…die Festsetzung der Säumniszuschläge rechtswidrig sei. Dazu ist auszuführen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO lediglich eine formelle Abgabenzahlungspflicht voraussetzt. Ein Bescheid über einen Säumniszuschlag ist somit auch dann rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist…
…des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungspflicht voraus. Eine sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung ist nicht erforderlich. Was die Einwände des Bw betreffend Mängel der Zustellung betrifft, ist auf…
…Jahr 2004 insgesamt. Dieser Einwand ist schon deshalb unbeachtlich, weil nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Säumniszuschlagspflicht im Sinne des § 217 BAO lediglich eine formelle Abgabenzahlungspflicht voraussetzt. Ein Bescheid über einen Säumniszuschlag ist somit auch dann rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist. …
…dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschulden uneinbringlich sind, soweit sie die im Zuge der Verteilung des Massevermögens ausgeschüttete Konkursquote übersteigen. Was die Frage der schuldhaften Verletzung der Abgabenzahlungspflicht betrifft, so wurde dem Berufungswerber mit Schreiben vom 13. Februar 2003 Gelegenheit zur Konkretisierung seines Standpunktes gegeben. Dazu…
…Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen wäre, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen. Aufgrund des aushaftenden Abgabenrückstandes müsse bis zum Beweis des Gegenteils von einer schuldhaften Verletzung der Abgabenzahlungspflicht durch den Berufungswerber ausgegangen werden. Da die GmbH über kein Vermögen verfüge, seien Exekutionsmaßnahmen nicht Erfolg versprechend…
…kann somit kein mangelndes grobes Verschulden der beschwerdeführenden Partei dargetan werden, da den faktischen Geschäftsführer keine Pflicht zur Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht traf und damit seine Verhinderung in Bezug auf die Abgabenentrichtung nicht relevant ist. Zudem würde eine Behinderung der tatsächlichen Geschäftsführerin durch einen faktischen Geschäftsführer…
…die Abgabenzahlungspflicht schuldhaft verletzt habe. Die Abgabenschulden seien beim Verein uneinbringlich. 1.4. In der dagegen erhobenen Berufung vom 18.6.2011 wurde vorgebracht, dass die Bf. im Verein keine „reale Tätigkeit“ ausgeübt und auch keine Gelder vereinnahmt habe, sondern von Vereinsmitgliedern als "formelle Obfrau…
…zeitlicher Hinsicht danach, ob die in § 210 leg. cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten werden. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum…
…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgaben- betrages. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
… 210 leg cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs.2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von…
…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Nach Abs. 2 beträgt der Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der SZ ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen…
…BAO, 7. Aufl. (2021), § 210, Rz 9). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und nach der Rechtsprechung ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sich grundsätzlich unbeachtlich. Beim…
…die dem Haftungsverfahren vorangegangenen Abgabenbescheide im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung noch unerledigt ist, steht der Haftungsinanspruchnahme des Vertreters nicht entgegen, weil gemäß § 224 BAO die Haftungsinanspruchnahme nicht die (formelle) Rechtskraft der an die Primärschuldnerin gerichteten Bescheide betreffend die Abgabenansprüche voraussetzt (Ritz, BAO-Kommentar, § 224…
…zu dem in den §§ 80 ff BAO genannten Personenkreis gehört habe. Die Bf. habe die Abgabenzahlungspflicht verletzt, weil die haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nicht entrichtet worden seien. Eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger sei von der Bf. nicht nachgewiesen worden. Die Pflichtverletzung der Bf…
…danach, ob die in § 210 leg. cit. oder in anderen Gesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten werden. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und nach der Rechtsprechung ein "Druckmittel" zur zeitgerechten Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die…
7. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG) Rz 26: Die Flugabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe im Sinne des § 201 BAO. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug tatsächlich erfolgt ist. Der Abgabenschuldner (siehe Rz 23) hat die Abgabe selbst zu berechnen, elektronisch über…
…43). In der fristgerechten Berufung gegen den Haftungsbescheid wurde eingewendet, dass die Berufungswerberin nur formell als Geschäftsführerin der Z-GmbH fungiert und mit der tatsächlich von ihrem Bruder HS ausgeübten Geschäftsführung nichts zu tun gehabt habe. In einem Strafprozess beim Landesgericht Innsbruck sei sie deshalb…
…sowie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung somit zur Annahme berechtigt, dass der Bw. auf Grund der Missachtung seiner abgabenrechtlichen Pflichten seiner Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist; konsequenterweise haftet er daher für die von der Haftung betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Gänze (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…