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UFSW RD/0077-W/05Ergänzender Schriftsatz kein selbständiges, gesondertes devolvierbares Anbringen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.02.2006

…für das Jahr 2003 vom 26. April 2004 in der Fassung des ergänzenden Schriftsatzes vom 27. April 2004. Eine Verletzung der Entscheidungspflicht könnte die Dw daher zur unerledigten Berufung vom 26. April 2004 in der Fassung des ergänzenden Schriftsatzes vom 27. April 2004 rügen. Die…

UFSW RD/0006-W/05Ergänzender Schriftsatz kein selbständiges, gesondert devolvierbares Anbringen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.05.2005

…als ein den Wiederaufnahmsantrag vom 6.7.2004 ergänzender Schriftsatz anzusehen. Das Finanzamt kann daher auch nur einmal, nämlich zum ersten Wiederaufnahmsantrag vom 6.7.2004, seine Entscheidungspflicht verletzen. Ein ein Anbringen iSd § 85 BAO ergänzender Schriftsatz ist kein selbständiges Anbringen und damit nicht selbständig…

UFSW RD/0025-W/08Ein ein Anbringen ergänzender Schriftsatz ist nicht gesondert entscheidungspflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…wie oben ausgeführt davon auszugehen, dass der Antrag auf endgültige Bemessung der Umsatzsteuer 2004 vom 12. November 2007 kein eigenständig der Entscheidungspflicht unterliegendes Anbringen iSd § 311 Abs. 1 BAO, sondern als ein die Berufung lediglich ergänzender Schriftsatz zu beurteilen ist. Wien, am 29. Mai 2008

UFSW RV/0609-W/06Ein ein Anbringen ergänzender Schriftsatz nicht gesondert entscheidungspflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2006

…die gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 erhobene, beim UFS unter der GZ RV/0929-W/05 protokollierte Berufung vom 28.1.2004, zu beurteilen ist. Der die Berufung lediglich ergänzende Schriftsatz ist kein eigenständig der Entscheidungspflicht unterliegendes Anbringen iSd § 311 Abs. 1 BAO…

UFSL RV/0450-L/03Nachsicht von Bestandvertragsgebühren; Unterlassung der Vorlage von Unterlagen zur Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2003

…in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung gestellt werden. Es genügt nicht, dass ein solcher Antrag in einem die Berufung ergänzenden Schriftsatz gestellt wird. Dies gilt selbst dann, wenn dieses Schreiben innerhalb der Berufungsfrist eingebracht wird (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 209 und 213…

UFSW RV/1768-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

…13/0264) nur mehr als ergänzender Schriftsatz zur ursprünglichen (gemäß § 274 BAO als auch gegen den neuen Bescheid gerichtet geltenden) Berufung (Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, § 274 Tz 12). Die spätere Berufung vom 22. September 2005 ist als ergänzender Schriftsatz zur ursprünglichen Berufung vom 13…

UFSL RV/0598-L/02Nachträglicher Wechsel eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners von der Brutto- zur Nettomethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2004

…datiert mit 29. November 1999, ersuchte der Berufungswerber um Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs genügt es jedoch nicht, wenn ein entsprechender Antrag erst in einem ergänzenden Schriftsatz, sei es auch noch innerhalb der Berufungsfrist, gestellt wird (vgl. VwGH 23.4.2001…

UFSW RV/0340-W/07Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.09.2007

…wurde. Der Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 1999 war weder im Antrag noch im Bescheid des Finanzamtes angeführt. Nach Einbringung der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2004 - über diese Berufung wird gesondert abgesprochen werden - langte beim Finanzamt eine weitere als "ergänzender Schriftsatz zur Berufung" bezeichnete, am…

UFSW RV/0001-W/06Liebhaberei bei einem Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2009Teil 1/2

…Oktober 2002 im Sinne des VwGH-Erkenntnisses 25. Juni 2008, 2006/15/0085 lediglich als ergänzende Schriftsätze zur Berufung vom 29. Oktober 2004 gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes X gelten, nach der am 25. März 2009 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung, entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben…

UFSW RV/2471-W/09Zufluss von Geschäftsführerbezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…vom 5. Mai 2009 gerichtet gilt, wobei diesbezüglich die Berufung vom 30. Juni 2009 als ergänzender Schriftsatz gilt, 2.) über die Berufung vom 30. Juni 2009 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 5. Mai 2009 sowie 3.) über die Berufung vom 13. November…

