…Soweit der Bw. vermeint, den Zeitpunkt der Anschaffung und somit das wirtschaftliche Eigentum bzw. die faktische Verfügungsmacht an den beiden Maschinen durch die "Originalbestätigung" der Übernahme von der K GmbH vom 18. Dezember 2003 nachzuweisen, bleibt zu entgegnen, dass diese "Originalbestätigung" keine Beweiskraft für das…
…2 GmbHG vorgesehenen Notariatsakt über und hat eine allfällige Heilung eines formungültigen Rechtsgeschäfts nicht zur Auswirkung, dass rückwirkend eine faktische Verfügungsmacht herbeigeführt wird (VwGH vom 21.09.2006, 2003/15/0053). In Anbetracht dieser Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist in Bezug auf das Vorbringen der beschwerdeführenden…
… 82 Abs. 8 KFG. In wirtschaftlicher Betrachtung hatte der Bf. faktische Verfügungsmacht über das KFZ und konnte das KFZ jederzeit gebrauchen. Daran ändert auch die Kostentragung durch die GmbH nichts. Es widerspräche nämlich der Intention des Gesetzgebers, wenn aufgrund der Kostentragung durch eine dritte Person…
…einer Tätigkeit von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine Betriebsstätte gemäß Art…
…festzustellen. Die Bf habe in Erfüllung der Kaufverträge aufgrund der B/L nicht nur das Eigentum betreffend der gelieferten Container, sondern auch die faktische Verfügungsmacht darüber erworben. Die Bf hätte – dies sei vom Beschwerdegegner unwidersprochen geblieben – die Container an einen anderen als den vorgesehenen italienischen…
…keine Lieferung darstelle, nicht schon deshalb zu einer Lieferung, weil die Waren in den faktischen Verfügungsbereich des Unternehmers gelangen. Im vorliegenden Fall sei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zwar nicht die Verschaffung der umsatzsteuerrechtlichen Verfügungsmacht gewollt, es sei aber durchaus gewünscht gewesen, dass die Bf…
…wird. Die zu beurteilende Rechtsfrage, ob bei der gegebenen durch die Vertragslage und die faktischen Verhältnisse geschaffenen Sachverhaltskonstellation, der Bf von den CL die Verfügungsmacht über die importierten Handelswaren verschafft wurde und diese damit als für das Unternehmen eingeführt gelten, erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen für eine…
…Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem der Arbeitnehmer - in Abstimmung mit dem Arbeitgeber - seiner Tätigkeit in nennenswertem Ausmaß von seinem Homeoffice aus nachgeht, verschafft er dem Arbeitgeber durch die Ausübung der Tätigkeit faktische Verfügungsmacht. Dies wäre zB der Fall, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer…
…erworbenen Maschinen zu jeder Zeit nach ihrem Willen betrieblich verwenden können. Die IZP erfordere keine Inbetriebnahme und keinen betriebsbereiten Zustand. Die betriebliche Nutzungsmöglichkeit iSd faktischen Verfügungsmacht werde dadurch begründet, dass man als Eigentümer über ein Wirtschaftsgut so verfügen könne wie man wolle, und zwar lagern…
…Gleichzeitig kann in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat, wie etwa im Fall des rechtlichen Besitzes…
…in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat; eine Zurechnung von Gewinnen scheitert aber in vielen Fällen …
… sie habe keine rechtliche oder faktische Verfügungsmacht (Sachherrschaft) über die Anlage gehabt. Wegen der Managementvereinbarung seien die "Betriebsstätten" dauerhaft der GM zu Verfügung gestanden, auch wenn es einen Mietvertrag gegeben habe. Ab 02.04.2008 (Datum der faktischen Rückstellung des gesamten vormaligen Bestandgegenstandes samt allen…
…jeweils 24.000,00 an Geschäftsführerbezügen aufwandsmäßig geltend gemacht und in Form einer Rückstellung ausgewiesen. Der Zufluss rückgestellter Geschäftsführerbezüge setzt die rechtliche und faktische Verfügungsmacht voraus. Die rechtliche Verfügungsmacht über die Geschäftsführerbezüge ist bei einem Mehrheitsgesellschafter gegeben. Die tatsächliche Verfügungsmacht ist nur dann nicht anzunehmen…
…Obwohl im Rahmen der Abgabenprüfung gegenüber dem Prüforgan dargelegt worden sei, dass es weder eine rechtliche noch eine faktische Verfügungsmacht über die noch nicht ausgezahlten Geschäftsführerbezüge gegeben habe, sei darauf nicht eingegangen worden und lediglich auf ein - nicht zutreffendes - VwGH-Erkenntnis vom 30.11.1993…
…Obwohl im Rahmen der Abgabenprüfung gegenüber dem Prüforgan dargelegt worden sei, dass es weder eine rechtliche noch eine faktische Verfügungsmacht über die noch nicht ausgezahlten Geschäftsführerbezüge gegeben habe, sei darauf nicht eingegangen worden und lediglich auf ein - nicht zutreffendes - VwGH -Erkenntnis vom 30.11.1993…
…gemachte Investitionszuwachsprämie zu versagen, da das gegenständliche Wirtschaftsgut zum ausschlaggebenden Stichtag, dem 31.12.2004 für die Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie 2004 im Betrieb weder körperlich vorhanden noch die faktische Verfügungsmacht gegeben gewesen sei und daher auch noch keine betriebliche Nutzungsmöglichkeit bestanden habe. Der vorgebrachte Einwand…
…betriebsbereit, ohne weitere Montage-, Zusammen- oder Einbauarbeiten vor dem 1.1.2005 existent gewesen sei und der Bw allenfalls noch im Jahr 2004 die faktische Verfügungsmacht darüber erlangt habe. Ob es sich in diesem sowohl technischen wie rechtlichen Zustand im Betrieb des Bw, am Hof…
…zurechenbar, betriebsbereit, ohne weitere Montage-, Zusammen- oder Einbauarbeiten vor dem 1.1.2005 existent gewesen sei und der Bw allenfalls noch im Jahr 2004 die faktische Verfügungsmacht darüber erlangt habe. Ob es sich in diesem sowohl technischen wie rechtlichen Zustand im Betrieb des Bw, am…
…1988). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums ist - wie von der Vorinstanz bereits zutreffend ausgeführt- dann anzunehmen, wenn die faktische Verfügungsmacht (tatsächliche Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit) gegeben ist. Auf den Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums kommt es hiebei nicht an (siehe hiezu z.B. UFS v. 10…
…§ 23-24 BAO stellen auf den wirtschaftlichen Eigentümer ab, also jenem, der faktische Verfügungsmacht über Einkünfte hat, und nicht nur theoretische. Im vorliegendem Fall handelt es sich um eine vom Komplementär erzwungene Situation, die nichts mit einer Gewinnverteilungsvereinbarung zu tun hat, sondern die vielmehr allein…