…I 2001/137, 2002/65 und 2004/10) zu Recht erkannt hat, ist eine Zustellung nicht heilbar, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen - bzw. einen nicht hinreichend genau bestimmten - Empfänger lautet (siehe die bei Ritz 3, BAO-Kommentar, Tz 4 zu § 7 ZustG verwiesene Rechtsprechung…
…Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adressenicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 aus (vgl. VwGH 28.5.1997…
…und P.M. im Verhältnis 95:5. Die BP kam aufgrund der oben genannten Ausführungen zum Schluß, dass die strittigen Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen und entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.1997, 94/14/0230, richtig: 94/13/0230) schon aus diesem…
…mangelnden Nachweis der den Auszahlungen zugrundeliegenden Leistungen bzw. der betriebliche Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie aufgrund der mangelnden Empfängernennung gemäß § 162 BAO die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Dem Arbeitsbogen der Bp. ist zu entnehmen, dass Erhebungen zu den in Frage stehenden ausländischen…
… Die von der Bw. dazu erteilten Antworten sind im Betriebsprüfungsbericht vom 16.3.1999 wie folgt dargestellt: "Tz 28, Aberkennung Betriebsausgaben mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO: Es liegen folgende Eingangsrechnungen der G Bau GmbH vor (abzüglich des beanspruchten Skonto): | Datum | netto | USt…
…des Jahres 2004 rechtswidrig gewesen. Zu den Provisionszahlungen wurde vorgebracht, der Bw. sei der Verpflichtung zur Empfängernennung nachgekommen und habe auch Zahlungsbelege vorgelegt. Wenn im Prüfungsbericht auf falsche Telefonnummern bzw. Adressen der angegebenen Provisionsempfänger verwiesen werde, sei dies kein ausreichender Grund, den Abzug von Betriebsausgaben…
…worden. Aus dem Umstand, dass auf eine im Hauspostkasten hinterlegte Karte des abgabenrechtlichen Erhebungsdienstes keine Reaktion erfolgte (M) könne eine nicht ordnungsmäßige Empfängernennung nicht abgeleitet werden. Angaben vom Inhaber eines im Nachbarhaus eingemieteten Autohauses (A) seien falsch interpretiert worden. (e) Es werde auch bekämpft, dass…
…Besitzer der Firma E ausgegeben habe. Zu Tz. 17d des Bp-Berichtes (Firma G):Mangels Angabe eines Leistungszeitraumes und einer falschen Ausstelleradresse in den strittigen Rechnungen sei ein Vorsteuerabzug verwehrt worden.Die Geschäftsanschrift der Firma G (ab 18. Juli 2001 Gg.) im Firmenbuch FN 1109a…
…Die Bw. wende sich nicht gegen die Anwendung des § 162 BAO und behaupte auch nicht, die korrekte Empfängernennung beigebracht zu haben. Bei Zulässigkeit der Anwendung des § 162 BAO bleibe nach ständiger Rechtsprechung für eine Schätzung von Aufwendungen nach § 184 BAO kein Raum. Die Bw. stellte…
…Außerdem wurde um die Klärung der aktenmäßigen Widersprüche betreffend die (Zustell-)Vollmachtsverhältnisse und schließlich auch noch um die Feststellung gebeten, wem die angefochtenen Bescheide - trotz offensichtlich falscher Empfängernennung auf der Zustellverfügung - letztlich tatsächlich zugekommen sind. Mit Vorhalt vom 23. November 2009 wurden die o.a…
… 7 ZustG angezogen wurde, ist zu entgegnen, dass § 7 ZustG die Heilung von Zustellmängeln im eigentlichen Zustellvorgang regelt und nicht solche Fälle, in welchen eine unrichtige Empfängernennung oder die unterbliebene Nennung eines Zustellbevollmächtigten erfolgt, deren Heilung in § 9 Abs. 1, zweiter Satz ZustG geregelt wird…
…und deren Ermittlungen, die der Bw. im Wege der Schlussbesprechung zur Kenntnis gebracht wurden. Dieser Sachverhalt war rechtlich wie folgt zu begründen: 1. Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO Anlässlich der abgabenrechtlichen Betriebsprüfung wurden im Jahr 1997 bei der Bw., wie die Betriebsprüfung ausführt, durch die Verweigerung…
…Wer waren die Arbeiter? Vorlage von Stunden- und Arbeitsaufzeichnungen, Kostenabrechnungen. In welcher Weise sind die Zahlungen erfolgt?" und forderte die Namhaftmachung der tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge im Zuge der Empfängernennung gem. § 162 Abs. 1 BAO. Mit der Vorhaltsbeantwortung vom 8. Mai 2011 zeigte der…
…S | Summe der Rechnungsbeträge netto | 592.820,40 S | nicht anerkannte Vorsteuer | 98.803,40 S 2. Firma SB (Tz 8 des Berichts über das Ergebnis der Außenprüfung): Der Empfängernennung sei nicht nachgekommen worden, da der bekannt gegebene Empfänger Herr MM…
…M." (England) genannt worden. Die Bp habe der Bw. noch einmal die Möglichkeit gegeben, bis 17. Februar 2006 der Aufforderung der (vollständigen) Empfängernennung gemäß § 162 BAO nachzukommen. Dieser Aufforderung sei nicht entsprochen worden. Im Zuge der Mitteilungen der Prüfungsfeststellungen (Schreiben vom 25. April 2006) sei…
…zulasse. Es werde dazu auf die umfangreichen Stellungnahmen der Firma x und der Kollegenschaft verwiesen. Aus diesen Stellungnahmen gehe eindeutig hervor, dass die Zuordnung durch die Finanzverwaltung aufgrund falscher bzw. nicht schlüssiger Annahmen erfolgt sei. Es könne daher seitens der Finanzverwaltung weder bewiesen werden, dass…
…dafür notwendigen, logischen und glaubwürdigen Kosten zu berücksichtigen. Dass eine Gewinnermittlung ohne § 131 nicht ordnungsgemäß ist, darüber sind wir uns einig. Wir sagen aber, dass das Finanzamt falsch geschätzt hat. Wir schätzen richtiger. Wir begründen unsere Schätzung. Es sind gar keine Aufwendungen anzuerkennen, weil mein…
…Empfängerbenennung iSd § 162 BAO. Auf einschlägige Judikate des VwGH werde verwiesen. Empfänger iSd § 162 BAO sei derjenige, mit welchem der Steuerpflichtige in Beziehung trete, also der der Vertragspartner sei, der einerseits an den Steuerpflichtigen geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen habe. Die Nennung einer falschen…
…wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genau benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Empfänger der Zahlungen sind. Dieser Nachweis wurde im gegenständlichen Fall firmenseitig nicht ausreichend erbracht. Der schriftlichen Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurde nicht entsprochen…
…ihrer eigenen Schenkung übergeben wurde. Bei der Geldweitergabe an MA-S wurde kein Beleg angefertigt und es war keine dritte Person anwesend. Die Betriebsprüfung verlangte folglich vom Bw. die genaue Empfängerbenennung, den Aufenthaltsort des MA-S und gegebenenfalls die Vorlage einer Empfangsbestätigung gemäß § 162 BAO…