufhin den Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wurde nachstehendes Ergänzungsersuchen an…
…dann nicht mehr möglich wäre. In diesem Fall war das Handy an die Bw. auch wieder zu retournieren. Das Finanzamt erblickte darin eine freigebige Zuwendung und ermittelte daher in einem Vorhalteverfahren die Anzahl der überlassenen Handys, die genauen Vertragsbedingungen der Serviceverträge, sowie den Wert der…
…Somit ist davon auszugehen, dass im Berufungsfall eine Gegenleistung nur für die erworbenen Handelswaren und nicht für den Erhalt der freigebigen Zuwendung in Form eines Gutscheines in Höhe von S 8.013,36 erbracht wurde. Der Berufung konnte somit kein Erfolg beschieden sein. Wien…
…werden, als Unterhalt angesehen, weswegen das für eine Schenkung notwendige Moment der Freigebigkeit fehlt. Im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der bürgerlich-rechtliche Schenkungsbegriff erweitert, indem nicht nur freigebige Zuwendungen, sondern auch zB. was infolge Vollziehung einer vom Geschenkgeber angeordneten Auflage usw. erlangt wird…
…erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG gilt als Schenkung iS des Gesetzes jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte dadurch auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Dem vorliegenden Rechtsbehelfsverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Herr A., Adresse1, war bis ttmm 2004…
…Wie eingangs bereits festgehalten, knüpft der hier in Frage stehende Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG (freigebige Zuwendung) an einen wirtschaftlichen Vorgang an und ist daher der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne des § 21 BAO jedenfalls zugänglich (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…Entscheidungsgründe Strittig ist, ob in einem Bewirtschaftungsvertrag auf unbestimmte Dauer, in welchem ausdrücklich kein Entgelt für die Überlassung des Bewirtschaftungsrechtes vereinbart wurde, eine freigebige Zuwendung des Bewirtschaftungsrechtes zu erblicken ist. 1. Verfahrensverlauf Am 8.Juli 1999 wurde zwischen den Ehegatten A und Bw. , der Berufungswerberin…
…ob in einem Bewirtschaftungsvertrag, der auf bestimmte Dauer von einem Jahr und Verlängerungsoption auf unbestimmte Dauer für ein Bewirtschaftungsentgelt von S 1 pro Jahr abgeschlossen wurde, eine freigebige Zuwendung des Bewirtschaftungsrechtes zu erblicken ist. 1. Verfahrensverlauf Am 23. November 1999 wurde zwischen den Ehegatten A…
…Z 1) und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (Z 2). Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Im gegenständlichen Fall…
…1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) Schenkungen im Sinne des bürgerlichen Rechtes und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Bei Vorliegen einer gemischten Schenkung (teils entgeltlich und teils unentgeltlich) wird der einheitliche Erwerb für Zwecke…
…sich auf inländische Grundstücke beziehen. Die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Schenkungen im Sinne des bürgerlichen Rechtes und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, unterliegen der Schenkungssteuer. Rechtsgeschäfte, die teils entgeltlich und…
…bürgerlichen Rechtes (Zif. 1) und andere freigebige Zuwendungen (Zif. 2). Die Steuerpflicht setzt eine Bereicherungsabsicht zumindest beim Zuwendenden und die tatsächliche Bereicherung beim Bedachten voraus. Gegenstand einer Schenkung kann jede im rechtlichen Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Dem gemäß kann…
…angebahnt, gepflegt oder intensiviert werden können. Demgegenüber ist aber nach Ansicht des VwGH bei Verlosungen - trotz Förderung geschäftlicher Interessen - grundsätzlich eine Bereicherung gegeben. Verlosungen führen zu freigebigen Zuwendungen, wenn der Veranstalter an der vom Teilnehmer zu erbringenden Leistung kein geldwertes Interesse hat. Diesbezüglich gilt es…
…1) und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (Zif. 2). Gemäß § 12 Abs. 1 Zif. 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Im gegenständlichen Fall ist…
…Sinne des bürgerlichen Rechtes - wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - (Zif. 1) und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (Zif. 2). Grundsätzlich kann Gegenstand einer Schenkung auch der Verzicht auf ein vermögenswertes Recht sein…
…im Sinne des bürgerlichen Rechtes - wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - (Zif. 1) und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (Zif. 2). Streitpunkt im gegenständlichen Fall ist ausschließlich die Bewertung des Schenkungsgegenstandes. Für die…
…ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes unter anderem: Schenkungen im Sinne des bürgerlichen Rechtes - wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - (Zif. 1) und andere freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (Zif. 2). Rechtsgeschäfte…
…Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Gewinne aus Preisausschreiben freigebige Zuwendungen, wenn der Veranstalter an der vom Teilnehmer zu erbringenden Leistung selbst kein geldwertes Interesse hat und der Zuwendende weiß, dass der Empfänger auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird…
…Zuwendendem und Bedachtem über dessen Bereicherung vor. Der Wille zu bereichern muss aber auch bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muss allerdings kein unbedingter sein. Es genügt vielmehr, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw. in Kauf nimmt…