…Grund der Erhebungen der SEG um Scheinrechnungen von zum Rechnungszeitpunkt nicht mehr existierenden Firmen gehandelt habe, könne er nichts weiter ausführen. Der Bw. habe um Vertagung der mündlichen Verhandlung zur Nachforschung und eventuellen Beibringung vorhandener Unterlagen, die die Existenz der Firmen zum Rechnungsausstellungsdatum beweisen würden…
…und nicht von Scheinfirmen gesprochen, da bei Scheinfirmen in der Regel eine personelle Besetzung fehle und keine Organisationsstruktur vorhanden sei. Es habe sich sehr wohl um rechtlich existente Firmen gehandelt, die jedoch falsche Personen und Tatsachen vorspiegelten und keine Abgabenpflichten erfüllten. Die Berufungswerberin habe alle…
…H. und J. seien die wesentlichen Subauftragnehmer gewesen und gemeinsam mit dem Buchhalter sei auch deren Existenz durch Gewerbescheine, Firmenbuchauszüge und stichprobenweise Überprüfung der angemeldeten Mitarbeiter kontrolliert worden. Für die steuerlichen Belange sei N.N. nicht zuständig gewesen, seine Stärken und Vorerfahrungen seien in anderen…
…und auch die Rechnungslegung gemäß § 11 UStG konform abgerechnet. Somit seien zum Zeitpunkt aller Rechnungslegungen die leistenden Unternehmer unter der angegebenen Adresse sehr wohl existent gewesen. Sollten die Firmen nach Leistungserbringung an die Bw. Änderungen oder Auflösungen erfahren haben, sei dies für den berufungsgegenständlichen Vorsteuerabzug…
…die Warenempfängerin die in den Jahren 2013 und 2014 erfolgten 43 innergemeinschaftlichen Erwerbe nicht versteuert hat (Spruchpunkt 1.) bzw. die Warenempfängerin die erfolgten 24 innergemeinschaftlichen Erwerbe nicht versteuert und eine nicht existente Firmenadresse angegeben hat (Spruchpunkt 3.), sieht es das Bundesfinanzgericht zudem als erwiesen an…
…bei Inkassobüros und Kreditversicherern sei nicht gegeben, weil es – auch im Rahmen der Geschäfte der Bf. – Beispiele gebe, wo nicht existente Firmen versichert gewesen seien (so die Firma DNT). (5) Im Urteil vom 7.10.2010, C-285/09, R, führe der EuGH aus: Wenn…
…u. dgl.). f) Nicht nachgewiesene Aufwendungen für Kundengeschenke: g) Nicht existente Firmen. Aufwendungen 1995: | | | Gründe für die Nicht- anerkennung | a) | Ablösezahlung "Freude am Wohnen incl. USt. | | 6.000.000,00 | b) | Aufwandsmäßige Ausbuchung betr. So AG…
…die Fa. B GmbH, habe seit Anfang Februar 2005 eine nicht existente Firmenadresse und handle mit Obst und Gemüse. Die Aktenlage beweise die Lieferfähigkeit des Beschuldigten gegenüber der V GmbH, doch könnten die Lieferquelle nicht die genannten Lieferanten sein. Die Lieferquelle liege vielmehr im restlichen…
…beiden Gesellschaften um Scheinfirmen ohne Ausübung einer Tätigkeit gehandelt habe. Eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung, wieso es sich bei den genannten Gesellschaften um nicht existente Firmen handeln solle, unterlasse der erkennende Senat gänzlich. Die Frage, ob es sich gegenständlich um Scheinfirmen und in der Folge…
…worden. Es sei im Zuge diverser österreichweiter Betriebsprüfungsverfahren festgestellt worden, dass es sich bei der Firma APGmbH mit Adresse in Oberösterreich um eine rechtlich existente im Firmenbuch seit 1995 eingetragene Firma gehandelt habe, die aber in Österreich ausschließlich eine Postkastenfunktion ausgeübt habe und nie in…
…der Käuferin vorliegen, deren Werthaltigkeit im Rahmen der Beurteilung der Vermögenssituation der Holding zu würdigen wäre. Die Käuferin sei laut Firmenbuch eine existente Gesellschaft, und habe diverse aktive Tochtergesellschaften und verfüge laut letztverfügbarem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 über ein unternehmensrechtliches Eigenkapital von knapp 18…
…Waschstraße. [Handschriftlich vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers eingefügt:] ,Bereits zu Beginn der Außenprüfung war die Steuerpflichtige nicht mehr in Liquidation. Die Vollmacht des steuerlichen Vertreters existiert seit der Löschung im Firmenbuch nicht mehr. Diese Zeilen stammen vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers.' ... Besprechungsprogramm: Tz. 1 Entnahme…
…dass seine steuerliche Vollmacht für die A mit deren Löschung im Firmenbuch ebenso untergegangen sei. In dieser Angelegenheit trete er bloß als persönlicher Berater des Berufungswerbers auf und betrachte das im letzten Absatz beschriebene Ersuchen um Ergänzung als gegenstandslos. Im weiteren Vorhalt des Finanzamtes wurde…
…Durch die Löschung im Firmenbuch ging das Rechtssubjekt X GesmbH unter. Am 14.November 2007 erließ das FA den bekämpften Körperschaftsteuerbescheid 2006, welcher als Bescheidadressaten die mittlerweile untergegangenen X GesmbH ausweist. Der Bescheid richtet sich somit an ein nicht existentes Rechtsubjekt. Erledigungen einer Abgabenbehörde sind…
…aufgelöst. Im Berufungsfall wurde die Umwandlung am 24. Oktober 2003 im Firmenbuch eingetragen, die an die Bw. gerichtete Erledigung des Finanzamtes datiert vom 31. August 2006. Die Erledigung des Finanzamtes konnte daher weder gegenüber der nicht mehr existenten M.GmbH noch gegenüber der Fa. M.…
…gemäß §§ 136, 157 und 173 FinStrG eingestellt. Zur Frage, ob das Finanzstrafverfahren mangels expliziter Regelung gegen nicht mehr existente belangte Verbände in Anlehnung an § 173 FinStrG einzustellen ist, wird die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zugelassen…
…die Beendigung der Mitunternehmerschaft der W-KEG. Laut offenem Firmenbuch wurde die W-KEG am 19. Jänner 2008 über einen bei Gericht am 17. Jänner 2008 eingelangten Antrag gelöscht. 2. Rechtliche Beurteilung Die Löschung im Firmenbuch allein beeinträchtigt nicht die Parteifähigkeit einer Personengesellschaft des Handelsrechts…
…Die Bf als Muttergesellschaft habe somit nachweislich einen endgültigen Vermögensverlust erlitten, da die (türkische) Gesellschaft nicht mehr existent sei. Am 14. April 2014 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und verwies in einer Stellungnahme auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidungen. Nach erfolgter…
…Gesellschafters BF mit, dass sich die Vertetungs- und Zustellungsvollmacht nur auf diesen Gesellschafter beziehe und mit mit Schriftsatz vom 26.8.2009 ein Widerspruch gegen die Vertretungsbefugnis von Herrn Ges2 erhoben wurde. Laut Firmenbucheintragung vom 6.3.2007 wurde die G infolge Vermögensübernahme gemäß § 142…
…dass der in den besagten Rechnungen angeführte Firmensitz der ABGmbH in Wirklichkeit nicht existierte. Schon daraus ergibt sich für den Berufungsfall, dass die Angabe einer nicht existenten Adresse des leistenden Unternehmers für sich selbst die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug ausschließt. In diesem Zusammenhang ist…