…Art. 4 RL 2008/9/EG mit Wirksamkeit ab 1.1.2010). Für fälschlich in Rechnung gestellte Mehrwertsteuerbeträge sowie für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen (im Abholfall) oder innergemeinschaftliche Lieferungen (igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können, kommt das Erstattungsverfahren…
…ergangenen Umsatzsteuerbescheid brachte der steuerliche Vertreter in der Berufung vor: "Richtig ist, dass die Umsatzsteuer aus Betriebskosten fälschlich in Rechnung gestellt und nach Berichtigung nicht zurückgezahlt wurde. Sie wurde jedoch sehr wohl berichtigt und die entsprechenden Beträge sind daher lediglich dem Gewinn hinzuzurechnen. Eine Umsatzsteuer…
…worden. Die in der Berufung angeführte, zeitgerechte Abgabe eines Antrages auf Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994 sei keine - im Gesetz erforderliche - Voraussetzung für/gegen das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft. Gerade die Einbringung dieses Antrages " hätte zwingend die Abfuhr der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zur…
…dass er es der Finanzverwaltung verbiete, dem Erbringer einer steuerfreien Leistung die Erstattung der einem Kunden fälschlich in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer mit der Begründung zu versagen, dass er die fehlerhafte Rechnung nicht berichtigt habe, obwohl dem Kunden das Recht auf Abzug dieser Steuer von der…
…20 % USt) in Rechnung gestellt worden sei. In der dagegen eingebrachten Berufung sowie im Schriftsatz vom 20. April 2004 führt die Bw. im Wesentlichen wie folgt aus: Die Lohnsteuerprüfung habe fälschlich die Honorare des GF inklusive der Umsatzsteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des…
…den umsatzsteuerfrei belassenen, durchlaufenden Posten, nur um solche handeln kann, für die keine USt in Rechnung gestellt werden muss und auch tatsächlich keine in Rechnung gestellt wurde. Anderenfalls wäre ein Ausscheiden von, der Umsatzsteuer unterzogenen Einnahmen, als nicht ustpflichtigen Durchlaufern aus der USt-Bemessungsgrundlage in…
…Unvereinbarkeit der wechselnden Erklärungsvarianten untereinander und deren jeweilige Widersprüchlichkeit in sich, einigermaßen sinnvoll erklären könnten. Die Behauptung, es läge ein Kredit vor, ist mehrfach unstimmig und unglaubwürdig. Üblicher Weise wird für einen Kredit nicht 20% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die angeblichen "Rückzahlungen" stammen zudem nicht…
…Gutschriften der Jahre 1994 bis 1998 wider. Während die Werte der Jahre 1995 bis 1998 zu jenen der Bilanzen korrelieren, liege die im Jahr 1994 aufgetretene Differenz (öS 650.000.-) in einer fälschlich stornierten Rechnung in Höhe von öS 605.100.- begründet, wobei anzumerken verbleibt…
…verwendeten Standardschriftarten zB "Times New Roman" oder "Arial" gleich. Rechnungen würden international grundsätzlich nicht unterschrieben. Die Unterschrift sei nicht einmal in Österreich ein UStG-Rechnungsmerkmal. Schließlich wurde die Frage an den Unabhängigen Finanzsenat gestellt, warum die Betriebsprüferin anlässlich ihrer Anfragen beim BMWA nicht nachgefragt hat…
…als Teil des Betriebsvermögens lautet. Ein Eventualantrag auf Zuerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit etwaigen betrieblich veranlassten Fahrten im Falle der Abweisung des Begehrens wurde seitens der steuerlichen Vertretung nicht gestellt. Einem derartigen Begehren bliebe aber in Ansehung des Umstandes, dass keinerlei Nachweise über betrieblich…
…weil sie annahm, die Bw hätte sich eine Ordination eingerichtet und dort Therapieeinkünfte erzielt. Der steuerliche Vertreter sei in der Lage, die Umsatzsteuern der Bw auf Cent genau zu berechnen. Infolge getrennter Buchführung sei wieder kein Umsatzschlüssel zur Anwendung zu bringen. Die Bw benütze allerdings…
…der Daten in die Databox. Die Umsatzsteuer-, und Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO seien somit elektronisch der F.KG zugestellt worden. Mit Schreiben vom 19. April 2010 sei vom ehemaligen Steuerberater ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist sowie ein Antrag auf Aussetzung der Abgaben gestellt worden…
…der Daten in die Databox. Die Umsatzsteuer-, und Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO seien somit elektronisch der F.KG zugestellt worden. Mit Schreiben vom 19. April 2010 sei vom ehemaligen Steuerberater ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist sowie ein Antrag auf Aussetzung der Abgaben gestellt worden…
…der Daten in die Databox. Die Umsatzsteuer-, und Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO seien somit elektronisch der F.CoKG zugestellt worden. Mit Schreiben vom 19. April 2010 sei vom ehemaligen Steuerberater ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist sowie ein Antrag auf Aussetzung der Abgaben gestellt worden…
…werden." Mit der am 18.01.2011 beim UFS eingelangten Vorhaltsbeantwortung teilte der steuerliche Vertreter wörtlich Nachstehendes mit: "Zu den in Punkt III (6) gestellten Fragen möchte ich Ihnen folgendes mitteilten: zu a) Im Fall der Erkrankung von Frau U hat die jeweils dienstälteste und…
…A habe keinesfalls die Herren L und R beauftragt, als Privatpersonen für ihn zu arbeiten und über diese Arbeiten Rechnungen auszustellen.Die Arbeiten seien von jenen Firmen durchgeführt worden, die sie auch in Rechnung gestellt hätten. Zu Tz. 17a des Bp-Berichtes (Firma C):Die…
…verfügt. Die Umsatzsteuer wurde von der A-GmbH dem Abnehmer refundiert und der geprüften Gesellschaft in Rechnung gestellt. Die Erfordernisse für die Steuerfreiheit dieses Umsatzes sind demnach nicht gegeben - der bisher als Ausfuhrlieferung gem. § 7 Abs. 1 Z 3 UStG behandelte Erlös wird der Umsatzsteuer …
…Diese Annahme wird nicht aufrecht erhalten. Das Entgelt für das Projekt Syrien, wie es an die Dr. K GmbH in Rechnung gestellt wurde, betrug 504.000 S. In der Rechnung der Dr. K GmbH an die KIK und KÖ Erzeugungs GmbH vom 30.12.1995…
…00 III. Berufung gegen Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 2000 III.1. Unecht steuerbefreite Umsätze, Vorsteuerkürzung, Gewinnauswirkungen Vorauszuschicken ist, dass sich aus den Honorarnoten 2000 ein höherer unecht steuerbefreiter Umsatz ergibt als erklärt. Die Gesamtsumme der im Jahr 2000 in Rechnung gestellten Honorare inklusive Selbstbehalte (=Vorauszahlungen…
…mit GH vereinbart, er solle alles vorbereiten (Rechnung und Kaufvertrag, letzteren (hier: fälschlich "Ietter" statt "later") - falls von Dir gewünscht) und zwar auf der Grundlage, dass es nur eine Rechnung für den .Listenpreis" gibt; der zusätzlich Aufschlag wird nicht in Rechnung gestellt, ist aber zahlbar…