…eine bloße Scheininskription beabsichtigt hat, was auch daraus hervorgeht, dass ihr aufgrund ihres Antrags Prüfungen angerechnet worden sind und sie überdies (als Voraussetzung für die Inskription) die Studiengebühr entrichtet hat. Glaubwürdig scheint es weiters, dass tatsächlich Vorlesungen besucht worden sind. Dem ernsthaften Betreiben des Studiums…
…krassem Widerspruch zu den Ausführungen in den Eingaben der Berufungswerberin, nach welchen die Tochter einerseits ihr Studium bis Ende Dezember 2002 ernsthaft und zielstrebig betrieben hätte und sodann - ebenfalls in XY - einer anderen Ausbildung nachgehen hätte wollen. In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt bleiben…
…Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß". Für die Berechtigung der Annahme, dass ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, stellt § 2 Abs. 2 FLAG insofern eine gesetzliche Beweisregel auf, als für Studierende im ersten Studienabschnitt…
…sei nicht geeignet, eine derartige lange Studiendauer zu rechtfertigen; es handle sich vielmehr um rein in der privaten Lebensführung begründete Ursachen. Die Tochter des Bw., D , habe seit 1997 ein Studium an der Universität U betrieben. Sodann sei diese an ein Kolleg gewechselt und habe…
…einem erstmaligen Ausbildungsgang (OGH 24.11.1987, 2 Ob 503/87). Der Beginn eines Studiums nach erlangter Selbsterhaltungsfähigkeit wird einerseits nur bei besonderer Begabung hiefür und andererseits bei sicherer Erwartung eines besseren Fortkommens aufgrund dieses Studiums zum Wiederaufleben des Unterhaltsanspruches führen, wobei das Studium "ernsthaft…
…dem Studium an der Technischen Universität Wien, welches er im März 2012 wegen Beginn einer Beschäftigung abgebrochen hat. Da er aus diesem 1.Semester keinen Nachweis über abgelegte Prüfungen oder teilgenommenen Pflichtveranstaltungen vorlegen konnte, ist nicht anzunehmen, dass das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde…
…nach objektiven Kriterien ein ernsthaftes Betreiben des kurzfristig inskribierten Studiums nicht erkannt werden. Es kommt nämlich nicht nur darauf an, dass Vorlesungen besucht werden, vielmehr muss auch das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein." Der Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag und machte…
…der Matura absolvieren werde. Wenn daher innerhalb von kürzester Zeit nach Beginn der Ausbildung bereits eine Bewerbung getätigt werde, könne nach objektiven Kriterien ein ernsthaftes Betreiben des kurzfristig inskribierten Studiums nicht erkannt werden. Die Annahme des Finanzamtes ist schon insoweit zu relativieren, als die Monate…
…hat daher als erwiesen anzunehmen, dass die Tochter der Bw. im Berufungszeitraum keine Berufsausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben hat, sondern lediglich, aus welchen Gründen auch immer, zur Fortsetzung in einem Studium gemeldet war. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge (§ 33 Abs…
…wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes antritt. Während der Ableistung des Präsenz…
…Insgesamt sei der Vorgabe des § 2 FLAG 1967, ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium zu betreiben, voll und ganz Rechnung getragen worden. Vorgelegt wurde die Information zur Studienplanänderung aus "Pädagogik". Im weiteren Berufungsverfahren wurden vom unabhängigen Finanzsenat auch die Studienpläne alt (bis Sommersemester 2003) und neu…
…2000 teilgenommen und somit das Studium in B. ernsthaft betrieben. Wie vorstehend bereits ausgeführt, reicht der Besuch von Vorlesungen allein aber nicht aus, um ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium anzunehmen. Auch die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung nicht aus…
…ihr Studium der Ägyptologie an der Universität Wien zügig und ernsthaft, d.h. mit dem Ziel, es in absehbarer Zeit abzuschließen, zu betreiben, keine diesbezüglich aussagekräftigen Beweismittel vorgelegt: Die vorerwähnte Bestätigung der Universitätsklinik vom 30.3.2011 bescheinigt der Tochter des Bw lediglich eine Psychotherapie…
…VwGH vom 20.6.2000, 98/15/0001) werde ein Studium dann ernsthaft und zielstrebig betrieben, wenn die Ablegung von Prüfungen aus Pflicht- oder Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder die Ablegung einer (Teilprüfung einer) Diplomprüfung nachgewiesen werde. Durch die bisher von der Bw…
…die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl.Nr. 305, genannte Einrichtung (Universität, Fachhochschule, PÄDAK...) besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Ihr Sohn M begann im September 2006 mit dem Studium an der Fachhochschule des…
…wie auch für seine anderen beiden Kinder einen Ausbildungsweg gewählt, bei dem die Kinder keine österreichischen Bildungseinrichtungen besuchen, sondern im Fernunterricht den britischen Sekundarschulabschluss, das "General Certificate of Education" (GCE) erwerben und anschließend ein (Fern)Studium an einer britischen Universität betreiben. Britische Sekundarschulabschlüsse sind gemäß…
…für den Anspruch auf die Familienbeihilfe und auf die Kinderabsetzbeträge ein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen hinsichtlich des Abschlusses der Ausbildung erkennbar sein. Bei einer Abmeldung innerhalb von nur drei Monaten ab Beginn des Studiums könne nicht von einer Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums ausgegangen werden…
…waren. Hätte die Tochter des Berufungswerbers nämlich ihr Studium tatsächlich ernsthaft und zielstrebig betrieben, wäre es ihr sicherlich ein Anliegen und auch möglich gewesen, das (erste) Semester vollständig zu absolvieren und in diesem bereits Prüfungen über Lehrveranstaltungen mit einer entsprechenden Anzahl von Semesterwochenstunden abzulegen. Dies…
…Juni 2001 die Reifeprüfung am Bundesrealgymnasium in ... abgelegt und anschließend im Wintersemester 2001/2002 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität G. begonnen; jedoch nie beabsichtigt, dieses bis zu einem geplanten Abschluss zielstrebig und ernsthaft zu betreiben; vielmehr wurde diese Inskription nur deswegen vorgenommen…
…05 nur eine Prüfung mit zwei Wochenstunden abgelegt worden. Das ernsthafte Betreiben eines Studiums sei im gegenständlichen Rückforderungszeitraum im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung nicht gegeben und der Rückforderungsanspruch bestehe daher auch aus diesem Grunde zu Recht. Für den Fall eines weiteren Verfahrens…