…die Festsetzung der Säumniszuschläge rechtswidrig sei. Dazu ist auszuführen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO lediglich eine formelle Abgabenzahlungspflicht voraussetzt. Ein Bescheid über einen Säumniszuschlag ist somit auch dann rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist…
…des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungspflicht voraus. Eine sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung ist nicht erforderlich. Was die Einwände des Bw betreffend Mängel der Zustellung betrifft, ist auf…
…Jahr 2004 insgesamt. Dieser Einwand ist schon deshalb unbeachtlich, weil nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO lediglich eine formelle Abgabenzahlungspflicht voraussetzt. Ein Bescheid über einen Säumniszuschlag ist somit auch dann rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist. …
…dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschulden uneinbringlich sind, soweit sie die im Zuge der Verteilung des Massevermögens ausgeschüttete Konkursquote übersteigen. Was die Frage der schuldhaften Verletzung der Abgabenzahlungspflicht betrifft, so wurde dem Berufungswerber mit Schreiben vom 13. Februar 2003 Gelegenheit zur Konkretisierung seines Standpunktes gegeben. Dazu…
…Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen wäre, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen. Aufgrund des aushaftenden Abgabenrückstandes müsse bis zum Beweis des Gegenteils von einer schuldhaften Verletzung der Abgabenzahlungspflicht durch den Berufungswerber ausgegangen werden. Da die GmbH über kein Vermögen verfüge, seien Exekutionsmaßnahmen nicht Erfolg versprechend…
…zeitlicher Hinsicht danach, ob die in § 210 leg. cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten werden. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum…
…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
… 210 leg cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs.2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von…
…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…danach, ob die in § 210 leg. cit. oder in anderen Gesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten werden. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und nach der Rechtsprechung ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die…
…43). In der fristgerechten Berufung gegen den Haftungsbescheid wurde eingewendet, dass die Berufungswerberin nur formell als Geschäftsführerin der Z-GmbH fungiert und mit der tatsächlich von ihrem Bruder HS ausgeübten Geschäftsführung nichts zu tun gehabt habe. In einem Strafprozess beim Landesgericht Innsbruck sei sie deshalb…
…sowie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung somit zur Annahme berechtigt, dass der Bw. auf Grund der Missachtung seiner abgabenrechtlichen Pflichten seiner Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist; konsequenterweise haftet er daher für die von der Haftung betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Gänze (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28…
…Eingang in die Buchhaltung fand. Zudem wurden nicht verbuchte Lohnzahlungen an Bedienstete der GmbH festgestellt. Da die Buchhaltung der GmbH weder in formeller noch in materieller Hinsicht ordnungsgemäß war, wurden unter anderem Zuschätzungen zu den Umsätzen des gesamten Prüfungszeitraumes vorgenommen. Aus den hier relevanten Umsatzzuschätzungen…
…Eingang in die Buchhaltung fand. Zudem wurden nicht verbuchte Lohnzahlungen an Bedienstete der GmbH festgestellt. Da die Buchhaltung der GmbH weder in formeller noch in materieller Hinsicht ordnungsgemäß war, wurden unter anderem Zuschätzungen zu den Umsätzen des gesamten Prüfungszeitraumes vorgenommen. Aus der hier relevanten Umsatzzuschätzung…
…Im Abgabenbescheid sei nicht angeführt, worin das schuldhafte Verhalten des Bw. liege und leide daher der Bescheid an formeller Rechtswidrigkeit. In rechtlicher Hinsicht habe die Abgabenbehörde nicht ins Kalkül gezogen, dass andere nicht im Firmenbuch eingetragene Personen haften können, die für eine Geschäftsführung im Rahmen…
…Verbrauchsteuerdokumenten übermittelt worden waren. Er dachte, damit alles Notwendige getan zu haben und dass der Steuerberater die weiteren Veranlassungen vornehmen bzw. ihn auf eine Abgabenzahlungspflicht aufmerksam machen würde. Ähnlich äußerte sich auch Fr. L.M. in der niederschriftlichen Einvernahme vom selben Tag. Sie habe nicht…
…der Bw. sind insoweit strittig, als diese meint, sie habe der ihr obliegenden Abgabenzahlungspflicht deshalb nicht nachkommen können, weil sie nur formell als Geschäftsführerin der GmbH fungiert habe. Da der Ehegatte der Bw. die faktische Geschäftsführung der GmbH inne gehabt und der Bw. keinen Einblick…
…die Bestellungen an MBM weitergeleitet und Lieferauskünfte erfragt. Es habe 2003 vor dem Dortmunder Handelsgericht geendet, wo der Vater sie auch formell vertreten habe und einen Vergleich geschlossen habe (geringe Abschlagszahlung). Sie wäre zu diesem Zeitpunkt erst Mutter geworden. Am Anfang der Firma T.-F…
…mache. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Das Finanzamt bleibe weiterhin zur Annahme berechtigt, dass der Berufungswerber seiner Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen sei, indem er das Gleichbehandlungsgebot missachtet habe…