…Vorhandenseins von Sattelaufliegern ohne entsprechende Angabe der genauen Anzahl und der maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen (des höchstzulässigen Gesamtgewichtes) eine korrekte Abgabenfestsetzung durch die Abgabenbehörde nicht ermöglicht hätte. In Bezug auf die subjektive Tatseite wird im Rahmen der gegenständlichen Berufung das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums im Sinne des …
…September 2010 ihre Tätigkeit aufgenommen habe und verbunden mit der seit 1. Jänner 2010 geltenden geänderten Rechtslage sei dieser Fehler unterlaufen - nach der alten Rechtslage wären die Rechnungen korrekt ausgestellt gewesen - weshalb ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorliege, der die Verhängung eines Verspätungszuschlages ausschließe. Durch den Sachverhalt…
…ein solcher dürfe ja gar keine Geschäftsführung übernehmen) wisse, dass eine anhängige Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof nicht die bekämpfte Norm aufhebt, sondern erst eine der Beschwerde zuerkennende Sachentscheidung. Demgemäß sei die vorsätzliche Nichtentrichtung nicht auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum zurückzuführen. Selbst wenn man ihm dies zubilligen würde…
…die Auffassung vertreten habe und auch weiter vertrete, dass die Einkünfte keinesfalls der O-GmbH zuzurechnen seien, liege bei einer trotzdem vorgenommenen Zurechnung an die Primärschuldnerin ein entschuldbarer Rechtsirrtum des Bw. vor. Die im Zuge der Prüfung nicht anerkannten Aufwendungen wären in der Buchhaltung, den…
…überdies verschuldensabhängig wäre, beantragte der Bw. in eventu die Aufhebung des Säumniszuschlages mangels Verschuldens, da ihm ein entschuldbarer Rechtsirrtum zu Grunde gelegen wäre. Das Finanzamt legte am 3. Jänner 2012 die Berufung vor und berichtete, dass der Säumniszuschlag nach Ablauf der Nachfrist, resultierend aus der…
…jährliche Abgabe von Steuererklärungen) sehr sorgfältig vorging bzw. auf sorgfältige steuerliche Vertretung Bedacht nahm. Abgesehen von der Dauer dieses Verhaltens und der Höhe der Abgabenverkürzung spricht auch Folgendes gegen das "Nichtwissen" (entschuldbarer Rechtsirrtum) oder gegen die Sorglosigkeit bzw. mangelnde Aufmerksamkeit im Sinne von (grober bzw…
…private Fahrten mit firmeneigenen PKW´s. Dem Bw. ist daher die schuldhafte Pflichtverletzung der nicht ordnungsgemäßen Meldung im geprüften Zeitraum sowie der daraus folgenden unvollständigen Entrichtung der Lohnabgaben zum Fälligkeitstag vorzuwerfen. Ein entschuldbarer Rechtsirrtum ist dabei auszuschließen, zumal Unkenntnis einen Vertreter ohnehin nicht zu exkulpieren vermag…
…Februar 2010, RV/0947-G/07) gegenüber seiner Mandantschaft erklärt habe, dass auch die gesamte Umsatzsteuer des Privatbereiches als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werde und somit ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorgelegen sei. Nicht die Bf., sondern ihr Gatte HS habe die gesammelten Baurechnungen (sowohl betrieblich…
…Februar 2010, RV/0947-G/07) gegenüber seiner Mandantschaft erklärt habe, dass auch die gesamte Umsatzsteuer des Privatbereiches als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werde und somit beim Bf. ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorgelegen sei. Der Bf. habe die gesammelten Baurechnungen (sowohl betrieblich, als auch privat…
…nach dem Vorhalt im Jahre 1999 [ergänze wohl: grundsätzlich als zulässig] erblickt werden könnte, liege bei den Beschuldigten - unter Annahme der Richtigkeit der Rechtsansicht des Finanzamtes - doch ein entschuldbarer Rechtsirrtum vor. Die Beschuldigten hätten sich nämlich während des gesamten Tatzeitraumes von steuerlichen Vertretern beraten lassen…
