Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/3506-W/07
Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung als Liebhaberei
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/3506-W/07vom 20.05.2009Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
von der Wirkung des § 274 BAO erfasst sind; der Jahresbescheid, durch den
die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide aus dem Rechtsbestand ausscheiden, tritt
daher auch im Sinne des § 274 1. Satz BAO an ihre Stelle (VwGH vom
4.6.2008, 2004/13/0124). Die vom steuerlichen Vertreter der Bw. erhobene
Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für Jänner bis
September, November und Dezember 2006 und Jänner bis März 2007 gilt
daher als auch gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide für 2006 und 2007
gerichtet. Die gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide 2006 und 2007 erhobene
Berufung ist als ergänzender Schriftsatz anzusehen, weshalb der Spruch wie
oben zu gestalten war.
Wien, am 20.
Mai 2009
Normen und Schlagworte
- § 303 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 6 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 274 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
- Geschäftszahl
- RV/3506-W/07
- Stammnummer
- 41009
- Gültig
- 20.05.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF