…zum dauernden Verlustgeschäft, sie hätte aufgegeben werden müssen. Dass sie dennoch fortgeführt wurde, indiziert fehlende Gewinnabsicht, wobei an die Feststellung persönlicher Gründe und Motive hierfür keine hohen Anforderungen zu stellen sind. Die Fortführung der Tätigkeit war offensichtlich in der Neigung des Bw begründet, an seinen…
…den außerbetrieblichen Einkunftsarten Veräußerungserlöse außer Ansatz zu bleiben hätten. Träten in einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum ausschließlich Verluste auf, dann sei nach der Rechtsprechung des VwGH eine prognostische Beurteilung der Gewinnaussichten nicht mehr relevant. Außerdem sei die Schlussfolgerung, wonach durch den Verkauf der Aktien und der dadurch…
…nicht widerlegt worden. II.15.2. Das behauptete Treuhandverhältnis liege mangels Publizität, Klarheit (fehlende Dispositionsbefugnis der Gattin - siehe Syndikatsverträge; diese wären vorzulegen) und Fremdüblichkeit (unentgeltlich bzw. fehlender Kostenersatznachweis) nicht vor, die Aktien würden zur Gänze dem Bw zugerechnet, die aus dem Verkauf von Anteilen 1992…
auch vom Bw ins Treffen geführten Erkenntnisse und die ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalte näher, so fällt auf, dass sich der VwGH mit der jeweils gegebenen Einstufungsproblematik (noch) nicht wirklich auseinander gesetzt hat: In seinem das Halten von Anteilen an einer GmbH betreffenden Erkenntnis (E…
…der Annahme eines (begünstigungsschädlichen) Gewerbebetriebes iSd § 44 Abs. 1 BAO nicht entgegenstand. Wendet man diese Rechtslage auf den vorliegenden Fall an, so ist die behauptete fehlende Gewinnabsicht für die Beurteilung, ob der Verein körperschaftsteuerpflichtig ist, unmaßgeblich, da der nach außen in Erscheinung tretende Sachverhalt ein…
…aus. Der Senat geht daher davon aus, dass auf Grund der Inkaufnahme von durchgehenden "Verlusten" (Überschüssen der Werbungskosten über die Einnahmen) während eines Zeitraumes von nunmehr über 20 Jahren sowohl die fehlende Gewinnabsicht der Bw. als auch die objektive Ertragsunfähigkeit klar zu Tage tritt. Die…
…hätten. Bei all diesen Betrieben hätte klar der Freizeithobbywochenendcharakter der Betätigung festgestellt werden können, außerdem die fehlende Gewinnabsicht (Kosten hätten dort wenig Rolle gespielt), und diese Bescheide wären daher zu Recht erfolgt. Mit seiner Darstellung hätte ihn der Prüfer genau in dieses Licht gesetzt. 10c…
…zugrundeliegenden Bescheide der Abgabenbehörde nicht bzw. nicht in dieser Form und diesem Ausmaß (fehlende Gewinnabsicht und Umstrukturierungsmaßnahmen, sondern positive Gewinnprognose) bekannt waren. Die Abgabenbehörde hätte bei Kenntnis dieser Umstände vorläufige Bescheide erlassen können. Erst im Prüfungsverfahren wurden fehlende Umstrukturierungsmaßnahmen offenkundig. Noch dazu wurde von Ihnen…
…können, weil für die Sicherung des Lebensunterhalts seine andere Einkunftsquelle zur Verfügung gestanden sei; daraus ergebe sich subjektiv die fehlende Gewinnabsicht. Abgesehen davon würden die negativen Betriebsergebnisse in den einzelnen Jahren aufgrund der nicht unbeträchtlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu einer erheblichen Einkommensminderung führen. Die…
…erzielt werde. Dafür spreche die Behauptung des Verkaufes unter dem Verkehrswert, die jedoch von der Bp bestritten werde. Die fehlende Gewinnabsicht sei eine reine Zweckbehauptung, weil kein vernünftig Denkender und Handelnder auf die Gewinnerzielung verzichten würde, auch wenn sie nicht immer möglich sei. Der Bw…
