…2 lit. a FinStrG geforderten vorsätzlichen Pflichtverletzung und wissentlichen Verkürzung nicht ableiten, sodass wegen Fehlens der entsprechenden subjektiven Tatseite der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben war. Die Entscheidung, ob gegen den Bf. wegen eines anderen Finanzvergehens (für das eine bescheidmäßige Einleitung nicht erforderlich…
…zu den Fälligkeitstagen entrichtet, daher war ihm diese Zahlungs- und Meldeverpflichtung bekannt. Die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG setzt Wissentlichkeit hinsichtlich der Verletzung der Zahlungsverpflichtung voraus, damit ist gemeint, dass dem Abgabepflichtigen bekannt ist, dass er am 15. ten des zweitfolgenden Monats…
…ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs.3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs.2 StGB ein Täter…
…Zwecke wäre beispielsweise eine fernmündliche Kontaktaufnahme tunlich gewesen. Das in erster Instanz nunmehr infolge unterbliebener rechtzeitiger Verständigung des Spruchsenates über die Erkrankung des Beschuldigten vorerst fehlende Parteiengehör wurde nunmehr durch die ausführliche Sachverhaltserörterung mit dem Beschuldigten vor dem Berufungssenat jedenfalls saniert (vgl ua VwGH 15…
…und sich mit ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB), wer den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt hingegen gemäß § 5 Abs. 2 StGB…
…korrigieren gewesen, habe jedoch mit der Frage nach einem falschen Buchungssatz ursächlich gar nichts zu tun. Es sei dem Verteidiger gelungen, die Aufmerksamkeit auf die fehlende ertragswirksame Auflösung der dotierten "Geschäftsführerrückstellung" zu lenken. Tatsächlich hätten aber die unzulässige Bildung der Rückstellung seit 1998, die daraus…
…die Führung des Malereibetriebes gehabt und das Unternehmen geleitet. Eine tatsächliche Entscheidungsfreiheit habe sie nicht gehabt. Angesichts ihrer Ausbildung (5 Jahre Volksschule in der Türkei) und der fehlenden Deutschkenntnisse sei ihr das Ausmaß ihrer Verpflichtungen als Geschäftsführerin nicht bewusst gewesen. Ihr sei von ihrem Ehegatten…
…2 BAO finden. Unter Punkt 4 der Berufung führte der steuerliche Vertreter als Begründung für die beantragte Aufhebung der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide wegen eingetretener Verjährung hinsichtlich der Jahre 2000 und 2001, untergliedert in die Punkte 1. Fehlende Beurteilung der Vorfrage durch die Behörde, 2. Mangelnde Begründung…
…die Bf. wurde jedoch als Täterin namentlich nicht erwähnt. Der Finanzstrafbehörde erster Instanz ist daher Recht zu geben, wenn sie eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige schon wegen fehlender Konkretisierung der physischen Person, für die sie erstattet wurde, nicht annahm (VwGH 26.11.2003, 2000/13…
…im Rahmen derer sich der Bw. geständig gezeigt und insbesondere auf fehlende finanzielle Mittel verwiesen habe. Die Kenntnis seiner steuerlichen Verpflichtungen sei von ihm nicht bestritten worden und von dieser sei aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Geschäftsmann auch auszugehen. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat…
…der Umsatzsteuervorauszahlungen ausreiche, um "Wissentlichkeit" annehmen zu können. Aus diesem Grund seien auch keine Ermittlungen in Richtung der subjektiven Tatseite des Tatbestandes des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG durchgeführt worden. Sämtliche Aussagen des Bw1, aus denen der fehlende Vorsatz erkennbar gewesen sei, seien bei…
…ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter…
…die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt habe. Falls die Behörde keine Selbstanzeigewirkung sehe, sei die fehlende subjektive Tatseite relevant: Frau d sei der irrigen Meinung gewesen, dass es sich nicht um einen strafbaren Tatbestand handelte, wenn sie Abgaben verspätet einzahlen würde…
…die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt habe. Falls die Behörde keine Selbstanzeigewirkung sehe, sei die fehlende subjektive Tatseite relevant: Frau d sei der irrigen Meinung gewesen, dass es sich nicht um einen strafbaren Tatbestand handelte, wenn sie Abgaben verspätet einzahlen würde…
…noch eine Umsatzsteuerzahlung geleistet worden sei. Am 9. Mai 2007, am Tag der Prüfungsanmeldung, sei die fehlende Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht worden. Dies sei grundsätzlich als Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu werten, doch trete Straffreiheit nicht ein, weil zum einen die nachgereichte Voranmeldung…
…Für die Jahre 1996 bis 1998 handle es sich eindeutig um eine Wiederholungsprüfung, für die die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 148 BAO fehlen würden. Im Zuge der Interessenabwägung (gemäß § 20 BAO) sei zu berücksichtigen, dass dem - namentlich bezeichneten - Prüfungsorgan der Erstprüfung die im Prüfungsbericht vom 25…
…dies dann auch während der Betriebsprüfung nachgeholt worden. Hinsichtlich des tatsächlichen Rückstandes an Umsatzsteuer werde durch den Beschwerdeführer ein entsprechender Zahlungsvorschlag an die Finanz erstellt und in den nächsten Wochen würden auch noch allfällige fehlende Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht. Mittlerweile sei die Steuerberatungskanzlei B bevollmächtigt und beauftragt…
…Abgabe von den § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung der Umsatzsteuer bewirke und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Wissentlichkeit als Vorsatzform setze voraus, dass der Täter weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner Handlung verbunden ist. Der Täter sehe…
…vom 17. April erstattete Rechtfertigung, wonach der Beschuldigte die nicht verkauften Waren an seine Schwester übergeben habe und die Differenz daraus entstanden sei, dass bei der Bestandsaufnahme während der Prüfung die fehlende Ware als verkauft gewertet worden sei, würde nicht überzeugen. Wenn vorgebracht wurde, der…
…dass irgendwelche Dinge im Belegwesen gefehlt hätten. Kritikpunkte gab es folgende: Die falsche UID-Nummer, die fehlende Inventur und die Nichtübereinstimmung der zusammenfassenden Meldungen mit den innergemeinschaftlichen Lieferungen laut Buchhaltung, die Aufklärung wäre schwierig gewesen. Nach Einsichtnahme in den Arbeitsbogen: Der Hauptlieferant, die E-GmbH …