…der errechneten/erklärten Gesamtumsätze ist strafrechtlich nicht relevant, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass tatsächlich weitere Umsätze gänzlich verschwiegen wurden. Die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages ist demnach neu vorzunehmen, wobei entgegen den Ausführungen im Einleitungsbescheid zu berücksichtigen ist, dass der Buchung der Betriebsprüfungsfeststellungen der Vorsollbetrag…
…Köst und Kest Der Gewinn sei um den kompletten Sicherheitszuschlag für die Umsatzsteuer ohne Berücksichtigung eines Wareneinsatzes erhöht worden (Umsatz = Gewinn). Dieser Fehler sei wenigstens im Finanzstrafverfahren nach Hinweis in der Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung für die Feststellung des strafbestimmenden Wertbetrages berücksichtigt worden. 2…
…Dies verwundere insofern, als der Sachverständige in der Variante 2 seiner Berechnungen des strafbestimmenden Wertbetrages - in der er unpräjudiziell davon ausgehe, dass bei allen Lieferanten in gleichem Ausmaß Schwarzeinkäufe vorgenommen worden seien, den offiziellen Einkäufen die Schwarzeinkäufe ohne Getränkesteuer gegenüber stelle und sich daraus natürlich…
…die Möglichkeit bestanden fundiert Stellung zu nehmen, was einen Verfahrensfehler darstelle. Der Rohaufschlag sei falsch und überhöht ermittelt worden, da von Seiten der Betriebsprüfung gezielt umsatzstarke Tage der einzelnen Jahre für die Berechnung des Rohaufschlagskoeffizienten herangezogen worden seien. Beispielsweise sei für den Zeitraum 1.1…
…also mit ATS 52.037,07, zu belasten war (BP-Bericht, Tz. 24). Von Seite der Finanzstrafbehörde wurde dieser Sachverhalt als finanzstrafrechtlich relevant gewertet (siehe die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages für 1998, Finanzstrafakt Bl. 32) und M vorgeworfen, er habe dadurch vorsätzlich eine Verkürzung der…
…1999 in Höhe von € 9.891,28 und an (auch als Einzelunternehmer, siehe Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages) Einkommensteuer für die Jahre 1999-2000 in Höhe von € 16.929,14 bewirkt habe, indem Einnahmen nicht erklärt und Aufwendungen zu Unrecht geltend gemacht worden seien…
…als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. Juni 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum…
…Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages eine Neuberechnung auf Basis der Berufungseinwände nicht zumutbar sei, weil auch das Spruchsenatserkenntnis selbst diese Berechnung nicht beinhalte, sondern nur auf die undetaillierte Summe der Betriebsprüfungsergebnisse zurückgreife. Insgesamt sei aber allen Berufungseinwendungen gemeinsam, dass für etwaige noch verbleibende (deutlich verringerte) strafbestimmende…
…als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. September 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum…
…als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. April 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum…
…zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. November 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist - wie bereits ausgeführt - jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht…
…1995 im Sinne des § 49 Abs.1 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum Verfahrensgegenstand gemacht worden ist. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich…
…FINON eingereicht. Es könne daher nicht bei dem einen Sachverhalt zu einer Verurteilung und beim anderen zu einem Freispruch kommen, zumal der Beschuldigte bei beiden nicht eigenverantwortlich gehandelt habe. Auch werde ausdrücklich die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in Zweifel gezogen, da bei einer Verurteilung nach §…
…Bedenken findet mit Ausnahme des Umstandes, dass - wie vom Verteidiger vorgebracht - bei der Berechnung der strafrelevanten Umsätze zwingend die jeweils erklärten Buchverluste zum Abzug zu bringen waren. Unter Einbeziehung dieser Einwände ergeben sich mit amtswegig durchzuführenden Korrekturen somit für die Umsatzsteuer folgende strafbestimmenden Wertbeträge: Umsatzsteuer…
…Nichteinbringungsfall 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und € 500,00 Kosten verhängt worden. Damit betrage das Strafausmaß 41,83 % des strafbestimmenden Wertbetrages. Bei der Verhängung der Strafe seien als erschwerend der lange Tatzeitraum und eine Vorstrafe gewertet worden, nicht aber das Zusammentreffen zweier Vergehen. Unter Berücksichtigung der…
…sich gegen die Höhe der mit dem erstinstanzlichen Erkenntnis des Spruchsenates verhängten Geldstrafe. Die Amtsbeauftragte beantragt, die Strafe neu zu bemessen und eine Geldstrafe in Höhe von € 20.000,00 zu verhängen. Zur Begründung wird ausgeführt, das Strafausmaß betrage 30,92 % des strafbestimmenden Wertbetrages…
…dass der Bw. aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als selbständiger Unternehmer Kenntnis der wichtigsten einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften gehabt und sämtliche im Spruch genannten Vergehen jedenfalls wissentlich begangen habe. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich jedenfalls aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes XX, die als qualifizierte…
…Insbesondere halte das Schätzungsergebnis einem äußeren Betriebsvergleich und dem Vergleich mit den von der Bw. vorgelegten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des KMU-Institutes und der RAIKA nicht stand. Auf keinen Fall seien die festgesetzten Abgaben eine Grundlage zur Feststellung eines strafbestimmenden Wertbetrages. Der Ordnung halber werde festgestellt…
…Eine weitere (materielle) Rechtswidrigkeit ist im übrigen, wie der Vollständigkeit halber an dieser Stelle anzuführen ist, in der Feststellung des auf die geschmuggelte Ware entfallenden Eingangsabgabenbetrages (=des strafbestimmenden Wertbetrages) im beschwerdegegenständlichen Einleitungsbescheid zu erblicken, und zwar insofern, als das Hauptzollamt Linz bei dessen Bemessung offensichtlich…
…im Sinne der Ausführungen des VwGH von den Zollbehörden in einem gesetzmäßig geführten Verfahren festzustellen. Dies ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen Verfahren bisher nicht in ausreichendem Maße geschehen. Es ist wegen des unter € 11.000,00 liegenden strafbestimmenden Wertbetrages - es ist…