…geleistet noch Voranmeldungen erstattet, eine Stellungnahme dazu wieso dies unterblieben ist, liegt nicht vor. Die Selbstanzeige wurde lediglich für die N.GesmbH erstattet, eine Täternennung im Sinne des § 29 Abs.5 FinStrG wurde hinsichtlich des Bf. als Geschäftsführer dieser Gesellschaft nicht vorgenommen, daher kann der…
…die Bf. wurde jedoch als Täterin namentlich nicht erwähnt. Der Finanzstrafbehörde erster Instanz ist daher Recht zu geben, wenn sie eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige schon wegen fehlender Konkretisierung der physischen Person, für die sie erstattet wurde, nicht annahm (VwGH 26.11.2003, 2000/13…
…vom 13. Jänner 2012 wurde auf Seite 3 jedoch zur Überschrift "Zu Punkt 2) der Anschuldigung" sehr wohl auf den Prüfungsbericht vom 6. Oktober 2011 und die im Zuge der Prüfungsanmeldung erfolgte Nachreichung der fehlenden Voranmeldungen verwiesen. Diese Stellungnahme wurde auch der Bw. zugestellt und…
…der steuerliche Vertreter "im Namen und Auftrag der B. GmbH" Selbstanzeige erstattet und dabei für die Zeiträume 08/2000-12/2000 und 01-02/2001 Umsatzsteuervoranmeldungen samt Saldenlisten vorgelegt. Wegen Fehlens der im § 29 Abs. 5 FinStrG geforderten Voraussetzungen habe der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) vertreten durch Schmitt und Schmitt Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…Personen müssten davon ausgehen, dass die Selbstanzeige namens der Gesellschaft jedenfalls sämtliches Organhandeln derselben umfasse. Um so mehr verkehre sich der Hinweis auf fehlende Nebenerklärungen bei schriftlich vorliegender Selbstanzeige ins Gegenteil und gehe nach den obigen Ausführungen nicht bloß ins Leere, da allen Beteiligten selbstverständlich…
…noch eine Umsatzsteuerzahlung geleistet worden sei. Am 9. Mai 2007, am Tag der Prüfungsanmeldung, sei die fehlende Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht worden. Dies sei grundsätzlich als Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu werten, doch trete Straffreiheit nicht ein, weil zum einen die nachgereichte Voranmeldung…
…Restschuld" ausgewiesen wird, in der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2001 nicht einmal aber dieses. Schwerwiegend zu Lasten der T GmbH als allfällige "Selbstanzeigerin" wird überdies zu werten sein die fehlende unverzügliche Offenlegung der für die Feststellung der Verkürzungen bedeutsamen Umstände (es ist ja ungeklärt, auf welche Voranmeldungszeiträume…
…Mittel sei jedoch aufgrund des Familienvermögens jederzeit gesichert gewesen. Es seien auch sämtliche Verbindlichkeiten laufend abgedeckt worden. Fehlende liquide Mittel hätten daher R nicht zur Finanzierung des Betriebes mittels erzwungener Fiskalkredite veranlasst. R hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, Anträge auf Zahlungserleichterungen einzubringen. Da R keine…
…die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt habe. Falls die Behörde keine Selbstanzeigewirkung sehe, sei die fehlende subjektive Tatseite relevant: Frau d sei der irrigen Meinung gewesen, dass es sich nicht um einen strafbaren Tatbestand handelte, wenn sie Abgaben verspätet einzahlen würde…
…die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt habe. Falls die Behörde keine Selbstanzeigewirkung sehe, sei die fehlende subjektive Tatseite relevant: Frau d sei der irrigen Meinung gewesen, dass es sich nicht um einen strafbaren Tatbestand handelte, wenn sie Abgaben verspätet einzahlen würde…
…eines Finanzvergehens Verdächtigen, Beschuldigten oder Angeklagten richte. Die Außenwirkung einer Verfolgungshandlung, gegenständlich auch als Taterkennung formuliert, sei nämlich dann gegeben, wenn sie den internen Bereich der verfolgenden Behörde verlassen habe und nach außen hin in Erscheinung getreten sei (VwGH 15.2.1983, 82/14/0146…
…festgestellt worden seien, die ausstehenden Beträge nachgemeldet. Es handle sich um ein einmaliges Versehen. Diese Nachmeldungen seien jedoch schon aufgrund der fehlenden Täterbenennung nicht mit einer den Erfordernissen des § 29 FinStrG entsprechenden Selbstanzeige verbunden gewesen. Im daraufhin eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe weder der Bw. noch der…
…der den Vermögensvorteil (als steuerlichen Gewinn) tatsächlich erhalten habe. Meist sei dies der Gesellschafter. Hiefür würden jegliche Feststellungen fehlen, auch sei der Spruch in diesem Punkt viel zu ungenau, um dem Erfordernis einer genauen Sachverhaltsfeststellung und deren rechtlichen Wertung nachzukommen. Betreffend Umsatzsteuer 6-8/2004…
…R - bei gleich bleibenden Umständen - entsprechende Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begangen. Das Fehlen der Umsatzsteuerdaten für 2002 als Risikofaktor brachte die RM GmbH als sogenannten "Risikoauswahlfall" auf den Prüfungsplan zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Arbeitsbogen zu ABNr. 202093/02…
…welchem zwar nachgewiesen werden konnte, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Krankenkasse nicht angemeldete Arbeitnehmer beschäftigt hat, für welche er kein Lohnkonto geführt hat, jederzeit - bei wie im gegenständlichen Fall fehlenden weiteren, ihn belastenden Beweisergebnissen - erfolgreich einwenden konnte, diese Bediensteten hätten erst vor…
…ein Unternehmen für Baggerungen. Ab Juli 1997 besteht auch eine Gewerbeberechtigung für den Straßenwinterdienst. Anlässlich einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Zeiträume Jänner und Mai bis September 2002 seien die bis dahin fehlenden Umsatzsteuern für den Monat Jänner 2002 mit € 4.216,67, die Monate Mai…
…Februar 2003). Mangels Kenntnis von der Existenz bzw. der Tätigkeit der GesbR und infolge fehlender Abgabenerklärungen konnte das Finanzamt Grieskirchen Wels bis zum Ende der Erklärungsfrist am 31. März 2003 die Umsatzsteuer für 2002 in Höhe von € 33.509,95 auch nicht bescheidmäßig festsetzen…
…M hinsichtlich der Voranmeldungen für Oktober 1999 nicht gegolten, da er noch am Tage vor der Fälligkeit diesbezüglich vom Betriebsprüfer belehrt worden war (siehe oben). Mangels fehlender Berufung der Amtsbeauftragten ist dem Berufungssenat aber aufgrund des Verböserungsverbotes gemäß § 161 Abs.3 FinStrG die rechtliche Beurteilung…
…damit konstitutives Bescheidmerkmal. Das Fehlen eines im Bescheid individuell bestimmten Adressaten als des Trägers der bescheidmäßig begründeten Rechte und Pflichten führt zur absoluten Nichtigkeit eines so erlassenen Bescheides. Eine unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann unbeachtlich, wenn nach der…