…Kommentar, III, § 34 Tz. 78 hinzuweisen, wonach "nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter als zwangsläufig erwachsen gilt; Wiederbeschaffungskosten gehobener Bedarfsgüter kommen als Abzugskosten nicht in Betracht (VwGH 12. September 1989, 88/14/0164)". In unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufwendungen stehende Ersatzleistungen sind gegenzurechnen (a.a.O…
…des VwGH (siehe zuletzt mit weiteren Hinweisen: 99/15/0111 vom 5. Juni 2003) dann anzunehmen sein, wenn existenznotwendige Wirtschaftsgüter wiederbeschafft werden, ohne deren Wiederbeschaffung eine weitere Lebensführung nicht zumutbar wäre. Dieses Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt demnach etwa bei der Wiedererrichtung einer Zweitwohnung oder nach…
…5.6.2003, 99/15/0111). Eine freistehende Garage ist keinesfalls als ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut einzustufen ohne deren Sanierung eine weitere Lebensführung des Bw. unzumutbar gewesen wäre. Dass durch das Unwetterereignis im August 2003 Sachschäden an den Gebäudeobjekten (Wohnhaus und Garage) des Bw. verursacht wurden…
…Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen z.B. die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, nicht die Wiederbeschaffung von Gütern…
…Hochwasser unzweifelhaft ausgelösten menschlichen und auch finanziellen Tragödie - in abgabenrechtlicher Betrachtungsweise - rein in Bezug auf die Person der Bw. - die Sanierung des Wohnung in der Türkei nicht als Wiederbeschaffung eines existenznotwendigen Wirtschaftsgutes qualifiziert werden. Was sie geltend gemachten Ausgaben für die Sterbeversicherung anbelangt, ist festzustellen…
…Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden. Als Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen zB die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen…
…Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen z.B. die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, nicht die Wiederbeschaffung von Gütern…
…den oben genannten Gründen nicht entziehen kann. Lehre und Rechtsprechung unterstellen dies bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung nicht zuzumuten wäre. Nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter gilt als zwangsläufig erwachsen. Damit kommen jedenfalls Güter des gehobenen Lebensbedarfes…
…Betrachtungsweise - rein in Bezug auf die Person der Bw. - die Sanierung des Gebäudes nicht als Wiederbeschaffung eines existenznotwendigen Wirtschaftsgutes qualifiziert werden. Korrespondierend damit sind ist nach dem Dafürhalten der Abgabenbehörde zweiter Instanz die von der Bw. in den Jahren 2003 und 2004 getragenen Aufwendungen im…
…Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen z.B. die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, nicht die Wiederbeschaffung von Gütern…
…so kann er dies nun für steuerliche Zwecke nicht in Abrede stellen. Mit der Dachreparatur beim Zweitwohnsitz wurde somit kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt, sodass die Aufwendungen zu Recht nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Jedoch auch eine Berücksichtigung als Sonderausgaben (Sanierungsaufwand) ist nach der Gesetzeslage…
…dieser Rechtsprechung - bei unterbliebener Sanierung - die weitere Lebensführung zumutbar gewesen. Für die steuerrechtliche Beurteilung ist weiters festzuhalten, dass ein Schwimmteich keinesfalls als ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut einzustufen ist. Diese Ansicht deckt sich im Übrigen mit der Verwaltungspraxis ("Nicht absetzbar sind Sanierungskosten an einem Schwimmbad bzw. Biotope " …
…Die Abweisung wurde damit begründet, dass die streitgegenständliche Garage kein "existenznotwendiges" Wirtschaftsgut darstelle und daher den geltend gemachten Sanierungskosten das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehle. Die Bw. beantragte mit Schreiben vom 6.7.2006 die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat und brachte ergänzend vor…
…zu ihrer operativen Funktion und Größe ungewöhnliche Investitionen im Gesellschafterinteresse tätigen, die ohne dieses nicht getätigt worden wären. Werde das Wirtschaftsgut ab dem Investitionsjahr in den außerbetrieblichen Bereich verschoben, ist es zur Gänze im "Privatvermögen". Liege dies infolge der außerordentlichen Umstände des Fehlens einer im…
…beiden alten Häusern geschaffen worden ist. Der Standort H. bildet eine neue wirtschaftliche Einheit, wobei der Wintergarten ein Teil des neuen einheitlichen Wirtschaftsgutes ist. Die in der Berufung vertretene Ansicht des Bw., das Zwischenstadium der Gebäudeerrichtung sei nicht entscheidend, sondern die tatsächliche künftige betriebliche Nutzung…