…der dem gesetzlichen Tatbild der Steuerhinterziehung gemäß § 33 FinStrG entspricht. Die Annahme, die Abgabenerklärungen der Bw. wären Folge einer entschuldbaren Fehlleistung/Rechtsirrtums, stand in einem unauflösbaren Widerspruch zu der Tatsache, dass die stets steuerlich vertretene Bw. sich erst nach öffentlichen Bekanntwerden der Bestätigung der LGT…
…unrichtig und unschlüssig, dass es hinsichtlich der Beurteilung eines entschuldbaren Irrtums darauf ankomme, ob sich Günther Pollack darüber Gedanken gemacht habe, ob die Zigarrenverkäufe bei den Clubabenden möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würden. Daraus könne nicht gefolgert werden, dass ein Rechtsirrtum des Bw. auszuschließen sei…
…erkennen konnte. Ist der Irrtum nicht entschuldbar, so kann dem Täter ein Schuldausschließungsgrund nicht zugerechnet werden. Wohl aber hat der Täter Fahrlässigkeit zu verantworten, wenn der Irrtum unentschuldbar ist (vgl. VwGH 18.5.2006, 2005/16/0260). Auch die irrige Gesetzesauslegung ist ein Rechtsirrtum, die…
…zeige, dass eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung niemals vorliegen könne. Selbst wenn man dann in diesem Zusammenhang davon ausgehe, dass ein derartiger Vorgang nicht dem Gesetz entspreche liege jedenfalls ein entschuldbarer Verbotsirrtum vor. Dazu habe der VwGH in letzter Zeit des Öfteren Stellung genommen. Nur dann, wenn…
…kennen und dass ihm insbesondere die zu übernehmende Bankverbindlichkeit bekannt sei, habe er wissentlich nicht den Tatsachen entsprechende Vertragsbestimmungen unterzeichnet, weshalb keinesfalls ein entschuldbarer Irrtum nach § 9 FinStrG vorliege. Dieser Argumentation sei nicht zu folgen, da nicht das Verhalten des Bw bei Unterfertigung des Abtretungsvertrages…
…kennen und dass ihm insbesondere die zu übernehmende Bankverbindlichkeit bekannt sei, habe er wissentlich nicht den Tatsachen entsprechende Vertragsbestimmungen unterzeichnet, weshalb keinesfalls ein entschuldbarer Irrtum nach § 9 FinStrG vorliege. Dieser Argumentation sei nicht zu folgen, da nicht das Verhalten des Bw bei Unterfertigung des Abtretungsvertrages…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes in dieser Richtung keine förmliche Beweislast aufgebürdet sei. Im Bereich des Finanzstrafrechtes sei der Rechtsirrtum dem Tatirrtum gleichgestellt. Selbst wenn man ihm aber darüber hinaus noch ein geringfügiges strafrechtlich relevantes Verschulden unterstelle, so wäre wohl mit einer wesentlich geringeren Strafe das Auslangen…
…dem Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn ihm bei der Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ. Ein dermaßen relevanter Tat- oder Rechtsirrtum liegt aber nur dann vor, wenn der Täter trotz der Einhaltung…
…dürften aber deshalb [ergänze wohl: nicht] übertrieben werden. Insbesondere sei zu beachten, dass auch bei rechtsberatenden Berufen ein entschuldbarer Irrtum im Sinne des § 9 FinStrG nicht ausgeschlossen werden könne. Grobe Fahrlässigkeit liege also dann vor, wenn das unterlaufene Versehen mit Rücksicht auf seine Schwere und…
…mehr an das Finanzamt B entrichtet werden müssten, nicht mehr dem neu zuständigen Finanzamt mitgeteilt worden. Die Nichtabgabe der ZM erscheine also durchaus als ein entschuldbarer, durch das Verhalten der Behörde veranlasster Rechtsirrtum, der zu keiner Abgabenverkürzung geführt habe. Die Einhebung des damit verbundenen Säumniszuschlages …