…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…
…Stattgabe) 3.1.1. Gebühr Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG entsteht für Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen eine feste Gebühr iHv 14,30 Euro. Gemäß § 14 TP 5 Abs…
…Bestimmungen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 14,30 Euro. Nach § 14 TP 5…
…das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe (einem Protokolle) beigelegt werden, von jedem Bogen feste Gebühr € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage. Gemäß § 14 TP 6 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen…
…2 Gruppen von Gebühren vor. Einerseits feste Gebühren für bestimmte Schriften und Amtshandlungen (§ 14 GebG), andererseits Rechtsgebühren für bestimmte Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG). 5.1.1 Feste Gebühren (siehe GebR 2019 Rz 4946 f) 5.1.1.1 Allgemeines Rz 679: Das Gebührengesetz kennt keine allgemeine…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…
…1 des § 9 GebG vorgesehenen zwingenden Gebührenerhöhung für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung fester Gebühren, sieht § 2 leg. cit. eine in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellte Gebührenerhöhung vor, die bei den "anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche…
…dass eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt wurde. Es steht somit bei Verwirklichung des Tatbestandes nach § 9 Abs. 1 GebG nicht im Ermessen der festsetzende Abgabenbehörde erster Instanz bzw. nunmehr der Abgabenbehörde zweiter Instanz, ob eine Gebührenerhöhung zu erheben ist oder nicht…
…die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,--. Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe stellt eine Eingabe von einer Privatperson an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises dar, welche die Privatinteressen des Einschreiters betreffen. Damit sind für diese…
…und § 241 Abs 2 und 3 BAO sinngemäß anzuwenden sind, zu entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind und ein Abgabenbescheid erst dann zu ergehen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Dabei…
…Nach § 3 Abs. 2 Z 1 gelten die §§ 203, 241 Abs. 2 und 3 BAO sinngemäß für die festen Gebühren, die durch Barzahlung, durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose Zahlungsformen zu entrichten sind (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. überarbeitete Auflage…
…Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter…
10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…
… 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden Gebühren (wie zB für Eingaben und Beilagen, Zeugnisse, Reisedokumente usw.). 3.1.2. Entrichtung an Behörden (§ 3 Abs. 2 Z 1 GebG) Rz 56: Die festen Gebühren können grundsätzlich (siehe Rz 57) durch Barzahlung, Einzahlung mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend feste Gebühr und Erhöhung vom 1. September 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen der Behörde stehende Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr…
…wie folgt erwogen: Gemäß § 14 Tarifpost 6 (TP 6) des Gebührengesetzes 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr. Gemäß § 14 TP 6 Abs…
…der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung) beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 13,20 Euro. § 11 (1) GebG: Die Gebührenschuld entsteht 1…
…wofür die entsprechenden Gebühren entrichtet worden seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1.) Gesetzliche Bestimmungen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen…
…November 2002, -, betreffend feste Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat am 24. Juli 2001 beim Verwaltungsgerichtshof zur Zahl x eine als "Beschwerde wegen Einstellung des Verfahrens" bezeichnete Eingabe überreicht, welche nicht…