UFSW RV/2466-W/09Zufluss von Geschäftsführerbezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…vom 30. April 2009 gerichtet gilt, wobei diesbezüglich die Berufung vom 30. Juni 2009 als ergänzender Schriftsatz gilt 2.) über die Berufung vom 30. Juni 2009 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 4. Mai 2009 sowie 3.) über die Berufung vom 13. November…

UFSW RV/3491-W/07Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2009Teil 2/2

…für Jänner bis Dezember 2006 und Jänner bis März 2007 gilt daher als auch gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide für 2006 und 2007 gerichtet. Die gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide 2006 und 2007 erhobene Berufung ist als ergänzender Schriftsatz anzusehen, weshalb der Spruch wie oben zu gestalten war. Wien…

UFSW RV/3506-W/07Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2009Teil 2/2

…September, November und Dezember 2006 und Jänner bis März 2007 gilt daher als auch gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide für 2006 und 2007 gerichtet. Die gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide 2006 und 2007 erhobene Berufung ist als ergänzender Schriftsatz anzusehen, weshalb der Spruch wie oben zu gestalten war. Wien…

UFSW RV/3182-W/08Umdeutung einer Berufungsergänzung in einen Wiederaufnahmsantrag ist unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…die Berufung des LP, vom 12. September 2008 in der Fassung des ergänzenden Schriftsatzes vom 19. September 2008 gegen den (auch) die Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich Umsatzsteuer für das Jahr 2002 abweisenden Sammelbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 5. September 2008 entschieden…

UFSS RV/0343-S/13Verspäteter Antrag auf NoVA-Rückerstattung (§ 201 BAO) im Zusammenhang mit EuGH 7.4.2011, C-402/09 "Ioan Tatu"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013

…Rechtsmittel ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung mit 1. August 2013 direkt an den Unabhängigen Finanzsenat vor. Ein ergänzender Schriftsatz des Berufungswerbers langte bis heute nicht ein. Über die Berufung wurde erwogen: 1 Sachverhalt Die Entscheidung basiert auf folgendem Sachverhalt, der in den Akten des Finanzamts sowie…

UFSW RV/1528-W/08Zuwendung eines Hochzeitsgeschenkes im Wert von rund € 70.000,00 durch einen Freund des Bräutigams ist kein übliches Gelegenheitsgeschenk
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2012

…der Zuwendung erfolgte am 20.12.2005." 2. Verfahren vor dem UFS 2.1. Ergänzender Schriftsatz des Bw. vom 28.7.2012 Am 28. August 2012 brachte der Bw. einen ergänzenden Schriftsatz beim UFS ein, in der unter Hinweis auf Wilms/Jochum/Götz, (dt.) ErbStG …

UFSW RV/3540-W/10Haftung, schuldhafte Pflichtverletzung, mehrere Geschäftsführer, Schätzungen, KESt, Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…März 2009 ein Mängelbehebungsverfahren, dazu wurde am 31. März 2009 ein ergänzender Schriftsatz eingebracht. In diesem Schriftsatz wird darauf hingewiesen, dass sich die Berufung auch gegen die Abgabenbescheide gerichtet habe und beantragt eine Veranlagung im Sinne der eingereichten Steuererklärungen vorzunehmen. Richtigerweise habe sich für Umsatzsteuer…

UFSW RV/3380-W/07Liebhaberei, Vermietung einer Eigentumswohnung, Fremdfinanzierung, endfällige Tilgung, Tilgungssträger, planwidrige Sondertilgung, Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2011Teil 1/2

…01-09/2006 (durch 2. außer Kraft); und 2. vom 2. Oktober 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 (ergänzender Schriftsatz vom 2. November 2007 zu der unter 1.2.2. angeführten Berufung) nach der am 9. März 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7…

UFSW RV/0854-W/09Vermietung von fremdfinanzierten Eigentumswohnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2010Teil 2/2

…Jänner bis März 2007 gilt daher als auch gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide für 2006 und 2007 gerichtet. Die gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide 2006 und 2007 erhobene Berufung ist im Hinblick auf das zitierte Erkenntnis als ergänzender Schriftsatz anzusehen, weshalb der Spruch wie oben zu gestalten war. Wien…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 1/4

…im fortgesetzten Verfahren abzusprechen ist. Das am 3. November 2008 eingebrachte und als Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001 bezeichnete Schriftstück ist nach der Rechtsprechung des VwGH als ergänzender Schriftsatz zu werten, in dem ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat nicht…