…der errechneten/erklärten Gesamtumsätze ist strafrechtlich nicht relevant, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass tatsächlich weitere Umsätze gänzlich verschwiegen wurden. Die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages ist demnach neu vorzunehmen, wobei entgegen den Ausführungen im Einleitungsbescheid zu berücksichtigen ist, dass der Buchung der Betriebsprüfungsfeststellungen der Vorsollbetrag…
…Köst und Kest Der Gewinn sei um den kompletten Sicherheitszuschlag für die Umsatzsteuer ohne Berücksichtigung eines Wareneinsatzes erhöht worden (Umsatz = Gewinn). Dieser Fehler sei wenigstens im Finanzstrafverfahren nach Hinweis in der Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung für die Feststellung des strafbestimmenden Wertbetrages berücksichtigt worden. 2…
…denselben Zeitraum 01-12/2012 idH von Euro 24.628,87. Mit dem Erkenntnis des Spruchsenates wurde eine Bestrafung nach § 49 Abs. 1 FinStrG im Ausmaß des strafbestimmenden Wertbetrages der Summe dieser beiden Beträge zugrunde gelegt und eine Geldstrafe von Euro 11.000,00 ausgesprochen…
…Dies verwundere insofern, als der Sachverständige in der Variante 2 seiner Berechnungen des strafbestimmenden Wertbetrages - in der er unpräjudiziell davon ausgehe, dass bei allen Lieferanten in gleichem Ausmaß Schwarzeinkäufe vorgenommen worden seien, den offiziellen Einkäufen die Schwarzeinkäufe ohne Getränkesteuer gegenüber stelle und sich daraus natürlich…
…die Möglichkeit bestanden fundiert Stellung zu nehmen, was einen Verfahrensfehler darstelle. Der Rohaufschlag sei falsch und überhöht ermittelt worden, da von Seiten der Betriebsprüfung gezielt umsatzstarke Tage der einzelnen Jahre für die Berechnung des Rohaufschlagskoeffizienten herangezogen worden seien. Beispielsweise sei für den Zeitraum 1.1…
…also mit ATS 52.037,07, zu belasten war (BP-Bericht, Tz. 24). Von Seite der Finanzstrafbehörde wurde dieser Sachverhalt als finanzstrafrechtlich relevant gewertet (siehe die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages für 1998, Finanzstrafakt Bl. 32) und M vorgeworfen, er habe dadurch vorsätzlich eine Verkürzung der…
…1999 in Höhe von € 9.891,28 und an (auch als Einzelunternehmer, siehe Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages) Einkommensteuer für die Jahre 1999-2000 in Höhe von € 16.929,14 bewirkt habe, indem Einnahmen nicht erklärt und Aufwendungen zu Unrecht geltend gemacht worden seien…
…das bei der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages gegengerechnet wurde. Weitere Voranmeldungen für 2015 liegen nicht vor. Gemäß § 21 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt…
…als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. Juni 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum…
…Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages eine Neuberechnung auf Basis der Berufungseinwände nicht zumutbar sei, weil auch das Spruchsenatserkenntnis selbst diese Berechnung nicht beinhalte, sondern nur auf die undetaillierte Summe der Betriebsprüfungsergebnisse zurückgreife. Insgesamt sei aber allen Berufungseinwendungen gemeinsam, dass für etwaige noch verbleibende (deutlich verringerte) strafbestimmende…
…als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. September 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum…
…als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. April 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum…
…zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. November 1996 im Sinne des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist - wie bereits ausgeführt - jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht…
…des Prüfberichts ermittelt. Basis des strafbestimmenden Wertbetrages war die Betriebsprüfung und die deshalb vorgenommenen Sachverhaltserhebungen. Das Ergebnis der Betriebsprüfung wurde ausgewertet, verprobt und mit Bericht vom 07.07.2017 ergänzt und berichtigt. Der Bericht vom 07.07.2017 enthält geänderte Berechnungen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer…
…1995 im Sinne des § 49 Abs.1 lit.a FinStrG eingeschränkt gewesen wäre. Der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch zu entnehmen, dass dieser nachträglich hinzukommende finanzstrafrechtliche Sachverhalt nicht zum Verfahrensgegenstand gemacht worden ist. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich…
…FINON eingereicht. Es könne daher nicht bei dem einen Sachverhalt zu einer Verurteilung und beim anderen zu einem Freispruch kommen, zumal der Beschuldigte bei beiden nicht eigenverantwortlich gehandelt habe. Auch werde ausdrücklich die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in Zweifel gezogen, da bei einer Verurteilung nach §…
…vorgenommen, da einerseits im Zusammenhang mit Versicherungen der falsche Umsatzsteuersatz ausgewiesen wurde, andererseits Rechnungen zum Nachweis des berechtigten Vorsteuerabzugs nicht vorgelegt werden konnten. Die Vorsteuer wurde daher pro Monat auf € 700,00 geschätzt. Der strafbestimmende Wertbetrag entspricht den Feststellungen im Zuge der Prüfung, wobei…
…Punkt 2. des Erkenntnisses des Spruchsenates dahingehend abgeändert wird, dass der Tatzeitraum die Monate Jänner bis März 2011 betrifft. Diese Abänderung hat keine Auswirkung auf die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages. Hinsichtlich der weiteren im Spruch genannten Tatzeiträume April bis September 2011 wird das Verfahren gemäß §…
…Bedenken findet mit Ausnahme des Umstandes, dass - wie vom Verteidiger vorgebracht - bei der Berechnung der strafrelevanten Umsätze zwingend die jeweils erklärten Buchverluste zum Abzug zu bringen waren. Unter Einbeziehung dieser Einwände ergeben sich mit amtswegig durchzuführenden Korrekturen somit für die Umsatzsteuer folgende strafbestimmenden Wertbeträge: Umsatzsteuer…
…Kalkulation. Unter Anwendung des Rohaufschlagkoeffzienten von 3,3 aus dem internen Betriebsvergleich ergibt sich ein Umsatz von € 182.804 26. Die Differenz zum erklärten Umsatz beträgt € 11.891,67. Daraus folgt eine USt-Schuld von € 1.543,03 als strafbestimmender Wertbetrag. Überdies…