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UFSG FSRV/0004-G/02Verdacht der Abgabenhinterziehung gegen einen nur aus gewerberechtlichen Gründen bestellten Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.05.2003

…Geschäftsführerin ausübt und im verfahrensgegenständlichen Zeitraum für die steuerlichen Angelegenheiten der abgabepflichtigen GmbH verantwortlich war. Strafrechtlich haftet jeder, der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen wahrnimmt, wobei es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung ankommt. Im vorliegenden Fall ist daher nicht der Bf.…

UFSW FSRV/0031-W/03Beschwerde gegen Einleitung, faktische Wahrnehmung durch Vater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.08.2003

…seinen Angehörigen überlassen musste, da er sich noch in Ausbildung befand und seinen Präsenzdienst ableisten musste. Im Finanzstrafrecht ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Wahrnehmung der Angelegenheiten des Abgabepflichtigen keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren voraussetzt. Täter kann vielmehr jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen…

UFSW FSRV/0069-W/04Verdacht der Abgabenhinterziehung durch Wahrnehmenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.04.2005

…führende Handlung oder Unterlassung - etwa wie im gegenständlichen Fall die Verletzung der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung - unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen vornimmt. Dabei kommt es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an (VwGH 5.10.1987…

UFSL FSRV/0094-L/07Die Nichtabgabe der Steuererklärungen und Schätzung der Bemessungsgrundlagen begründen an sich noch keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.04.2008

…Abgabenhinterziehung kämen auch diejenigen Personen in Betracht, die den Abgabepflichtigen oder dessen gesetzlichen Vertreter befugt oder unbefugt vor den Abgabenbehörden vertreten oder sonst dessen Angelegenheiten wahrnehmen würden. Nicht maßgeblich sei die formelle Vertretungsbefugnis, sondern alleine die faktische Besorgung. Der Beschuldigte habe durch sein Handeln einen…

UFSL FSRV/0005-L/04Rechtsanwälte, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 2/6

…eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten…

UFSW FSRV/0090-W/11Verkürzung von Grunderwerbsteuer eines Rechtsanwaltes, wobei ein entschuldbarer Irrtum geltend gemacht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.12.2011

…zu § 9). Im Übrigen sei es belanglos, ob der Täter den Abgabepflichtigen mit oder ohne formelle Vertretungsbefugnis vertrete oder nur sonst wie diese Angelegenheiten wahrnehme. Es komme nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Wer es etwa übernimmt, für einen…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…wie auch viele andere). Eine Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt…

UFSW FSRV/0113-W/06Verkürzung von Grunderwerbsteuer eines Rechtsanwaltes, wobei ein entschuldbarer Irrtum geltend gemacht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.12.2010

…zu § 9). Im Übrigen sei es belanglos, ob der Täter den Abgabepflichtigen mit oder ohne formelle Vertretungsbefugnis vertrete oder nur sonst wie diese Angelegenheiten wahrnehme. Es komme nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Wer es etwa übernimmt, für einen…

UFSL FSRV/0006-L/08Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer den Straßenhandel mit Rosen kontrollierenden Unternehmerin; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten…

UFSW FSRV/0012-W/09Einleitungsbeschwerde, nach Liebhaberei Aufforderung zur Abgabe von USt-Erklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.06.2010

…eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten…

UFSG FSRV/0033-G/08Nichterklären von Erlösen, Geltendmachung von fiktiven Vorsteuern und überhöhten Betriebsausgaben mittels gefälschter Rechnungen durch ein Ehepaar im gemeinsamen Zusammenwirken als faktische Geschäftsführer einer GmbH, gewerbsmäßige Begehung, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2008Teil 1/2

…eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten…

UFSL FSRV/0031-L/06Buchhalterin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen, Strafbemessung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007

…auch viele andere). Eine Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt…

UFSL FSRV/0024-L/08Behauptung, dass ein anderer de facto Geschäftsführer sei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.08.2008

…Als Täter einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG kommt derjenige in Betracht, der die steuerlichen Angelegenheiten tatsächlich wahrnimmt. Nicht die formelle Vertretungsbefugnis ist maßgeblich, sondern die faktische Besorgung der steuerlichen Agenden. Mit Beschluss vom 26. Juli 2007 erfolgte eine Konkursabweisung mangels Vermögens, am 30…

UFSK FSRV/0014-K/07Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2008

…oder Unterlassung - etwa wie im gegenständlichen Fall die Verletzung der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen - unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen vornimmt. Dabei kommt es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an (VwGH 5.10.1987…

UFSG FSRV/0024-G/05Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen faktischen Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.06.2006

…wie deren Angelegenheiten wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (OGH 10.2.1972, 12 Os 226/71). Für die strafrechtliche Verantwortung kommt es dabei nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis bzw. ein Auftragsverhältnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Voraussetzung ist dabei…

UFSF FSRV/0008-F/04Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Schweizer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 1/2

…Judikatzitaten; wie auch viele andere). Eine Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn den abgabenrechtlichen Pflichten zu entsprechen, verlangt also nicht einmal eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt…

UFSL FSRV/0057-L/04Einstellung des Finanzstrafverfahrens, wenn der Berufungswerber die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.02.2006

…a FinStrG derjenige in Betracht, der die steuerlichen Angelegenheiten tatsächlich wahrnimmt. Nicht die formelle Vertretungsbefugnis ist maßgeblich, sondern die faktische Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten. Erstmals in der Berufung verantwortete die Bw sich damit, im inkriminierten Zeitraum für die abgabenrechtlichen Belange der KEG nicht verantwortlich gewesen…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht bzw. der Pflicht zur Entrichtung oder Abfuhr von Abgaben zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch…

UFSL FSRV/0012-L/03Steuerhinterziehungen eines Bordellbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2003Teil 1/2

…eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten…

UFSL FSRV/0073-L/04Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen, da kein Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.08.2004

…abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise zur Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) bzw. zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ), zuständig und auch faktisch in der Lage ist. Dafür ist keinesfalls eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabeverfahren erforderlich (vgl. z.B. VwGH vom 20. September 1984, Zl. 82/16…