…Soweit der Bw. vermeint, den Zeitpunkt der Anschaffung und somit das wirtschaftliche Eigentum bzw. die faktische Verfügungsmacht an den beiden Maschinen durch die "Originalbestätigung" der Übernahme von der K GmbH vom 18. Dezember 2003 nachzuweisen, bleibt zu entgegnen, dass diese "Originalbestätigung" keine Beweiskraft für das…
…erworbenen Maschinen zu jeder Zeit nach ihrem Willen betrieblich verwenden können. Die IZP erfordere keine Inbetriebnahme und keinen betriebsbereiten Zustand. Die betriebliche Nutzungsmöglichkeit iSd faktischen Verfügungsmacht werde dadurch begründet, dass man als Eigentümer über ein Wirtschaftsgut so verfügen könne wie man wolle, und zwar lagern…
…Obwohl im Rahmen der Abgabenprüfung gegenüber dem Prüforgan dargelegt worden sei, dass es weder eine rechtliche noch eine faktische Verfügungsmacht über die noch nicht ausgezahlten Geschäftsführerbezüge gegeben habe, sei darauf nicht eingegangen worden und lediglich auf ein - nicht zutreffendes - VwGH-Erkenntnis vom 30.11.1993…
…Obwohl im Rahmen der Abgabenprüfung gegenüber dem Prüforgan dargelegt worden sei, dass es weder eine rechtliche noch eine faktische Verfügungsmacht über die noch nicht ausgezahlten Geschäftsführerbezüge gegeben habe, sei darauf nicht eingegangen worden und lediglich auf ein - nicht zutreffendes - VwGH -Erkenntnis vom 30.11.1993…
…gemachte Investitionszuwachsprämie zu versagen, da das gegenständliche Wirtschaftsgut zum ausschlaggebenden Stichtag, dem 31.12.2004 für die Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie 2004 im Betrieb weder körperlich vorhanden noch die faktische Verfügungsmacht gegeben gewesen sei und daher auch noch keine betriebliche Nutzungsmöglichkeit bestanden habe. Der vorgebrachte Einwand…
…betriebsbereit, ohne weitere Montage-, Zusammen- oder Einbauarbeiten vor dem 1.1.2005 existent gewesen sei und der Bw allenfalls noch im Jahr 2004 die faktische Verfügungsmacht darüber erlangt habe. Ob es sich in diesem sowohl technischen wie rechtlichen Zustand im Betrieb des Bw, am Hof…
…zurechenbar, betriebsbereit, ohne weitere Montage-, Zusammen- oder Einbauarbeiten vor dem 1.1.2005 existent gewesen sei und der Bw allenfalls noch im Jahr 2004 die faktische Verfügungsmacht darüber erlangt habe. Ob es sich in diesem sowohl technischen wie rechtlichen Zustand im Betrieb des Bw, am…
…1988). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums ist - wie von der Vorinstanz bereits zutreffend ausgeführt- dann anzunehmen, wenn die faktische Verfügungsmacht (tatsächliche Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit) gegeben ist. Auf den Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums kommt es hiebei nicht an (siehe hiezu z.B. UFS v. 10…
…§ 23-24 BAO stellen auf den wirtschaftlichen Eigentümer ab, also jenem, der faktische Verfügungsmacht über Einkünfte hat, und nicht nur theoretische. Im vorliegendem Fall handelt es sich um eine vom Komplementär erzwungene Situation, die nichts mit einer Gewinnverteilungsvereinbarung zu tun hat, sondern die vielmehr allein…
…Würdigung ist angeführt, dass die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten gefordert ist. Diese verlangte faktische Verfügungsmacht war bereits im Jahr 2003 vorhanden, da o. a. Wirtschaftsgüter zwar nicht körperlich im Betrieb aufgelegen sind, aber bereits…
…und Gefahrenübergang in keinem Fall erfolgt. Laut Judikatur ist der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, das bedeutet die faktische Verfügungsmacht über den Gegenstand. Beim Sachverhalt rund um die eingelagerten Ladeneinrichtungen kann aber davon keine Rede sein, dass die Wirtschaftsgüter durch die…
…Weiteren zu untersuchende "nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht" setzt zwar nicht unbedingt Eigentum voraus, auch Miete, Pacht oder Untermiete reichen aus. Es muss aber jedenfalls eine faktische Verfügungsmacht vorliegen. Die im Streitfall ohne Rechtstitel unentgeltlich (unter Freunden) eingeräumte Mitbenutzungsmöglichkeit an dem Hotelraum begründet zweifellos keine Verfügungsmacht…
…in ständiger Rechtsprechung auf den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums abgestellt. Als Anschaffungszeitpunkt sei somit der Zeitpunkt der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer faktischen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut entscheidend (dies sei in der Regel der Zeitpunkt der Lieferung), nicht aber der Übergang von Besitz…
…UFS-Entscheidung hinreichend verdeutlicht sein, dass das verfahrensgegenständliche Wirtschaftsgut erst im Jahr 2004 zur Nutzung bereit gestanden habe, die betriebliche Nutzungsmöglichkeit und sohin die faktische Verfügungsmacht über den Kanalanschluss also erst im Jahr 2004 begründet worden sei. Es werde gebeten, über die unstreitig gewordenen Positionen…
…den Zeitpunkt an, wann der Überweisungsbetrag am Empfängerkonto der empfangsberechtigten Abgabenbehörde (Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto) gutgeschrieben wird. Dies leuchtet auch ein, weil die Abgabenbehörde erst in diesem Zeitpunkt faktische Verfügungsmacht über den Überweisungsbetrag erlangt bzw. über diesen disponieren kann. Da § 211 Abs. 2 BAO…
…liegt eine Betriebstätte iSd. Abkommensrechtes und damit nach der für die Auslegung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (Monteurklausel) maßgeblichen Sicht vor, wenn das Unternehmen des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers zumindest die faktische Verfügungsmacht (neben Eigentum, Miete, Pacht, Untermiete, bloße Mitbenutzungsmöglichkeit von Räumen…
…ob diese Vorgänge dazu führten, dass die Bw. bereits zu diesem Zeitpunkt (19.12.2002) die betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer faktischen Verfügungsmacht über die Maschine erlangte. Es ist bei Beachtung obiger VwGH-Judikatur davon auszugehen, dass die "betriebliche Nutzungsmöglichkeit" sich auf das jeweilige Wirtschaftsgut…
…über diese sonstige Vergütung, weil diese über das Verrechnungskonto gebucht worden ist, keine faktische Verfügungsmacht erhalten hat bzw der Gesellschafter-Geschäftsführer realistisch annehmen konnte (angesichts der Finanzlage des Unternehmens), dass die Gesellschaft diese jährlich steigenden Forderungen in der Zukunft bezahlen kann. Dies vor allem vor…
…Lieferungen zugrunde liegt, nicht ankommt, sondern ausschließlich auf die faktische Verschaffung der Verfügungsmacht, die jedenfalls durch die Anlieferung erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt verfügt der Warenempfänger schon auf Grund der damit bestehenden Sachherrschaft über die Möglichkeit zur weiteren Veranlassung von Handlungen über diese Ware. Die Überlassung…
…Abrede gestellt. Das Finanzamt wies die Berufung unter ausführlicher Sachverhaltsdarstellung ab. Im Vorlageantrag wird insbesonders ausgeführt, dass keine vertragliche oder faktische Ausgestaltung bestand, wonach der Architekt Befugnisse erlangt hätte, die es ihm erlaubt hätten, das Grundstück auf eigene Rechnung rechtlich oder wirtschaftlich zu verwerten. Wenn…