…2) unter Verletzung der Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 1-12/2004 und 1-7/2005 in noch festzustellender Höhe bewirkt habe und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe und hiemit ein…
…Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Bescheid (Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG) des…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 7-9/2005 in Höhe von € 10.029,77 sowie Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 10-11/2005 in betragsmäßig noch festzustellender Höhe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Dezember 2001], sowie die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juli, September 2002 und Jänner 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt (teilweise umgerechnet) € 43.297,43 (Jänner bis Dezember 1997 "€ 3.182,92", also ATS 43.798,--, Jänner bis Dezember 1998…
…schuldig gesprochen, sie hat [ergänze: im Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen] als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der G vorsätzlich 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Februar, März, April…
…Vorwurfes, er habe im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde als abgabenrechtlich verantwortlicher Einzelunternehmer 1994 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften betreffend das Veranlagungsjahr 1993 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von S 199.646,-- bewirkt und hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach …
…289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz aufzuheben. Dieser Möglichkeit wurde der Vorzug vor eigenen Ermittlungen des UFS gegeben, da die oben angeführten fehlenden Ermittlungen, die insbesondere eine Nachschau im Unternehmen, um die Tätigkeit der BW1 überprüfen zu können, die…
…289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz aufzuheben. Dieser Möglichkeit wurde der Vorzug vor eigenen Ermittlungen des UFS gegeben, da die oben angeführten fehlenden Ermittlungen, die insbesondere eine Nachschau im Unternehmen, um die Tätigkeit der BW1 überprüfen zu können, die…
…worden, dass von der Bw. folgende Unterlagen (anteilige Vermessungskosten, endgültige anteilige Planungskosten, anteilige Kanalerrichtungskosten) fehlen würden. Erst in der Beantwortung des Vorhaltes vom 27. November 2000, eingelangt am 26. Jänner 2001 seien alle für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Umstände dargelegt worden. Gemäß § 207 Abs…
…von der Bw. folgende Unterlagen (Bauvertrag, Baukosten lt. Schlussrechnung, anteilige Vermessungskosten, endgültige anteilige Planungskosten, anteilige Kanalerrichtungskosten) fehlen würden. Erst in der Beantwortung des Vorhaltes vom 27. November 2000, eingelangt am 26. Jänner 2001 seien alle für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Umstände dargelegt worden. Gemäß …
…Oktober 1995 sei darauf hingewiesen worden, dass vom Bw. folgende Unterlagen (anteilige Vermessungskosten, endgültige anteilige Planungskosten, anteilige Kanalerrichtungskosten) fehlen würden. Erst in der Beantwortung des Vorhaltes vom 27. November 2000, eingelangt am 26. Jänner 2001 seien alle für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Umstände dargelegt…
…bis zu 10 Tagen im vorhinein verkauft werden. Die Betriebsprüfung stellt für den 17. September 1999 aber eine Fehlmenge von 22 Personen fest. (Seite 12 des BP-Berichts) 3.18 Richtigstellung der Überprüfung der Abrechnung vom 18.9.1999 18. September 1999 | 17 |…
…Korneuburg Tulln vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung folgender Lohnsteuern oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…Korneuburg Tulln vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung folgender Lohnsteuern oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…Hinsicht ist diese Fragestellung in ertragssteuerlicher Hinsicht jedoch ohne Relevanz, da den beiden Beschuldigten eine Verkürzung von Ertragssteuern ohnehin nicht vorgeworfen worden ist. Bei gegebener Aktenlage kann mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit zu Gunsten der Beschuldigten nicht ausgeschlossen werden, dass richtigerweise u.a…
…der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 2001 in der Höhe von S 432.820,00 (entspricht € 31.454,26) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit…
…2008 auch für das Jahr 2002 die siebenjährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen gewesen, sodass die Bestimmung sinnlos gewesen wäre; eine beabsichtigte Verkürzung der Verjährungsfrist scheidet infolge der Verwendung des Wortes "frühestens" aus. Es ist demnach davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 49 Abs…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen für 11 und 12 /2006 und 2-5/2007 in der Höhe von € 11.590,87 bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten und dadurch ein Finanzvergehen nach § 33…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Oktober bis Dezember 2005 in Höhe von € 5.512,43 und Jänner bis November 2006 in Höhe von € 22.127,57 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…in der Folge durch das Einreichen unrichtiger Steuererklärungen, sohin unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, fortgesetzt vorsätzlicherweise eine Verkürzung an Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2003 in Höhe von 20.978,-- und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) begangen haben…