…Einrichtung reicht für sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat…
…Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH 16.11.1993, 90/14/0108). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…konnte für den gesamten Rückforderungszeitraum von rund 1 1/2 Jahren keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des …
…90/13/0241, 19.3.1998, 96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es…
…vier Zulassungsprüfungen angetreten ist und zwei davon erfolgreich ablegen konnte. Im Hinblick darauf, dass Ch. im Schuljahr 1995/96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg nach…
…b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Hiezu gehört auch, dass das anspruchsvermittelnde Kind innerhalb angemessener Frist zu den erforderlichen Prüfungen antritt (VwGH…
…Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um die Externisten-Reifeprüfung treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen (Vor-)Prüfungen…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nicht nur auf das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg ankommt, sondern die Berufsausbildung auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen muss. Von der Bindung der vollen Arbeitskraft kann wohl nur dann…
…reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…1 lit b FLAG 1967 ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen und zielstrebigen Bemühung um diese Qualifikation. Berufsausbildung wird nur dann anzunehmen sein, wenn aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf…
…dass der Besuch einer Maturaschule laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes allein nicht ausreichend sei, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, die Externistenprüfung abzulegen. Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen (Vor-)Prüfungen innerhalb angemessener…
…war, wäre dem Grund nach zweifelsfrei eine Berufsausbildung im oben beschriebenen Sinn zu erblicken, wenn eine derartige Schule regelmäßig besucht wird und wenn das Kind durch nach außen in Erscheinung tretendes ernstliches und zielstrebiges Bemühen versucht, den Ausbildungserfolg zu erreichen (VwGH 26.6.2002, 98…
…könne somit nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg gesprochen werden. Nach vom Finanzamt gewährter Verlängerung der Frist für die Einbringung eines Vorlageantrages wurde mit Schriftsatz vom 11. Oktober 2010 die Entscheidung über die Berufung durch den Unabhängigen Finanzsenat beantragt und vorgebracht…
…b FLAG 1967 ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen und zielstrebigen Bemühung um diese Qualifikation. Berufsausbildung wird nur dann anzunehmen sein, wenn aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden…
…der Externistenreifeprüfungskommission festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird aber nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch…
…erkennbare, ernstliche und zielstrebige Bemühen zum Abschluss der Bildungsmaßnahme gegeben sein. In der Berufung führte der Beihilfenbezieher durch seine anwaltliche Vertreterin aus, dass der in Rede stehende Sohn im Rückforderungszeitraum die Abendschule regelmäßig besucht habe und selbstverständlich auch an Prüfungen (Schularbeiten etc.) teilgenommen hätte. Erst…
…im Falle des Sohnes des Berufungswerbers sei ein "ernstliches" und "zielstrebiges" Bemühen nicht vorgelegen, so kann ihm nicht mit Aussicht auf Erfolg entgegengetreten werden. Vielmehr hat das Finanzamt die aktenkundigen und durch zusätzliche Ermittlungen ergänzten Sachverhaltselemente in schlüssiger Weise gewürdigt: CZ hat keinerlei nach außen…
…Berufsausbildung befindet, und andererseits, dass diese Ausbildung innerhalb bestimmter, im Gesetz definierter zeitlicher Grenzen, auch erfolgreich abgeschlossen wird. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist für das Vorliegen einer Berufsausbildung entscheidend, dass beim Auszubildenden ein nach Außen erkennbares ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den…