…8 Abs. 1 für die Musterstücke zu ermittelnden Wertzahlen erhalten durch die Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Hiebei sind für jedes Musterstück die die Ertragsfähigkeit dieses Musterstückes beeinflussenden Umstände anzuführen. (6) Sofern Musterstücke nicht mehr als Vergleichsflächen geeignet sind, ist dies im Sinne des Abs. 5 ebenfalls…
…das FA aus, dass die Bildung einer Rückstellung nicht zulässig sei, da für die Bildung einer Verbindlichkeitenrückstellung konkrete Umstände nachzuweisen seien, nach denen im Einzelfall mit dem Vorliegen oder Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei. Aus den vorgelegten Protokollen sei nicht ersichtlich, dass die…
…Ableitung aus den Neuherstellungskosten und ermittelt daher die fiktiven Herstellungskosten und nicht die fiktiven Anschaffungskosten - keine Ableitung des Zeitwertes des Gebäudes aus konkreten dieses Gebäude betreffenden Umständen dar. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten auf Basis des Ertragswertverfahrens durchgehend anerkannt (vgl…
…noch nicht zur freien Verfügung stehen wird. Dieser sich ausschließlich zu Gunsten des Standpunktes der Bw. auswirkende, erst nach Ablauf von 50 Jahren eintretende Umstand ist zu berücksichtigen, auch wenn dies im obigen Schreiben der Bw. in Abrede gestellt wird. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass…
…Die ertragsmindernden Umstände waren zum Bewertungsstichtag schon erkennbar und wären nach dem Wiener Verfahren zu berücksichtigen. Ausgehend von dem von der Prüfungsabteilung ermittelten Wert in der Höhe von € 442.198,68 wurde der Berufungswerberin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom…
…ergibt. Zum Einwand, die Ertragssituation des Unternehmens habe sich stark verschlechtert wird ausgeführt: Bei der Geltendmachung konkreter Anhaltspunkte für das Bestehen ertragsmindernder Umstände kommt dem Abgabepflichtigen erhöhte Mitwirkungspflicht zu (VwGH 17.10.1980, 3447/80). Dabei sind jedoch nur jene Umstände geeignet, den Ertragswert zu…
…Sie führten aus, dass die in der Berufung aufgezeigten Einflüsse auf die Ertragsfähigkeit in der Berufungsvorentscheidung in keiner Weise berücksichtigt worden seien und verwiesen nochmals auf die in der Berufung aufgezählten ertragsmindernden Umstände. Die Erträge betreffend die Grundstücke 2 und 3 der KG L lägen…
…vorgenommen werden müssen. Die Berücksichtigung dieses (nunmehr auch quantifizierbaren) Umstandes werde einen im Spruch anders lautenden Schenkungssteuerbescheid herbeiführen. Es werde hiermit nochmals der Antrag gestellt, die ertragsmindernden Umstände bei der Bewertung der Anteile an der K-GmbH im Schätzungswege dadurch zu berücksichtigen, dass für die…
…herangezogen werden. Im übrigen sei das berufungsgegenständliche Grundstück auf Grund der exponierten Lage von der Kommassierung ausgenommen worden. Das Grundstück sei unter Berücksichtigung der besonderen Umstände mit einem viel zu hohen Hektarsatz bewertet worden, weil insgesamt zuwenig Abschläge berücksichtigt worden seien. Mit 1. Jänner 2003…
…ich auf § 32 (2) des Bewertungsgesetzes hin (gemeinüblich und mit entlohnten fremden Arbeitskräften bewirtschaftet). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind alle Umstände zu berücksichtigen die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Dem gemäß sind…
…als unerledigt gilt. Sie wandten sich gegen den Zuschlag infolge intensiven Feldgemüseanbaues und brachten vor, dass die lokalen Verhältnisse und Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse seien bei Fehlen einer künstlichen Bewässerung bei weitem nicht die Ertragspotentiale vorhanden, wie dies in…
…ist. Nach Abs. 3 leg. cit. sind bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Demgemäß sind insbesondere die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 1 Abs…
… 34 Abs. 1 BewG für die Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes von einm Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen wird, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken. Die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen…
…Ansatz. Weitere übrige Umstände sind nur solche, die gegendüblichen Charakter haben, wie zB Bewässerungsmöglichkeit in Trockengebieten, günstige Verwertung eigener Produkte in Fremdenverkehrsgebieten, besonders günstige Lage zu Viehversteigerungshallen oder zu Konservenfabriken oder zB Wassermangel, nicht ausreichende Stromversorgung uä. Die ertragssteigernden oder ertragsmindernden Einflüsse werden gegebenenfalls vom…
…dass der Betrieb schuldenfrei ist und mit einem für die ordnungsgemäße, gemeinübliche Bewirtschaftung des Betriebes notwendigen Bestand an Wirtschaftsgütern ausgestattet ist. (3) Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind und von denen die Verwertung…
…abweichen würde. Gemäß § 3 leg. cit. sind bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind, oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig sind. Im Sinne des Bodenschätzungsgesetzes ist auch die äußere Verkehrslage, die innere…
…sonst wären ein Reinertrag und der daraus resultierende Einheitswert überhaupt nicht feststellbar. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit wirken sich ausschließlich nur auf den fiktiven so genannten Hauptvergleichsbetrieb weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend aus. Es ist Sache der Behörde diese Tatsachen zu berücksichtigen und nicht in…
…aus: "Gemäß § 32 Abs. 3 BewG sind bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit alle (und das sind wirklich alle) Umstände zu berücksichtigen, die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Im Sinne des Bodenschätzungsgesetzes sind auch…
…Beim alten Einheitswert wurden 28% Punkte abgezogen, beim neuen Einheitswert 15,5% Punkte (davon 4% für die äußere Verkehrslage, 10% für die innere Verkehrslage und 1,5% für die übrigen Umstände). Der Betrieb der Bw sei nicht arrondiert. Die Grundstücke lägen über 3 km auseinander…
…erfolgte sei, sei unerheblich. Die Rücknahme des Grundlagenbescheides habe das Zollamt auf Art. 8 ZollBefrVO gestützt, da nachträglich Umstände hervorgekommen sind, die schon im Zeitpunkt der Entscheidung bestanden haben. Zum Einwand der Verjährung wurde ausgeführt, dass das Gemeinschaftsrecht keine zeitliche Beschränkung der Rücknahmemöglichkeiten vorsehe. Die…