…zugrundeliegenden Bescheide der Abgabenbehörde nicht bzw. nicht in dieser Form und diesem Ausmaß (fehlende Gewinnabsicht und Umstrukturierungsmaßnahmen, sondern positive Gewinnprognose) bekannt waren. Die Abgabenbehörde hätte bei Kenntnis dieser Umstände vorläufige Bescheide erlassen können. Erst im Prüfungsverfahren wurden fehlende Umstrukturierungsmaßnahmen offenkundig. Noch dazu wurde von Ihnen…
…dem nunmehr gegebenen absehbaren Zeitraum im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 3.7.1996, 93/13/0171 die fehlende Gewinnabsicht klar erkennen lässt. Angesichts eines durchgehenden Verlustzeitraumes seit dem Erwerb und der im selben Jahr (1981!) erfolgten erstmaligen Vermietung der Eigentumswohnung durch die Bw…
…dem nunmehr gegebenen absehbaren Zeitraum im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 3.7.1996, 93/13/0171 die fehlende Gewinnabsicht klar erkennen lässt. Angesichts eines durchgehenden Verlustzeitraumes seit dem Erwerb und der im selben Jahr (1981!) erfolgten erstmaligen Vermietung der Eigentumswohnung durch die Bw…
…Der Bw habe den Blumenhandel offensichtlich nur deshalb betreiben können, weil für seinen Lebensunterhalt eine andere Einkunftsquelle zur Verfügung gestanden habe, woraus sich subjektiv die fehlende Gewinnabsicht ergebe. Mit Eingabe vom 10. September 1996 (eingelangt am 13. September 1996) stellte der steuerliche Vertreter des Bw…
…Die Bw vermisse eine Begründung, worin die subjektive Absicht einer verdeckten Gewinnabsicht in concreto bestehen solle. Zur Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung verwies die Bw auf eine der Berufung beigelegte Stellungnahme des Gutachters. Hinsichtlich des angesetzten Verkehrswertes betreffend die Liegenschaft in EZ xxx wurden keine wesentlichen…
…die endgültigen Einkommensteuerbescheide fristgerecht Berufung, beantragte die erklärungsgemäße Veranlagung zur Einkommensteuer und führte aus: Zur Gewinnabsicht Die zu Beginn der Tätigkeit kalkulierten Einnahmen aus Sponsorgeldern seien durch entsprechende Kontakte mit Unternehmen geplant gewesen und könnten keineswegs als unrealistisch beurteilt werden. Die Einnahmen hätten jedoch nicht…
…0 | -194.391 | -4.439 | 2004 | 0 | -173.415 | -3.699 | Summe | 20.667 | -20.136.432 | -12.103.116 Da die Gewinnabsicht für jede Einkunftsart und damit auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabdingbar ist…
…0 | -194.391 | -4.439 | 2004 | 0 | -173.415 | -3.699 | Summe | 20.667 | -20.136.432 | -12.103.116 Da die Gewinnabsicht für jede Einkunftsart und damit auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabdingbar ist…
…4, Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen und Z. 5, Marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung: Das vorgegebene Leistungsangebot und die fehlende Möglichkeit der Preisgestaltung durch den Bw. sind ebenfalls als Indiz in Richtung Liebhaberei zu werten. Z. 6, Art und Ausmaß der…
…erwarten gewesen wäre. Da jedoch die Gewinnabsicht ein wesentliches Merkmal für eine große Vermietung als Einkunftsquelle darstellt, muss die Annahme einer solchen ernsthaft angezweifelt werden. Rechnet man die anderen Umstände, wie etwa die fehlende sofortige Benutzbarkeit von 6 der 7 verfügbaren Wohnungen hinzu, kann nach…