…dass es der Bw. aufgrund seiner ausführlich dargestellten wirtschaftlichen Probleme, welche letztlich zur Eröffnung des Konkursverfahrens führten, zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben nicht bis zum 5. Tag nach deren jeweiliger Fälligkeit entrichtet wurden. Zweifelsfrei und unbestritten…
…dass für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG Vorsatz vorausgesetzt wird: Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr…
…haben. Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG ist Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStrG erforderlich. Nach dieser Gesetzesbestimmung handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich…
…einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (bedingter Vorsatz). Der Täter muss weder wissen noch wollen, dass seine Handlung gegen abgabenrechtliche Pflichten verstößt. Zur Erfüllung des subjektiven…
…diese in der Höhe von € 66.709,14 für den in Spruch genannten Zeitraum zeitgerecht, nämlich bis zum 5. Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei habe er die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Der Schaden sei zwischenzeitig geringfügig…
…Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die für den Voranmeldungszeitraum…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muss nicht vom Vorsatz umfasst sein. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass rechtzeitig richtige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben…
…Umsatzsteuervoranmeldungen im Sinne des § 21 UStG 1994 bei Nichtentrichtung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen abzugeben", es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, die Verpflichtung zu verletzen, und gewusst habe "- unter Verletzung dieser Verpflichtung - dass er durch die Nichtentrichtung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen eine Abgabenverkürzung bewirke…
…einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass rechtzeitig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend zu entrichten sind. Hierbei handelt es…
…einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass rechtzeitig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend zu entrichten sind. Hierbei handelt es…
…gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt und bedarf keines steuerlichen Spezialwissens, dass die erzielten Umsätze der Finanzbehörde in den Umsatzsteuervoranmeldungen zu erklären bzw. entsprechende Umsatzsteuervorauszahlungen…
…die Umsatzsteuervoranmeldungen für den im Spruch genannten Zeitraum zeitgerecht, nämlich bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei hätten sie die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit auch abgefunden. Der Schaden hafte nach wie vor offen aus. Beide Beschuldigten hätten…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Der finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschwerdeführer betreibt seit 1985 in Y einen Spenglereibetrieb. Weiters betreibt er dort eine Tankstelle, an der ausschließlich Diesel verkauft wird…
…wobei sie dies ernstlich für möglich gehalten habe und sich auch damit abgefunden habe. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe die Beschuldigte von der ihr im Zuge des Untersuchungsverfahrens gebotenen Möglichkeit zur Rechtfertigung keinen Gebrauch gemacht. In der mündlichen Verhandlung habe sie sich nicht schuldig bekannt und…
…Einnahmen darstellte, war der Wille des Bw. bei diesen Handlungen in den Streitjahren erkennbar, die finanziellen Verluste ernstlich für möglich zu halten und sich mit ihnen abzufinden, um die wirtschaftliche Verfügungsmacht über H-Gasse 5 und 7 zu haben. Damit traf den Bw. nicht nur…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 304 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen. Strittig ist: Wurden die Bescheide betreffend Einkommensteuer 1994 bis 2000 nach bereits eingetretener Verjährung erlassen…
…Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Strittig ist: Wurden die Bescheide betreffend Einkommensteuer 1998 bis 2000 nach bereits eingetretener Verjährung erlassen? Die Abgabenbehörde I. Instanz ging ohne dies weiter zu begründen von der zehnjährigen Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben aus. Sachverhaltsbezogene, für…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 304 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen. Strittig ist: Wurden die Bescheide betreffend Einkommensteuer 1991 bis 1999 nach bereits eingetretener Verjährung erlassen…
…genommen bzw. es ernstlich für möglich gehalten, dass die für die betreffenden Ausfuhren beantragte Erstattung nicht der jeweils zustehenden Erstattung entspreche. Um vorsätzlich zu handeln, müsse sich der Täter nicht aller mit seinen Handlungen verbundenen Rechtsfolgen bewusst sein. Auch wenn für den Bf. die Erfüllung…
…genommen bzw. es ernstlich für möglich gehalten, dass die für die betreffenden Ausfuhren beantragte Erstattung nicht der jeweils zustehenden Erstattung entspreche. Um vorsätzlich zu handeln, müsse sich der Täter nicht aller mit seinen Handlungen verbundenen Rechtsfolgen bewusst sein. Auch wenn für den Bf. die Erfüllung…