…vorwerfbar ist. Es konnte daher aufgrund der insoweit zutreffenden Berufungsausführungen des Bw., mit welchen den nur unzulänglichen Ausführungen im Erkenntnis des Spruchsenates der subjektiven Tatseite begegnet wurde, mit Verfahrenseinstellung zu Schuldspruch I.) des Spruchsenateserkenntnisse wegen Nichtvorliegen einer fahrlässigen Handlungsweise des Bw. mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
…nicht die erforderliche Qualifikation für die Erledigung der steuerlichen Agenden hatte und die der Bw. in der Folge auch nicht, wie er selbst eingesteht, ordnungsgemäß überwacht hat, ist jedenfalls eine fahrlässige Handlungsweise im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG zu erblicken. Aufgrund der vom Bw…
…Bw. führt aus, mit großem Entsetzen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Dezember 2008 gelesen zu haben und es sei ihm auch bewusst, sich durch seine fahrlässige Handlungsweise schuldig gemacht zu haben. Womit er sich nicht abfinden könne, sei der Umstand, dass man ihm vorwerfe…
…wofür wie bereits ausgeführt die Ermittlungsergebnisse keine Anhaltspunkte erbrachten, so wäre bei Zugrundelegung dieses Sachverhaltes dem Bw. wohl eine fahrlässige Handlungsweise in Form eines Auswahl- und Überwachungsverschulden vorzuwerfen. Hält man sich vor Augen, dass wie oben bereits dargestellt, im Jahr 2002 insgesamt 21,12 % und…
…habe er sich bezüglich der steuerlichen Behandlung einverstanden erklärt, habe jedoch in subjektiver Hinsicht kein Schuldeinbekenntnis abgegeben. Der Bw. räume jedoch nunmehr eine fahrlässige Handlungsweise insgesamt dahingehend ein, dass er auf Grund seiner beruflichen Überlastung den steuerlichen Belangen nicht die erforderliche Sorgfalt und das erforderliche…
…der Finanzstrafbehörde erster Instanz im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung vom 21. September 2005 eine fahrlässige Handlungsweise insoweit sogar einbekannt und lediglich auf die Geringfügigkeit der Abgabennachforderung an Einkommensteuer 1999 und 2000 im Verhältnis zu den erklärten und entrichteten Einkommensteuern hingewiesen. Dabei wurde von ihrem Verteidiger betont…
…jemals eine Tätigkeit zu entfalten, war durchaus glaubwürdig und steht auch mit der Aktenlage im Einklang. Eine der Bw. auf Basis der Beweisergebnisse zweifelsfrei vorwerfbare fahrlässige Handlungsweise dahingehend, dass sie der Erfüllung sämtlicher steuerlicher Belange ihrem damaligen Lebenspartner überlassen hat, ohne sich von dessen Qualifikation…
…ist nur dann entschuldbar, wenn jemand die Vorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. In der Unterlassung einer dem Beschuldigten zumutbaren Erkundigung, ist jedenfalls eine fahrlässige Handlungsweise im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG zu erblicken. In dem Formular zur…
…FinStrG [Schuldspruch A)1)] sowie der vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG [Schuldspruch A)2)] in Abrede gestellt und eine fahrlässige Handlungsweise eingeräumt. Bevor jedoch auf das Berufungsvorbringen näher eingegangen wird, sind zum erstinstanzlichen Schuldspruch A)1) wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13…
…liegt daher nicht vor, sodass der Bw. diesbezüglich eine fahrlässige Handlungsweise nicht anzulasten ist. Dies auch deswegen, weil grundsätzlich durch die (von der steuerlichen Vertretung eingeschulte) Buchhalterin eine monatliche (wenn auch zu geringe) Kürzung des Vorsteuerabzuges im Zusammenhang mit den unecht von der Umsatzsteuer befreiten…
…dem Hinweis, es handle sich um eine Ausgleichszahlung der Fa. G, liege bei fahrlässiger Handlungsweise eine rechtzeitige Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung vor. Die Abgabenschuld sei rechtzeitig entrichtet worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, die Unbescholtenheit und die volle Schadensgutmachung, als…
…Berufungswerber allenfalls fahrlässig seine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzen hätte können. Möglicherweise wäre das Verhalten als in die Nähe einer Tatausführung gerückte Vorbereitungshandlung zu qualifizieren, doch gibt es bekanntlich in Rechtsprechung und Lehre keine versuchte Fahrlässigkeitstat. Überdies würde sich eine derartige fahrlässige Handlungsweise als jedenfalls…
…Einkommensteuer 2005 billigend in Kauf genommen, nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit erwiesen werden kann. Zweifelsfrei kann der Bw. jedoch eine fahrlässige Handlungsweise dahingehend angelastet werden, dass sie bei Beachtung der objektiv gebotenen und ihr auch zumutbaren Sorgfalt, die sie als ausgebildete Buchhalterin…
…Vom Vorliegen von Fahrlässigkeit ist nicht schon dann auszugehen, wenn Vorsatz nicht vorliegt oder nicht erwiesen werden kann. Fahrlässige Handlungsweise ist vielmehr eigenständig zu prüfen und entsprechend zu begründen. Sie liegt vor, wenn der Täter den Erfolg, wegen dessen das Gesetz die Tat als strafbar…
…Eingänge [zumindest teilweise] auf Honorarnoten seines Mandanten basierten, in welchen Umsatzsteuer ausgewiesen wurde und die unzweideutige Hinweise auf eine Generalunternehmenstätigkeit seines Mandanten enthielten. In rechtlicher Hinsicht wertete der Erstsenat die grob fahrlässige Handlungsweise des Beschuldigten als fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG. Bei einem…
…März 2012 erneut durchführen musste. Im Zuge der neuerlichen Lieferung habe der Beschuldigte irrtümlich eine falsche Ausfuhr der damaligen Exportlieferung vorgenommen. Aus der Begründung des Erkenntnisses lasse sich eine fahrlässige Handlungsweise nicht ableiten. Vielmehr sei der ihm unterlaufene Irrtum bei der Wahl der Ausfuhr als…
…Erkenntnis nachweislich am 28. Juni 2010 erhalten. Da er trotz Kenntnis der Berufungsfrist die Berufung nicht fristgerecht an das Finanzamt übermittelt habe, sei ihm grob fahrlässige Handlungsweise vorzuwerfen. Daran könne die über den Bf. verhängte Untersuchungshaft nichts ändern. Mit der undatierten, beim Unabhängigen Finanzsenat am…
…die jahrelange Säumnis der Bw. bei der Abgabe von Steuererklärungen. Die fahrlässige Handlungsweise der Bw. in Bezug auf die ihr unterlaufenen Fehler bei der Erfassung der Provisionszahlungen der B.GmbH lag an der Grenze zum bedingten Vorsatz. Zu Gunsten der Bw. ist als Milderungsgrund das…
…Einleitungsbescheides der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 50.000,00 S (3.633,64 €), eine Woche Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Der Bw. habe hinsichtlich der Abgabenerklärungen 1995 und 1997 fahrlässige Handlungsweise zu…
…der Tatsache, dass es sich beim angeschuldeten Delikt um eine versuchte Abgabenhinterziehung handelt, eine fahrlässige versuchte Abgabenverkürzung jedoch nicht strafbar ist, erübrigte sich die weitere Prüfung, ob dem Beschuldigten eine fahrlässige Handlungsweise anzulasten wäre. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. März 2012, SpS 11…