…Auge fasst, ausreichen würden. Führe eine Betätigung zu Verlusten bzw. werde Vorsteuer abgezogen, obwohl der sich Betätigende keine ernsthafte, nach außen hin erkennbare Absicht zur Erzielung Einkünften bzw. Einnahmen glaubhaft machen könne, so liege keine Betätigung im Sinne einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3…
Allein das Aushängen von Annoncen an der Amtstafel des Ortes, bei der örtlichen Bank bzw. am Objekt, jedoch ohne Setzen weiterer Aktivitäten erweist sich dann, wenn selbst nach beträchtlicher Zeit noch immer kein Mieter gefunden wird, als keine geeignete Maßnahme zur Mietersuche. Dasselbe gilt für…
…an, Ad 1. Allgemeines: Wie die Bw. bereits ausgeführt habe, habe ab Erwerb des Objektes die ernsthafte Absicht bestanden, dieses nach Schaffung von Wohnungen zu vermieten. Die Verzögerung habe sich durch die vorerst nicht erfolgreich abgeschlossenen Finanzierungsgespräche ergeben. Da vor Vorliegen einer Finanzierungszusage auch keine…
…28. April 2008 gegen die Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 dezidiert die Veranlassung durch ihre nichtselbständige Tätigkeit betont habe. Die eindeutige Erkennbarkeit einer zielstrebigen Vorbereitung der Betriebseröffnung liege nach Ansicht des Finanzamtes erst ab der Absolvierung des Unternehmungsgründungprogramms 2008/2009 vor. Aufgrund der Angaben der Bw…
…zukünftige selbständige Tätigkeit in Erwägung gezogen hatte, so vermochte dieser beschriebene, allenfalls nur vage bestehende innerliche Entschluss noch keine ernsthafte Absicht zur klaren Einnahmenerzielung im Zeitpunkt der Tätigung der Aufwendungen (2002) zu dokumentieren, zumal die Bw ja selbst eingestanden hat, dass sie nicht gewusst hatte…
…Kleinunternehmer) nahezu ausgeschlossen sei. Weiters sollte eine Darstellung des Baufortschritts erfolgen und die diesbezüglichen Bauunterlagen vorgelegt werden. Die ernsthafte Absicht müsse als klar erwiesen anzunehmen sein und nach außen hin in Erscheinung getreten sein. Ferner wurde dem Bw. die in den USt-Richtlinien 2000 (Rz…
…Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist allerdings, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des…
…glaubhaft gemacht werden, dass sich das Inserat auf die beabsichtigte Verpachtung der unbebauten Grundstücke bezogen hätte. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass lediglich eine Anzeige innerhalb eines Zeitraumes von mehreren Jahren nicht für eine ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung spricht. 3. Im Schreiben vom 13. Jänner 2003…
…der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Instandsetzungsaufwand geltend gemacht und gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 abgeschrieben worden. Nach Ansicht des Prüfers liege jedoch eine unternehmerische Veranlassung nur insoweit vor, als die gegenständlichen Kosten das Grundstück .mmm (Lstraße 5) betreffen. Die Berechnung der anteiligen…
…Verpachtung der unbebauten Grundstücke bezogen hätte. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass lediglich eine Anzeige innerhalb eines Zeitraumes von mehreren Jahren nicht für eine ernsthafte Absicht zur Einnahmenerzielung spricht. 3. Im Schreiben vom 13. Jänner 2003 teilte der Berufungsweber mit, dass bereits im Jahr 1995 die…
…konkrete Maßnahmen für die neue berufliche Betätigung gesetzt hat. In diesem Sinne wurde auch die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes begründet, dass nämlich Umstände vorliegen müssen, die objektiv auf die ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung hindeuten, und die bloße Erklärung, künftig ein Zusatzeinkommen anzustreben, nicht ausreiche…
…bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage…
…oder Vermietung verwerten läßt. Der auf die Vermietung eines Gebäudes gerichtete Entschluß muß klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten. Wird für eine Betätigung eine ernsthafte, nach außen hin erkennbare Absicht zur Erzielung von Einkünften oder Einnahmen nicht glaubhaft gemacht, so liegt keine…
…Berücksichtigung von Werbungskosten weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasse, ausreichend seien. Für die Beurteilung sei entscheidungswesentlich, ob die ernsthafte Vermietungsabsicht zum Zeitpunkt der…
…weiterführende Fragen zu beantworten. Unterlagen aus denen die ernsthafte Absicht der Berufsausübung auf dem Gebiet der beantragten Ausbildungskosten hervorgehe seien ebenso vorzulegen wie der geplante zeitliche Rahmen der angestrebten Tätigkeit. Da der Kurs betreffend Coaching laut Homepage mit einem Zertifikat abschließe sei dieses vorzulegen. Der…
…95/14/0134). Dazu reichen allerdings bloße Absichtserklärungen nicht aus. Voraussetzung ist, dass die ernsthafte Absicht zur künftigen Einnahmenerzielung aus der Designer- und Architektentätigkeit aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Der auf diese Einkunftserzielung gerichtete…
vergleichbaren Sachverhaltskonstellation bestätigt hat, dass fehlende Vermietungsbemühungen während einer Sanierungsphase nicht gegen eine ernsthafte Absicht zur Vermietung nach Beendigung der Sanierung sprechen. Insgesamt wird nach Ansicht des UFS für das Jahr 2000 durch die Verfahrensunterlagen das Fehlen einer eindeutigen Absicht des Bw., zumindest Teile seiner…
…Zustand befindlichen Gebäudes für sich allein nicht als Umstände qualifiziert werden, aus denen als klar erwiesen angenommen werden kann, dass er in den Streitjahren eine ernsthafte Absicht zur Vermietung des Gebäudes gehabt hat. Vielmehr handelt es sich bei den in Rede stehenden Aufwendungen um solche…
…nunmehr dem Standpunkt der Bw. weitestgehend Rechnung trage, zu dem Schluss, dass mangels ernsthafter Absicht der Erzielung von Einnahmen im Zeitraum 1999 bis 2001 auch keine als Werbungskosten abzugsfähigen Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen vorliegen würden. Darauf werde erwidert, dass die Bw…
…bereits für das Streitjahr, in dem die Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des würfelförmigen Zubaus zum bestehenden Einfamilienhaus erbracht worden sind, die ernsthafte Absicht des Bw., Einkünfte (steuerpflichtige Entgelte) aus Vermietung und Verpachtung des halben Gebäudeteiles (Wohnung im Kellergeschoß) zu erzielen, als erwiesen anzunehmen…