…des ersuchten Staates anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Artikel 6 bleibt unberührt. (3) Die in Absatz 2. bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt. Entspricht eine Rückstandsanzeige allen - durchwegs formellen - Voraussetzungen dieses Art. 11 Abs. 1…
…verhängte Strafe sei in den Aufzeichnungen des Bw nicht enthalten. Laut Bp liege eine Verkürzung der Einnahmen vor. Laut Bp seien aufgrund der aufgezählten Feststellungen die Aufzeichnungen des Bw mit formellen und materiellen Mängel behaftet, woraus die Bp in weiterer Folge eine Befugnis zur Schätzung…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die…
…sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19.12.2007 als unbegründet ab. So setze die Säumniszuschlagsfestsetzung nicht den Bestand einer richtigen sondern nur den einer formellen Abgabenschuld voraus. Die Abgabenbehörde habe daher auch nicht die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu…
…bereits ausgestellten Rechnung handelte. Es seien nur formelle Mängel beseitigt worden. Mit 30.Juni 2003 wurde der Geschäftsbetrieb in Salzburg durch die Bw eingestellt. Die Berufung wurde ohne Erlassen einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs1…
…die Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Abgabe bestehe. Die Säumniszuschlagspflicht setze vorerst nur den Bestand einer formellen Abgabenschuld voraus. Eine spätere Beseitigung oder Herabsetzung dieser Säumniszuschlagsbelastenden Abgabenschuld könne aber nach Stellung eines Antrages gemäß den Bestimmungen…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GR, Pensionist, derzeit ohne festen Wohnsitz, vertreten durch Dr. Michael Baczko, Rechtsanwalt, 5452 Pfarrwerfen, Laubichl 18, vom 7. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 27. März 2003 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des…
…angegebenen Adresse nie gegeben habe. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sei davon auszugehen, dass es sich bei den vorliegenden Rechnungen lediglich um Deckungsrechnungen gehandelt habe. Aufgrund der unrichtigen Rechnungsadresse der Firma M, habe bereits aus formellen Gründen ein Vorsteuerabzug versagt werden müssen. 2…
…sei, welcher als tatsächlicher Geschäftsführer eingeschritten sei. Die Berufungswerberin sei nur als formelle Geschäftsführerin ohne Entscheidungsfreiheit "vorgesehen" gewesen, wobei sich ihr Aufgabenbereich als Ehegattin auf die Führung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Kinderbetreuung beschränkt habe. Diese Ausführungen vermögen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen…
…oblegen. Diese Ausführungen zeigen, dass sich der Bw. gegenüber den Gesellschaftern der GmbH damit einverstanden erklärt hat, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und auf die tatsächliche Geschäftsführung der GmbH keinen Einfluss zu nehmen. Der Umstand, dass die Geschäftsführung Dritten zustand, ändert jedoch an der…
…zeigt keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf. Das Einverständnis eines handelsrechtlichen Geschäftsführers, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und somit keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten. Die Untätigkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers führt…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die…
… 149 Abs. 1 BAO) sowie Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 09. Juli 2003) wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz 12: Infolge der formellen und materiellen Mängel seien die Bücher nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 131 BAO (unter Hinweis auf TZ 14 des o.a. Betriebsprüfungsberichtes). Tz…
…in diesem Fall ohne Bedeutung. Bei der G tritt hinzu, dass die Rechnungen eine auch formell falsche Firmenanschrift aufweisen. Wie die Bw. selbst in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 5.12.2005 unter Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10.8.2005, 2005/13/0059 vorbringt…
…(siehe Kalkulation laut BP-Bericht, Beilage 1). Nach Ansicht der BP waren infolge der formellen und materiellen Mängel der Buchführung sowie der oben angeführten Kalkulationsdifferenzen die Bücher der Jahre 1992 und 1994 nicht ordnungsgemäß iSd § 131 BAO. Die Bemessungsgrundlagen für die Umsatz- und Körperschaftsteuer 1992…
…übersieht aber, dass abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben (vgl. VwGH 24. 2. 2004, 99/14/0242). Die Haftungsinanspruchnahme setzt somit auch nicht die (formelle) Rechtskraft der an die Primärschuldnerin gerichteten Bescheide über die Abgabenansprüche voraus (vg. Ritz, BAO-Kommentar § 224, Tz. 5; VwGH 13…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betreibt einen Imbissstand. Im Rahmen einer Buch- und Betriebsprüfung die Jahre 1998 bis 2000 betreffend stellte die Prüferin formelle Mängel bei den Aufzeichnungen sowie Kalkulationsdifferenzen bei den Bier, AF- und Küchenumsätzen der Streitjahre fest…
…43.091,10 festgesetzt wurde, wieder in Geltung steht. Da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Säumniszuschlagspflicht zwar nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, jedoch sehr wohl den Bestand einer formellen (VwGH 30.4.1995, 92/13/0115), erfolgte die Festsetzung des…
…der angegebenen Betriebsadresse Adr., keinen tatsächlichen Betriebssitz mehr gehabt, sodass die formellen Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Rechung nicht erfüllt seien. Auch materiellrechtlich sei die Schlussrechnung aus folgenden Gründen nicht ordnungsgemäß bzw. entspreche nicht den wahren wirtschaftlichen Gegebenheiten: -Der Gesellschafter-Geschäftsführer K.A. sei zum Zeitpunkt der…
…Monaten nach dem Abschlussstichtag gemeinsam mit einer aktuellen Fassung der Rechtsgrundlage (wie Satzung, Gesellschaftsvertrag) vorzulegen. Das Finanzamt Wien 1/23 hat die Erfüllung der formalen gesetzlichen Voraussetzungen mit Bescheid zu bestätigen, die Körperschaft unter einer Steuernummer zu erfassen und sämtliche Körperschaften, die diesen Voraussetzungen entsprechen…