…erster Instanz nicht herangezogen wurden, überschreitet die Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die fehlenden Angaben von Aufhebungsgründen in der Begründung des angefochtenen Bescheides ist weder in der Berufungsentscheidung noch durch die seitens der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Berufungsvorentscheidung nachholbar. (vgl. UFS vom 23.5.2013…
…§ 303 Tz 7 und 9). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (vgl. zB VwGH 21.09.2009, 2008/16…
…§ 303 Tz 7 und 9). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (vgl. zB VwGH 21.09.2009, 2008/16…
…BAO). Da - w.o.a. - das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen erforderlich ist, steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen entgegen. Ist der Adressat im Spruch des Bescheides gesetzmäßig bezeichnet, wird die Erledigung aber trotzdem dann nicht wirksam…
…fest. Mit dem mit 26. April 2010 datierten Antrag um Fristverlängerung zur Einbringung einer Berufung bis ein Monat nach Einlangen der fehlenden Begründung für den zuvor genannten Einkommensteuerbescheid 2010 ersuchte die Bw. um eine dem Bescheid fehlende Begründung, weshalb gewerbliche und nicht selbständige Einkünfte vorliegen…
…dass die Eingabe hinsichtlich Form und Inhalt Mängel aufweist und daher gemäß § 85 Abs. 2 BAO zu beheben sind. Das Finanzamt führte folgende Mängel im Bescheid an: Das Fehlen der schriftlichen Rechtsgrundlage (Satzung, Statut, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde u.ä.) in der geltenden Fassung sowie die Bestätigung…
…als gewiss angesehen werden könne, dass das verbleibende Vermögen ausschließlich für begünstigte Zwecke verwendet wird. Auch das Fehlen einer gesetzlich notwendigen Voraussetzung für die abgabenrechtliche Begünstigung, nämlich die Vorsorge in der Satzung für den Fall des Wegfalls des bisherigen Zwecks, stellt einen wesentlichen Satzungsmangel dar…
…März 2009 durch Hinterlegung im Akt gemäß § 8 Abs. 2 ZustellG, wurde dem Bw. aufgetragen, binnen einer Woche die fehlende Begründung nachzuholen, andernfalls die Berufung als zurückgenommen gilt. Diesem Auftrag hat der Bw. nicht entsprochen. Rechtliche Würdigung: Nach § 250 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) muss…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., (Bw.) vom 14. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 4. Jänner 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 15. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 22. Jänner 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Monat Jänner 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des I.S., xy, vertreten durch Dr. H.P., W., vom 21. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 16. April 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder S…
…die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die ihm zur Verfügung stehenden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. August 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Susanne Osinger, Josef Gloss und Günther Hödl über die Berufungen der X, vertreten durch Woditschka und Picher WTH GmbH, 2130 Mistelbach, Bahnstraße 26/1, gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., St., vom 4. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 7. November 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., M., vom 6. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 21. August 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Juni 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., T., vom 20. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, vom 5. Dezember 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab 1. Juli 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 12. Juni 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Mai 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Beihilfenakt zur Entscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat, als zuständige Behörde II. Instanz, ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Der formelle Mangel (fehlende Unterschrift auf der Berufungseingabe des Bw. vom 1.8.2006) wurde fristgerecht durch den Bw. behoben. Weiters wurde dem Bw. mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 1. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 21. Februar 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder A. (geb. AA.AA.AAAA) und B. (geb. BB…