… 8 Abs. 5 des Familienlastenausgleichsgesetzes ( FLAG) 1967, in der hier anzuwendenden Fassung, gilt als erheblich behindert ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich…
…Bundessozialamtes am 3. November 2009 seine Zustimmung erteilt hat, lautet auszugsweise: "Aktenmäßige Überprüfung der weiteren Rückdatierung der erheblichen Behinderung nach FLAG: Vorgelegt werden Zeugnisse aus der VS wo in der 3. Klasse 2 Befriedigend aufscheinen - ansonsten (und davor) nur Sehr Gut und Gut, die 3…
…Dezember 2012 zu stunden. Die sofortige Entrichtung der Abgaben, welche von keiner Bemessungsgrundlage abgeleitet werden könnten, sei mit erheblichen Härten verbunden. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen unter Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben ab. In der Berufung…
…August 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. August 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes x.y. für den Zeitraum vom 1. Juni 2003 bis 31. August 2007, entschieden: Der Berufung…
…eingeladen hatte, die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte bei einer sofortigen vollen Entrichtung sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit bei einem Aufschub darzutun und durch die Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, legte der Bf. dem Zollamt den Einkommensteuerbescheid des…
…2001 für ihren Sohn ein. Nach der Untersuchung eines ärztlichen Sachverständigen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen erließ das Finanzamt einen Abweisungsbescheid mit der Begründung, dass die erhebliche Behinderung erst ab 1.1.2005 vorliegt. Gegen diesen Abweisungsbescheid legte die Berufungswerberin mit Schriftsatz vom 1…
…der Familienbeihilfe für ihren Sohn N. (geb. X.X.1986), sowie gleichzeitig die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des genannten Kindes ab Juni 2006. Diesbezüglich legte die Bw. der erstinstanzlichen Abgabenbehörde eine ärztliche Bestätigung von Dr.A., ausgestellt am 12.12.2006…
…Februar 2007 die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ihres im Spruch genannten Kindes ab dem Monat seiner Geburt. In einem darauf hin im Auftrag des Finanzamtes und in der Folge des Bundesamtes für soziales und Behindertenwesen (kurz: Bundessozialamt) erstellten Gutachten vom 19…
…dauernde Erwerbsunfähigkeit (jedoch voraussichtlich weitere 3 Jahre) vor. Die rückwirkende Feststellung ist mit 1.11.2006 angegeben. Am 27.11.2006 erließ das Finanzamt einen Bescheid, in dem das genannte Ansuchen abgewiesen wurde. Begründend hielt das Finanzamt fest, dass als erheblich behindert gem. § 8 Abs…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer, g) erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem…
…N.N. (geb. xx.xx.xx ) ab 1.3.2003 bis auf weiteres die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung zusteht. Vom Finanzamt Innsbruck wurde diese Frage sowohl im Abweisungsbescheid vom 24.3.2005 als auch in der Berufungsvorentscheidung vom 2.7.2005 verneint. Die Berufungswerberin…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Gemäß § 8 Abs. 5 leg. cit. gilt als erheblich behindert ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad…
…ist und daher nach der gesetzlichen Grundlage des § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) keine erhebliche Behinderung vorliegt. Die Berufungswerberin brachte mit Schreiben vom 24. Oktober 2008 das Rechtsmittel der Berufung ein. Mit Bericht vom 28. Oktober 2008 legte das Finanzamt Graz-Umgebung die Berufung…
…Bw. bezeichnet, einen Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ihres Sohnes AB. Diesen Antrag hat das Finanzamt aufgrund eines Gutachtens des Bundessozialamtes vom 23.1.2006 (richtig: vom 23.1.2007), in welchem der Gesamtgrad der Behinderung mit 30 vH, voraussichtlich…
…Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, eine Maßnahme nach § 232 BAO…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung für den Antragsteller mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Zahlungserleichterungsbewilligung kann sich dabei auch auf…
…Die Beurteilung, ihre Tochter habe einen unauffälligen Gang und ihr Entwicklungszustand sei unauffällig, sei haltlos und werde vehement abgestritten. Zudem bestünden erhebliche Zweifel am Urteil einer Ärztin der Allgemeinmedizin (Dr.AS). Es stelle sich auch die Frage, wie ein leitender Arzt (Dr.KW), der das…
…ein, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sei, den Rückstand zur Gänze zu bezahlen und die sofortige Begleichung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Auf Grund der laufenden Einnahmen sei jedoch die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 12. Juli…