…nicht behauptet. Das Berufungsvorbringen der Bw. dahingehend, dass sie nur formell Geschäftsführerin der R-GmbH gewesen sei, während die faktische Geschäftsführung ihr geschiedener Ehegatte, der als Prokurist der Firma vertretungsbefugt gewesen sei, ausgeübt habe und sämtliche finanziellen Belange, insbesondere auf die Bezahlung der Abgabenschuldigkeiten in…
…nach Ansicht des Berufungssenates schon auf Grund dieses Beweisergebnisses in freier Beweiswürdigung davon ausgegangen werden, dass S. nur als "Strohmann" vorgeschoben und die faktische Geschäftsführung durch den Bw. ausgeübt wurde. Dieses Beweisergebnis wird auch durch die Aussage des in der Zeit vom 3.10.-13…
…die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Von der beantragten Vernehmung der Zeugen IL, ML und Dkfm HL bezüglich der faktischen Geschäftsführung durch IL und des Motives für die Bestellung der Bw. als nur formal handelsrechtliche Geschäftsführerin der M-GmbH war gemäß …
…A, am 23. Feber 2007 niederschriftlich zu Protokoll, dass der Berufungswerber (Bw.) und Minderheitsgesellschafter im Zeitraum ab November 2003 bis Feber 2006 als faktischer Geschäftsführer der in S betriebenen Bar fungiert habe. Im Konkreten habe der Bw. diesbezüglich insbesondere den täglichen Barbetrieb organisiert, die Losungsaufzeichnungen…
…Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 23. März 2001 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft. Vom Vorliegen einer lediglich faktischen Geschäftsführung kann somit keine Rede sein, zumal die Bw. sowohl in der Beilage vom 6. November 1979 zum Fragebogen anlässlich der Gründung einer…
…Nachträglich habe sich herausgestellt, dass offenbar HE als faktischer Geschäftsführer weiter tätig gewesen sei unter Ankündigung, dass der Bw. abberufen werde und er die Geschäftsführung übernehmen werde. Er habe für die Firma gezeichnet und in der Folge auch mehrmals den Geschäftsstandort verlegt und sei unter…
…Im Übrigen hat der Bf. selbst in der Beschwerde erwähnt, dass er die faktische Geschäftsführung unter anderem seinen Angehörigen überlassen musste, da er sich noch in Ausbildung befand und seinen Präsenzdienst ableisten musste. Im Finanzstrafrecht ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Wahrnehmung der Angelegenheiten des…
…wurde vorgebracht, der Bw. sei zwar "normal" als GmbH-Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen, doch habe er mit der faktischen Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Gebarung der Gesellschaft nichts zu tun gehabt. Als Betriebsleiter im Unternehmen der GmbH sei dem Bw. lediglich die organisatorische, insbesondere personelle…
…dass er aufgrund einer Generalzessionsvereinbarung seit 1996 nicht mehr selbständig über die Bankkonten der Gesellschaft verfügen hätte können. Die faktische Geschäftsführung sei bei der Sparkasse N bzw. bei deren Leiter gelegen gewesen. Dazu wurde bereits im Vorhalt vom 29.6.2004 unter Hinweis auf Stoll…
…facto Geschäftsführung des Berufungswerbers festgestellt worden. M sei demzufolge nur Scheingeschäftsführer gewesen. In der gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom 11.12.2008 erhobenen Berufung wurde zur Frage der Stellung des Berufungswerbers als Vertreter der Gesellschaft im Wesentlichen ausgeführt, dass dieser weder handelsrechtlicher noch faktischer…
…Bw. im Wesentlichen vor, dass die Bw. zwar als GmbH-Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen sei, die faktische Geschäftsführung jedoch von ihrem Ehegatten ausgeübt worden sei. Der Bw. sei zum Zeitpunkt ihrer Bestellung als Geschäftsführerin nicht bewusst gewesen, welche "Belastung" auf sie zukommen werde. Erst…
…sei zudem nur auf Ersuchen seines Vaters als Geschäftsführer in das Firmenbuch eingetragen worden, die faktische Geschäftsführung sei bei seinem Vater gelegen. Er sei lediglich als Arbeiter tätig gewesen und habe mit den kaufmännischen Agenden nichts zu tun gehabt und diesbezüglich voll seinem Vater vertraut…
…der Bf. als faktischer Geschäftsführer die verfahrensgegenständliche Gesellschaft geführt haben könne, bzw. ob sie Angaben zu Zeichnungsberechtigungen auf dem Firmenkonto tätigen könne. In ihrer Beantwortung vom 18. Jänner 2010 führte die Masseverwalterin aus, dass für sie eine faktische Geschäftsführung nicht zu erkennen gewesen sei. Eine…
…die Geschäftsführung der VPO GmbH von der ST Optik GmbH wahrgenommen und erhielt diese dafür einen Geschäftsführerbezug von monatlich 115.000,00 S. Laut vorgelegter Vereinbarung wurden dadurch ebenfalls die Lizenzrechte für Ergo-Optische Untersuchungen abgegolten. Faktisch wurden daher die bisher direkt an Herrn Mag…
…den normierten Bestimmungen des § 184 BAO zu erfolgenden Schätzungsgrundlagen nicht festgestellt. Der Berufungswerber hat im Ermittlungsverfahren ausdrücklich dargelegt, dass dieser infolge mangelnder faktischer Geschäftsführung, in dem den der hier genannte Abgabenschuldner im angesprochenen Zeitraum keine Haftung trifft. Der Berufungswerber wird iSd § 18 GmbHG als die…
…Diese Bestimmung gelte nach der Rechtsprechung für formell bestellte Mitglieder der jeweiligen Leitungsorgane. Die Überlassung der faktischen Geschäftsführung an einen Dritten stelle nach der Rechtsprechung per se eine vorwerfbare Fehlleistung dar, zumal der formelle Geschäftsführer damit in der Regel seine Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten verliere. Mit…
…sich gerissen hat" und in weitere Folge den Bw von jeglicher Einflussnahme auf die Verwertung der Leasingobjekte ausgeschlossen hat. Es ist daher davon auszugehen, dass spätestens ab 1996 die faktische Geschäftsführung des Unternehmens nicht mehr vom Bw, sondern von der Bank ausgeübt wird. Wirtschaftliche Betrachtungsweise…
…auch im gegenständlichen Fall zu, da sich die Bw von vorneherein mit ihrer Geschäftsführerfunktion auf dem Papier einverstanden erklärt hat (auf die Gründe der Übernahme der Gf-Funktion kommt es nicht an) und die faktische Geschäftsführung ihrem Lebensgefährten überlassen hat. Die Bw wird daher auch…
…dass bis April 2003 gemeinsam mit ihm R.I. handelsrechtlicher Geschäftsführer gewesen wäre, der danach weiterhin die faktische Geschäftsführung ausgeübt und wie auch bereits davor die finanziellen Angelegenheiten betraut hätte. Der Bw. selbst hätte mit Geldangelegenheiten nie etwas zu tun gehabt und hätte für seine…
…nicht festgestellt. Die Bw. hätten im Ermittlungsverfahren ausführlich dargelegt, dass sie infolge mangelnder faktischer Geschäftsführung in der Abgabenschuldnerin im angesprochenen Zeitraum keine Haftung treffe. Jeder der Berufungswerber werde iSd § 18 GmbHG als die zur Vertretung berufene Person der Beitragsschulderin prot. Firma S.GesmbH bezeichnet. Die…