…1 des § 9 GebG vorgesehenen zwingenden Gebührenerhöhung für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung fester Gebühren, sieht § 2 leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche…
…dass eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt wurde. Es steht somit bei Verwirklichung des Tatbestandes nach § 9 Abs. 1 GebG nicht im Ermessen der festsetzende Abgabenbehörde erster Instanz bzw. nunmehr der Abgabenbehörde zweiter Instanz, ob eine Gebührenerhöhung zu erheben ist oder nicht…
…die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,--. Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe stellt eine Eingabe von einer Privatperson an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises dar, welche die Privatinteressen des Einschreiters betreffen. Damit sind für diese…
…und § 241 Abs 2 und 3 BAO sinngemäß anzuwenden sind, zu entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind und ein Abgabenbescheid erst dann zu ergehen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Dabei…
…Nach § 3 Abs. 2 Z 1 gelten die §§ 203, 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß für die festen Gebühren, die durch Barzahlung, durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose Zahlungsformen zu entrichten sind (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. überarbeitete Auflage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend feste Gebühr und Erhöhung vom 1. September 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…November 2002, -, betreffend feste Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat am 24. Juli 2001 beim Verwaltungsgerichtshof zur Zahl x eine als "Beschwerde wegen Einstellung des Verfahrens" bezeichnete Eingabe überreicht, welche nicht…
…rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,- (entspricht 13,08 Euro). Unter den Begriff "öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis" fällt nur jener Wirkungskreis, der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragen worden ist (für den Verwaltungsgerichtshof Art. 130 ff…
…rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,- (entspricht 13,08 Euro). Unter den Begriff "öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis" fällt nur jener Wirkungskreis, der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragen worden ist (für den Verwaltungsgerichtshof Art. 130 ff…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. Mai 2002 betreffend feste Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…vertreten durch Dr. Franz Leopold, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend feste Gebühr und Erhöhung vom 11. Juni 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG, die durch Überweisung auf ein Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu…
…für feste Gebühren anzuwendenden Bestimmungen der §§ 3 Abs.2 Z 1 und 9 Abs.1 GebG 1957. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Die Behörde bei welcher die gebührenrechtliche…
…1957 sind die festen Gebühren durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen…
…Die Bw. sieht in der Tatsache, dass nach Entstehung der Gebührenschuld ein Sanierungsverfahren eingeleitet und abgeschlossen worden ist, ein Hemmnis für die Vorschreibung der Abgabe und beruft sich dabei auf die Insolvenzordnung. Wird eine feste Gebühr, wie die für Eingaben (§ 14 TP 6 GebG 1957…
…Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 GebG zusätzlich eine Gebührenerhöhung im…
…dass aus Anlass der Zustellung dieses Bescheides für das Anbringen und die Beilagen feste Gebühren in Höhe von 23,80 € entstanden sind. Am 26.1.2006 wurde der mit RSb versandte Bescheid beim örtlich zuständigen Postamt hinterlegt und am 13.2.2006 mit dem…
…den oder in dessen Interesse die Amtshandlung erfolgt. Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen…
…1 des § 9 GebG vorgesehenen zwingenden Gebührenerhöhung für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung fester Gebühren, sieht § 2 leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche…
…1. Gebührenbescheid Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idF BGBl. I Nr. 144/2001 unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich- rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 13…