…vorwerfbar ist. Es konnte daher aufgrund der insoweit zutreffenden Berufungsausführungen des Bw., mit welchen den nur unzulänglichen Ausführungen im Erkenntnis des Spruchsenates der subjektiven Tatseite begegnet wurde, mit Verfahrenseinstellung zu Schuldspruch I.) des Spruchsenateserkenntnisse wegen Nichtvorliegen einer fahrlässigen Handlungsweise des Bw. mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
…1 FinStrG: Der Verzollungsumgehung macht sich schuldig, wer die im § 35 Abs. 1 bezeichnete Tat grob fahrlässig begeht. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht unter Berücksichtigung der Ergebnisses des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder…
…nicht die erforderliche Qualifikation für die Erledigung der steuerlichen Agenden hatte und die der Bw. in der Folge auch nicht, wie er selbst eingesteht, ordnungsgemäß überwacht hat, ist jedenfalls eine fahrlässige Handlungsweise im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG zu erblicken. Aufgrund der vom Bw…
…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen jedenfalls grob fahrlässig vorzuwerfen und ihnen die Einhaltung der Vorschriften zumutbar gewesen ist. Im Rahmen einer Gesamtschau haben die Beschwerdeführer damit ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig gehandelt und erachtet der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes eine grob fahrlässige Handlungsweise im Sinne des …
…sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Zur Höhe der verhängten Geld- und Ersatzfreiheitstrafen hat der Bf. kein Beschwerdevorbringen erstattet. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Bf. sah die Verwaltungsstrafbehörde bei der Strafbemessung als mildernd die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie die gezeigte Schuldeinsicht des Bf.…
…allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Zur Höhe der verhängten Geld- und Ersatzfreiheitstrafen hat der Bf. kein Beschwerdevorbringen erstattet. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Bf. sah die Verwaltungsstrafbehörde bei der Strafbemessung als mildernd die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bf.…
…Wie bereits erwähnt, hat sich der Bf. im gegenständlichen Verfahren durchaus kooperativ gezeigt, hat sinngemäß eine fahrlässige Handlungsweise eingestanden und für eine vollständige und zeitnahe Bezahlung nach bescheidmäßiger Vorschreibung der Gebrauchsabgaben Juli und August 2016 gesorgt, sodass die Milderungsgründe der ständigen Verantwortung des Bf. ( § 34…
…Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer 2006 nicht erwiesen werden, weswegen der ihrer diesbezüglichen Beschwerde kein Erfolg beschieden sein konnte. Aufgrund der mit dem gegenständlichen Erkenntnis erfolgten teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Unter Zugrundelegung einer fahrlässigen Handlungsweise des Bf. sah das Bundesfinanzgericht als mildernd die finanzstrafrechtliche…
…Bw. führt aus, mit großem Entsetzen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Dezember 2008 gelesen zu haben und es sei ihm auch bewusst, sich durch seine fahrlässige Handlungsweise schuldig gemacht zu haben. Womit er sich nicht abfinden könne, sei der Umstand, dass man ihm vorwerfe…
…wofür wie bereits ausgeführt die Ermittlungsergebnisse keine Anhaltspunkte erbrachten, so wäre bei Zugrundelegung dieses Sachverhaltes dem Bw. wohl eine fahrlässige Handlungsweise in Form eines Auswahl- und Überwachungsverschulden vorzuwerfen. Hält man sich vor Augen, dass wie oben bereits dargestellt, im Jahr 2002 insgesamt 21,12 % und…
…habe er sich bezüglich der steuerlichen Behandlung einverstanden erklärt, habe jedoch in subjektiver Hinsicht kein Schuldeinbekenntnis abgegeben. Der Bw. räume jedoch nunmehr eine fahrlässige Handlungsweise insgesamt dahingehend ein, dass er auf Grund seiner beruflichen Überlastung den steuerlichen Belangen nicht die erforderliche Sorgfalt und das erforderliche…
…der Finanzstrafbehörde erster Instanz im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung vom 21. September 2005 eine fahrlässige Handlungsweise insoweit sogar einbekannt und lediglich auf die Geringfügigkeit der Abgabennachforderung an Einkommensteuer 1999 und 2000 im Verhältnis zu den erklärten und entrichteten Einkommensteuern hingewiesen. Dabei wurde von ihrem Verteidiger betont…
…subjektive Tatseite, nämlich die grob fahrlässige Handlungsweise des Bf., bestätigt sich aus der Vorgehensweise, konkret die Einlassung auf die Strohmann-Funktion, selbst. Die Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG für eine grob fahrlässig begangene Meldepflichtverletzung sind in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Er…
…nicht einmal in Erwägung gezogen und sich darüber tatsächlich auch nicht informiert. Insgesamt bzw. im Rahmen einer Gesamtschau hat der Bf. damit ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig gehandelt und erachtet der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes eine grob fahrlässige Handlungsweise des Bf. im Sinne des § 34 Abs…
…gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG ist daher erwiesen. Feststellungen zur subjektiven Tatseite: Mit der gegenständlichen Beschwerde stellt der Bf. das Vorliegen eines Verschuldens sowohl in Form des Vorsatzes als auch eine grob fahrlässige Handlungsweise in Abrede. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen…
…jemals eine Tätigkeit zu entfalten, war durchaus glaubwürdig und steht auch mit der Aktenlage im Einklang. Eine der Bw. auf Basis der Beweisergebnisse zweifelsfrei vorwerfbare fahrlässige Handlungsweise dahingehend, dass sie der Erfüllung sämtlicher steuerlicher Belange ihrem damaligen Lebenspartner überlassen hat, ohne sich von dessen Qualifikation…
…ist nur dann entschuldbar, wenn jemand die Vorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. In der Unterlassung einer dem Beschuldigten zumutbaren Erkundigung, ist jedenfalls eine fahrlässige Handlungsweise im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG zu erblicken. In dem Formular zur…
…insbesondere gegen das Vorliegen eines Verschuldens und er bringt vor, es sei ihm nicht einmal fahrlässige Handlungsweise vorzuwerfen, zumal er sich auf ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwaltes und XY zur Frage einer allfälligen Besteuerung nach dem Wiener Vergnügungssteuergesetz verlassen habe und somit eine jedenfalls vertretbare Rechtsansicht…
…mangels Beiziehung eines qualifizierten Erfüllungsgehilfen nicht erkennt, dass das von ihm übernommene Rechenwerk und die vorhandenen Belege unvollständig und auch offenkundig unrichtig sind, so ist ihm jedenfalls insoweit eine auffallende Sorglosigkeit und somit eine grob fahrlässige Handlungsweise vorzuwerfen. Zweifelsfrei wäre es dem Bf. zumutbar gewesen…
…FinStrG [Schuldspruch A)1)] sowie der vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG [Schuldspruch A)2)] in Abrede gestellt und eine fahrlässige Handlungsweise eingeräumt. Bevor jedoch auf das Berufungsvorbringen näher eingegangen wird, sind zum erstinstanzlichen Schuldspruch A)1) wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13…