…Dezember 2003 für die am 2. Dezember 2003 erfolglos verlaufene Vollstreckungshandlung Exekutionsgebühren im Gesamtbetrag von € 22,55 vorgeschrieben, die sich einerseits aus der 1%-igen Pfändungsgebühr von der in Vollstreckung gezogen gewesenen Abgabenschuld (€ 2.199,71) im Betrag von € 22,-- und andererseits…
…Rechtmäßigkeit der durchgeführten Vollstreckungshandlung, nicht jedoch die sachliche Richtigkeit der vollstreckbaren Abgabenschuldigkeiten oder die Möglichkeit deren Wegfalls durch zukünftige Abgabengutschriften zu prüfen. Da im vorliegenden Fall die aufgrund des Rückstandsausweises und Vollstreckungsauftrages vom 5. Juni 2008 am 11. Juni 2008 durchgeführte (erfolglose) Vollstreckungshandlung völlig zu…
…zu setzen. Nachdem bereits auf Grund des seinerzeitigen Rückstandsausweises und Vollstreckungsauftrages vom 15. Jänner 2010 am 19. Jänner 2010 eine Begehung der im Firmenbuch eingetragenen Adresse erfolglos versucht worden wäre, weil die Lokalität/Wohnung versperrt gewesen wäre, und eine entsprechende Zahlungsaufforderung dort hinterlassen worden wäre…
…angeregt werden und gleichzeitig behauptet wird, dass die dafür tatbestandsmäßig vorauszusetzenden erfolglosen (!) Einbringungsmaßnahmen einen unwiederbringlichen Schaden (Existenzverlust) beim Bw nach sich zögen. Darüberhinaus zeigt der Bw nicht auf, wodurch in Aussicht genommene Vollstreckungshandlungen infolge Verwertungen welchen, nicht genauer spezifizierten, Vermögens dem Bw einen unersetzlichen Vermögensnachteil…
…Firmenbuch und aufgrund, aus der Aktenlage des Einbringungsaktes ersichtlicher, mehrerer erfolgloser Vollstreckungshandlungen gegen die Primärschuldnerin fest. Steht die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge bei der Primärschuldnerin fest, ist es nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die…
…erfolgte die Ausstellung eines Rückstandsausweises, am 30. Juni 2000 erging eine Zahlungsaufforderung. Die in der Folge durchgeführten Vollstreckungshandlungen blieben erfolglos. Am 12. Oktober 2003 wurde ein Ansuchen um Ratenzahlung eingebracht. Eine rechtzeitige Entrichtung der angebotenen Raten erfolgte trotz vorläufiger Zahlungsaufforderung vom 10. Oktober 2003 nicht.…
…26 Abs. 2 AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 5 AbgEO…
…26 Abs. 2 AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 3 erster…
…braven Kinder". Auch dieses Vorbringen in Verbindung mit den vorangegangenen erfolglosen Vollstreckungsversuchen vom 12. 10. 2006 und 28. 9. 2007 deutet auf die Durchführung einer von vornherein als objektiv ungeeignet anzusehenden Vollstreckungshandlung hin. Da aus den dargelegten Gründen keine geeignete Exekutionsmaßnahme vorlag, war ein Anspruch…
…Lehre und Rechtsprechung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr, die insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Vollstreckungshandlung auflaufenden Kosten erhoben wird. Dies bedeutet, dass der Abgabepflichtige die Pfändungsgebühr auch dann zu tragen hat, wenn die Pfändung erfolglos verlaufen ist (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung Kommentar…
…PS, welcher sämtliche Fahrnisse aus der Konkursmasse käuflich erworben habe). Fahrnispfändungen seien amtsbekannterweise und urkundlich belegt von vornherein erfolglos und daher nutz- und sinnlos und daher auch jedes weitere diesbezügliche Kostenverursachen. Das sei dem Finanzamt seit langer Zeit amtsbekannt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…26 Abs. 2 AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 5 AbgEO…
…die bezugsanweisende Stelle das Amt der Salzburger Landesregierung, Buchhaltung-Beamte, Abteilung 14 sei. Am 5.2.2007 wurde der nunmehr angefochtene Pfändungsbescheid an diese Adresse gerichtet. Der Vollstreckungshandlung zugrunde lag der Rückstandsausweis vom 6.10.2006, StNr., betreffend Normverbrauchsabgabe 1/2005 in Höhe von Euro…
…abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat (§ 26 Abs…
…Nach diesen Bestimmungen hätte der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung eine Pfändungsgebühr zu entrichten - auch dann, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen oder nur deshalb unterblieben wäre, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hätte…
…erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Außer den gemäß Abs. 1 zu entrichtenden Gebühren hat der Abgabenschuldner auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen. Der gegenständlichen Vollstreckungshandlung…
…ist die gegenständliche Vollstreckungshandlung zu Recht erfolgt. Wie sich aus § 26 Abs. AbgEO und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, handelt es sich bei der Pfändungsgebühr um eine Amtshandlungsgebühr, die auch dann zu entrichten ist, wenn sie wie im gegenständlichen Fall unbestrittenermaßen erfolglos geblieben ist…
…26 Abs. 2 AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 3 AbgEO…
…Pfändungsgebühr: Es erhebt sich die Frage, ob der Abgabenschuldner die Kosten unwirksam gebliebener Vollstreckungshandlungen zu tragen hat. § 26 Abs 2 AbgEO bestimmt, dass Gebühren nach Abs 1 AbgEO auch dann zu entrichten sind, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen ist. Nicht jede, im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung…
…§ 26 Abs. 3 erster Satz AbgEO hat der Abgabenschuldner außer den gemäß Abs. 1 zu entrichtenden Gebühren auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen. Dem gegenständlichen Fall liegt eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 26 Abs. 1 AbgEO zugrunde (nämlich Pfändungsbescheid), welche wiederum aufgrund…