…angeführten Judikaturnachweisen). All diese Merkmale würden in der Literatur (vgl. Korn a.a.O., Seite 68) als Abgrenzungsmerkmale für freie Dienstverträge gegenüber echten Dienstverhältnissen angeführt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu leisten, die im…
…das ganze Jahr im letzten Monat des Veranlagungszeitraumes berücksichtigt worden. Der Bw. habe mit seinem Auftraggeber (X-GmbH) ein freies Dienstverhältnis vereinbart, wobei Letzterer im Mai 2007 eine "Aufrollung" der Umsatzsteuer vorgenommen und die gesamte Jahressteuer für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum an den Bw. überwiesen habe…
…das mit der Bw. eingegangene Werkvertragsverhältnis aufgrund seines ausdrücklichen Wunsches und aus freiem Willen abgeschlossen zu haben und dass er nicht bereit sei und nicht gewesen sei, für die Bw. im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig zu werden. Am 24. Februar 2010 hat die Steiermärkische Gebietskrankenkasse…
…da Herr B beispielsweise urlaubsbedingt auch Aufträge ablehnen konnte. Für die Qualifizierung der Auftragsbeziehung zwischen Herm B und der Firma D als Dienstverhältnis bzw. freies Dienstverhältnis ist die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen erforderlich. Dies kann gerade aus der Möglichkeit sanktionslos Aufträge ablehnen zu können…
…2003 als freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abgerechnet und somit lohnsteuerrechtlich als selbständige Erwerbstätige gemäß § 22 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) behandelt worden. Darüber hinaus sei kein Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag abgeführt worden. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG liege ein Dienstverhältnis vor…
…nicht als Arbeitsvertrag, sondern zivil-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich als freier Dienstvertrag zu beurteilen. Auf Grund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit wären seine Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 23 EStG 1988 zu qualifizieren und somit nicht lohn-, sondern einkommensteuerpflichtig, es liege steuerlich kein Dienstverhältnis gem. § 47…
…2. und 4. des Freien Dienstvertrages). Das bedeutet, dass die Auftragnehmer/innen dem Bw. - wie das für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses typisch ist - ihre Arbeitskraft auf unbestimmte Zeit zur Verfügung stellen. Insbesondere dem Umstand, dass die Zuteilung der einzelnen Fahrzeuge ausschließlich dem Bw. vorbehalten ist…
…Tätigkeit für den Bw. nichts zu ändern. Möglicherweise läge, entgegen dem Prüfergebnis der Krankenkasse, ein freies Dienstverhältnis vor. Letztendlich versuche die Bp die, im Zusammenhang mit den in der Privatklinik durchgeführten Operationen des Bw., erbrachte Tätigkeit der Frau H.-L. herabzuwürdigen. Es werde in diesem…
…allfällige Reisekosten beinhaltet, da der tatsächliche Anfall von Reisekosten (Aufträge in Vorarlberg ebenso wie in Wien oder Niederösterreich) im vorhinein sehr schwer kalkulierbar gewesen wäre. Es war eindeutiger Vertragswille beider Parteien ein freies Dienstverhältnis zu vereinbaren und wurde auch von beiden eingehalten, da Herr X…
…er sei ähnlich einem Angestellten mit einem derzeit üblichen freien Dienstvertrag tätig gewesen, wird ihm entgegengehalten, dass die Beurteilung eines Dienstverhältnisses nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat und daher eine mögliche Qualifikation als "freies" Dienstverhältnis im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für den unabhängigen Finanzsenat nicht…
…Geschäftsführer als weisungsunterworfen anzusehen. Den Geschäftsführer treffe nur das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen aus der Umsatzentwicklung. Ohne schriftlichen Vertrag könne ein freies Dienstverhältnis nicht dokumentiert und anerkannt werden. Im Vorlageantrag wird wiederholt auf das erhebliche unternehmerische Risiko, das der Geschäftsführer zu tragen habe, hingewiesen…
…Art und Umfang der Tätigkeit derart definiert. Daher bestehe keine produktive sondern eine vermögensrechtliche Tätigkeit. Somit handle es sich hier um ein freies Dienstverhältnis und sei zu einem Dienstverhältnis klar abzugrenzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben den Dienstgeberbeitrag…
…auch keine Sperrminorität zugunsten Herrn K im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sei. Daher seien die Bezüge nicht dienstgeberbeitragspflichtig und auch nicht zuschlagspflichtig. Außerdem liege ein freies Dienstverhältnis in Bezug auf das Tätigwerden des Geschäftsführers vor, da er völlige Weisungsfreiheit im Hinblick auf die Geschäfte des § 20 Abs…
…automatisch dem Finanzamt gemeldet bzw. bekannt gemacht werden würde. Leider sei er diesbezüglich einem Irrtum unterlegen gewesen, was er im Nachhinein sehr bedaure. Als er sein freies Dienstverhältnis begonnen habe, hätte man zwar gesagt, dass er die Abfuhr der Steuern selbst durchführen müsse, jedoch nicht…
…zeitliche Lagerung ihrer Tätigkeit und damit auch deren wirtschaftlichen Erfolg weitgehend selbst bestimmen könnten, so spreche dies nicht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. In den dagegen erhobene Berufungen wird vorgebracht, dass die Mitarbeiter freie Dienstnehmer gewesen seien, da "- keine Zeitvorgaben gegeben waren (Beginn und Ende…
…landesbediensteten Ärzte erhalte. Weiters wurde vereinbart, dass durch diesen Vertrag über die von der KAGes geleisteten Zuwendungen weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis begründet werde. Das Arzthonorar werde durch keinen Steuerabzug im Sinn des Einkommensteuergesetzes und durch keinen Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen geschmälert. Der Berechtigte…
…landesbediensteten Ärzte erhalte. Weiters wurde vereinbart, dass durch diesen Vertrag über die von der KAGes geleisteten Zuwendungen weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis begründet werde. Das Arzthonorar werde durch keinen Steuerabzug im Sinn des Einkommensteuergesetzes und durch keinen Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen geschmälert. Der Berechtigte…
…landesbediensteten Ärzte erhalte. Weiters wurde vereinbart, dass durch diesen Vertrag über die von der KAGes geleisteten Zuwendungen weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis begründet werde. Das Arzthonorar werde durch keinen Steuerabzug im Sinn des Einkommensteuergesetzes und durch keinen Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen geschmälert. Der Berechtigte…
…der vom B. eigenhändig zu unterfertigen war und dessen Punkt 2 wie folgt lautet: "Durch diesen Vertrag über die von der Gesellschaft geleisteten Zuwendungen wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein freies Dienstverhältnis begründet. Das im Punkt 1 vereinbarte Arzthonorar ist durch keinen Steuerabzug im Sinne…
…versteuert worden (Einkünfte aus selbständiger Arbeit). Die betroffenen Einrichtungen seien jedoch in den letzten Jahren dazu übergegangen, ihre Vortragenden im Rahmen von freien bzw. echten Dienstverhältnissen abzurechnen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Diese Abrechnungsmodalität liege in deren rechtlicher Einschätzung, ohne dass es dem Betroffenen möglich sei…