…Grund der Erhebungen der SEG um Scheinrechnungen von zum Rechnungszeitpunkt nicht mehr existierenden Firmen gehandelt habe, könne er nichts weiter ausführen. Der Bw. habe um Vertagung der mündlichen Verhandlung zur Nachforschung und eventuellen Beibringung vorhandener Unterlagen, die die Existenz der Firmen zum Rechnungsausstellungsdatum beweisen würden…
…und nicht von Scheinfirmen gesprochen, da bei Scheinfirmen in der Regel eine personelle Besetzung fehle und keine Organisationsstruktur vorhanden sei. Es habe sich sehr wohl um rechtlich existente Firmen gehandelt, die jedoch falsche Personen und Tatsachen vorspiegelten und keine Abgabenpflichten erfüllten. Die Berufungswerberin habe alle…
…und auch die Rechnungslegung gemäß § 11 UStG konform abgerechnet. Somit seien zum Zeitpunkt aller Rechnungslegungen die leistenden Unternehmer unter der angegebenen Adresse sehr wohl existent gewesen. Sollten die Firmen nach Leistungserbringung an die Bw. Änderungen oder Auflösungen erfahren haben, sei dies für den berufungsgegenständlichen Vorsteuerabzug…
…u. dgl.). f) Nicht nachgewiesene Aufwendungen für Kundengeschenke: g) Nicht existente Firmen. Aufwendungen 1995: | | | Gründe für die Nicht- anerkennung | a) | Ablösezahlung "Freude am Wohnen incl. USt. | | 6.000.000,00 | b) | Aufwandsmäßige Ausbuchung betr. So AG…
…die Fa. B GmbH, habe seit Anfang Februar 2005 eine nicht existente Firmenadresse und handle mit Obst und Gemüse. Die Aktenlage beweise die Lieferfähigkeit des Beschuldigten gegenüber der V GmbH, doch könnten die Lieferquelle nicht die genannten Lieferanten sein. Die Lieferquelle liege vielmehr im restlichen…
…beiden Gesellschaften um Scheinfirmen ohne Ausübung einer Tätigkeit gehandelt habe. Eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung, wieso es sich bei den genannten Gesellschaften um nicht existente Firmen handeln solle, unterlasse der erkennende Senat gänzlich. Die Frage, ob es sich gegenständlich um Scheinfirmen und in der Folge…
…worden. Es sei im Zuge diverser österreichweiter Betriebsprüfungsverfahren festgestellt worden, dass es sich bei der Firma APGmbH mit Adresse in Oberösterreich um eine rechtlich existente im Firmenbuch seit 1995 eingetragene Firma gehandelt habe, die aber in Österreich ausschließlich eine Postkastenfunktion ausgeübt habe und nie in…
…Waschstraße. [Handschriftlich vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers eingefügt:] ,Bereits zu Beginn der Außenprüfung war die Steuerpflichtige nicht mehr in Liquidation. Die Vollmacht des steuerlichen Vertreters existiert seit der Löschung im Firmenbuch nicht mehr. Diese Zeilen stammen vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers.' ... Besprechungsprogramm: Tz. 1 Entnahme…
…dass seine steuerliche Vollmacht für die A mit deren Löschung im Firmenbuch ebenso untergegangen sei. In dieser Angelegenheit trete er bloß als persönlicher Berater des Berufungswerbers auf und betrachte das im letzten Absatz beschriebene Ersuchen um Ergänzung als gegenstandslos. Im weiteren Vorhalt des Finanzamtes wurde…
…Durch die Löschung im Firmenbuch ging das Rechtssubjekt X GesmbH unter. Am 14.November 2007 erließ das FA den bekämpften Körperschaftsteuerbescheid 2006, welcher als Bescheidadressaten die mittlerweile untergegangenen X GesmbH ausweist. Der Bescheid richtet sich somit an ein nicht existentes Rechtsubjekt. Erledigungen einer Abgabenbehörde sind…
…aufgelöst. Im Berufungsfall wurde die Umwandlung am 24. Oktober 2003 im Firmenbuch eingetragen, die an die Bw. gerichtete Erledigung des Finanzamtes datiert vom 31. August 2006. Die Erledigung des Finanzamtes konnte daher weder gegenüber der nicht mehr existenten M.GmbH noch gegenüber der Fa. M.…
…die Beendigung der Mitunternehmerschaft der W-KEG. Laut offenem Firmenbuch wurde die W-KEG am 19. Jänner 2008 über einen bei Gericht am 17. Jänner 2008 eingelangten Antrag gelöscht. 2. Rechtliche Beurteilung Die Löschung im Firmenbuch allein beeinträchtigt nicht die Parteifähigkeit einer Personengesellschaft des Handelsrechts…
…dass der in den besagten Rechnungen angeführte Firmensitz der ABGmbH in Wirklichkeit nicht existierte. Schon daraus ergibt sich für den Berufungsfall, dass die Angabe einer nicht existenten Adresse des leistenden Unternehmers für sich selbst die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug ausschließt. In diesem Zusammenhang ist…
…Inanspruchnahme der Begünstigungen des Artikel I UmgrStG verschmolzen. Am 29. März 2007 wurde die Verschmelzung verbunden mit der Auflösung und Löschung der Y Handelsgesellschaft m.b.H im Firmenbuch eingetragen. Das Finanzamt sah infolgedessen die in § 9 Abs. 10 KStG 1988 statuierte Mindestdauer von drei…
…GmbH trägt, ihren Sitz aber in Deutschland hat. Die I-GmbH mit Sitz in S wurde aufgelöst und mit Eintragung vom 18.10.1997 im Firmenbuch gelöscht. Mit Ansuchen vom 26.4.1999, beim Finanzamt eingebracht am 11.5.1999 beantragte die I-GmbH, S…
…Bezeichnung des Bescheidadressaten das Anführen ihres Vor -und Zunamens erforderlich (vgl. Beschluss des VwGH vom 24. Februar 2005, 2001/15/0160). Bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft ist der Bescheidadressat durch seine Firma (nunmehr § 17 UGB) anzugeben (vgl. Beschluss des VwGH vom 2. August 2000…
…enthält neben anderem Vorbringen die Feststellung, "dass die X-GmbH als Bescheidadressatin rechtlich nicht mehr existent ist, da die Gesellschaft am 23.12.2004 im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck gelöscht wurde." Im die Begründung nachholenden Schriftsatz vom 26. November 2007 wurde die Nichtigkeit…
…(VwGH 31.5.1994, 91/14/0140; 19.6.2002, 99/15/0144, ) Wenn als Bescheid bezeichnete Schriftstücke an die nicht mehr existente Kommanditgesellschaft ergehen, können sie keine Rechtswirkungen entfalten (VwGH12.1988, 88/14/0192; 30.5.1984, 4/13/0104). Bezogen auf den vorliegenden…
…existente Verbindlichkeit. Über sieben Jahre hat sich der eigentliche Zahler der Maschinen, die Fa. Te. Ltd., durch keinerlei Zeichen (z.B. irgendwelche Schreiben) zu erkennen gegeben, dass sie der eigentliche Berechtigte der Verbindlichkeit war und ist. Auch konnte bis dato keine Verbindung zwischen den Firmen…
…dazu in einem Aktenvermerk vom 27. Februar 1997 Folgendes fest: Es habe weder der Aufenthaltsort des H.R. noch die Existenz einer H.R.GmbH festgestellt werden können. Die H.R.GmbH sei bereits 1988 im Handelsregister und am 1. Februar 1991 auch steuerlich gelöscht…