…steht fest, dass die vom Bf beantragten Raten mit der mit einer Bestrafung verbundenen und beabsichtigten Härte nicht in Einklang zu bringen sind. Dem Bf ist somit entgegenzuhalten, dass gerade für diesen Fall der faktischen Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen ist. Eine…
…einer Abstattung der Geldstrafe in dem Antragsteller zumutbaren Raten das unrealistisch lange Zahlungsziel -im vorliegenden Fall betrüge die Ratenlaufzeit über 10 Jahre- einer (Gesamt-) Einbringlichkeit entgegensteht, was einer (faktischen) Uneinbringlichkeit gleichkommen würde. Zwar darf die sich unter Bedachtnahme auf Tat- und Täterumstände aus der Entrichtung…
…Der Bf wurde nahe gelegt, die seitens des Finanzamtes bewilligten monatlichen Raten von 500,00 € pünktlich zu entrichten, da andernfalls wegen offensichtlicher Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen wäre. Die Bf leistete lediglich im Jänner 2007 eine Zahlung von 500,00 €. Am…
…mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin noch unter der möglichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (vgl. VwGH vom 24. September 2003, 2003/13/0084) und abgesehen von jenen Fällen, in denen die vom Antragsteller angebotenen Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur…
…Antragstellers auf eine faktische Korrektur des rechtskräftigen Strafausspruches hinausliefen (vgl. dazu VwGH vom 21. Jänner 2004, 2001/16/0371), daher diesem Aspekt im Zusammenhang mit Geldstrafen keine bzw. allenfalls eine nur sehr eingeschränkte Bedeutung (im Hinblick auf die auferlegten Verfahrenskosten) zukommt. Nach der zuletzt angeführten…
…bloß) eine (abstrakte) Gefährdung der Einbringlichkeit, sondern die (faktische) Uneinbringlichkeit gegeben ist, für die Gewährung einer Zahlungserleichterung keinerlei Raum (vgl. dazu Dorazil/Harbich, aaO., Anm. 2 zu § 179 FinStrG). Maßgebend für eine Entscheidung über Zahlungserleichterungsansuchen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist danach vielmehr allein die sachgerechte…
…mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur…
…bloß) eine (abstrakte) Gefährdung der Einbringlichkeit, sondern die (faktische) Uneinbringlichkeit gegeben ist, für die Gewährung einer Zahlungserleichterung kein Raum (vgl. dazu Dorazil/Harbich, aaO., Anm. 2 zu § 179 FinStrG). Maßgebend für eine Entscheidung über Zahlungserleichterungsansuchen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist danach vielmehr allein die sachgerechte…
…Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Feldkirch zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der…
…mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen von den Fällen, in denen die angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur…
…Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto 5.504.099 des Finanzamtes für den 23. Bezirk zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw. der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe/n vollzogen werden müssten. Wien, 9. September 2003
…5 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 24.000,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1…
…Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes Mistelbach vom 24. Jänner 2001, 4 zu einer Geldstrafe in Höhe von € 9.447,47 sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer…
…den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von elf Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 500,00 bestimmt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, es sei aufgrund einer bei der A…
…eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto 5.504.075 des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw. der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe/n vollzogen werden müssten. Wien, 7. Oktober 2003
…und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 (Abs. 1 lit. a) FinStrG pauschal mit 40,00 € bestimmt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschuldigte die ihm…
…5, 49 Abs. 2 FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe von € 11.200,00 verurteilt 3. Gemäß § 20 FinStrG wird für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 28 Tagen festgesetzt. 4. Die gemäß § 185 Abs…
…Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, zu verhängende Geldstrafe auf € 4.400,00 und die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für die Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bestimmende Ersatzfreiheitsstrafe auf 11 Tage herabgesetzt wird. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Klagenfurt zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Klagenfurt am Wörthersee, 3. Mai 2011…
…Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise dahingehend stattgegeben, als die bekämpfte Entscheidung in ihrem Ausspruch über Ersatzfreiheitsstrafe wie folgt zu lauten hat: Auf Basis der Strafentscheidung laut Punkt I wird über W gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe in…