…GZ. ZRV/0328-Z1W/07, abgewiesen worden sei und daher diesbezüglich eine bereits entschiedene Rechtssache (res judicata) vorliege. Gegen diesen abweisenden Bescheid brachte der Bf. mit Schriftsatz vom 19.5.2010 (Postaufgabe 21.5.2010) Berufung ein und führte begründend aus, dass die UFS-Entscheidung…
…21. März 2005 über den vollkommen gleichlautenden (selber Sachverhalt, selbe Begründung) Nachsichtsantrag vom 24. Juni 2004 entschieden. Dem neuerlichen, am 29. September 2005 eingelangten Nachsichtsansuchen steht daher entschieden Rechtssache (res judicata) entgegen. Der zum zweiten Male eingereichte Nachsichtsantrag wäre seitens des Finanzamtes daher zurückzuweisen gewesen…
…§ 33 Abs. 1 FinStrG einzuleiten. Überdies werde entschieden Rechtssache eingewendet. Es werde daher die Aufhebung des gegenständlichen Einleitungsbescheides beantragt. In seiner ersten Beschwerde ( vom 1. März 2006), in der sich der Bf im Wesentlichen gleichlautend wie in der nunmehrigen Beschwerde verantwortet hat, führte er betreffend…
…die Finanzstrafbehörde daher der Möglichkeit nach ergänzenden Ermittlungen oder geänderter Sachverhaltsannahmen neuerlich gegen dieselbe Person ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Es liegt im gegenständlichen Fall daher weder entschiedene Rechtssache (res judicata) vor, noch wird damit die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt. Im gegenständlichen Verfahren…
…zum 1.1.2009 entschieden. Mit dem Feststellungsbescheid vom 29. April 2009 (Zurechnungsfortschreibung nach § 21 Abs. 4 BewG) wurde über die gleiche Rechtssache noch einmal entschieden (Zurechnung des Einheitswertes an die Bw zum 1.1.2009). Formell wurde über die gleiche Rechtssache (Zurechnungsfortschreibung zum 1…
… 152 Abs. 1 FinStrG) gelten sollen. Eine Unzuständigkeit des Spruchsenates bzw. eine bereits mittels Strafverfügung entschiedene Rechtssache liegt daher nicht vor. In der Sache selbst ist auszuführen: Gemäß § 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände…
…ist, steht fest, dass die Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft keinen Einfluss auf ihr wirtschaftliches Potenzial haben." Diese vom EuGH entschiedene Rechtssache unterscheidet sich jedoch wesentlich vom Berufungsfall. Im gegenständlichen Fall bestand nicht bereits im Vorhinein eine Verpflichtung des Gesellschafters die Verluste der Bw…
…Dies gilt auch für Abgabenschuldigkeiten. Soweit der AbgPfl die Anmeldung der Abgabenforderung im Konkursverfahren ins Spiel bringt und er die Auffassung vertritt, daß der dadurch geschaffene Exekutionstitel als "entschiedene Rechtssache" einer Abgabenvorschreibung entgegenstehe, so übersieht er, daß es sich bei der Forderungsanmeldung um eine Maßnahme…
…auf deren Inhalt verwiesen werde. Da der letztangesprochene Bescheid bislang nicht aufgehoben worden sei, liege eine bereits entschiedene Rechtssache vor, weswegen der nunmehr angefochtene Bescheid gar nicht hätte ergehen dürfen. Darüber hinaus müssten die erzielten Einkünfte ausschließlich und zur Gänze - wie auch erklärt - M.E…
…ZK), war die Beförderung zur Beendigungszollstelle (Hauptzollamt Feldkirch/Tisis) außerhalb eines externen Versandverfahrens zulässig. Eine Einfuhrzollschuldentstehung nach Art. 203 ZK scheidet daher aus (siehe hiezu auch die mittlerweile entschiedene Rechtssache EuGH C-337/01 (Urteil vom 12. Februar 2004). Eine Einfuhrzollschuld entsteht gem. Art. 204…
…4. Mai 2007, GZ.RV/1200-W/07, erledigt worden. Damit sei über das Schicksal der gegenständlichen Berufung bereits entschieden worden. Da die Rechtssache (Haftung des Bw.) bereits erledigt sei (es liege eine sogenannte "res judicata" vor), sei darüber kein zweites Mal zu befinden. Auf…
…neue Parteibegehren und der entsprechende Sachverhalt von dem bereits Entschiedenen allein dadurch unterscheidet, dass der Sachverhalt in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache nur unwesentlichen Belangen vom bereits früher Entschiedenen unterscheidet, nicht aber den das Wesen der Rechtssache prägenden sachverhaltsbezogenen Grundanliegen nach. Mit mehreren Berufungsentscheidungen…
…gleichen Sachverhalt neuerlich einem Steuertatbestand zu unterstellen. Es liege mit der Bescheinigung vom 19.2.2003 (Beilage./6) res iudicata vor. Mit dieser Bescheinigung sei abschließend über den unverändert gebliebenen Sachverhalt die maßgebliche Steuer festgesetzt und sei daher diese Rechtssache entschieden. Neuerungen, Verschweigungen oder dergleichen…
…selbst zu entscheiden. Die Begründung des Aufhebungsbescheides ist - wie vorstehend ausgeführt - ausreichend; die Aufhebung erfolgte innerhalb der Jahresfrist. Zum Einwand der Bw, der Unabhängige Finanzsenat habe in seiner Berufungsentscheidung vom 8. März 2010 festgestellt, dass hinsichtlich der Festsetzung der Normverbrauchsabgabe von einer entschiedenen Rechtssache auszugehen…
…vom 15. Dezember 2004 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: | I. | Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. | II. | Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. | III. | Der Berufung wird insoweit Folge geleistet, als der Zahlungstermin nunmehr mit 23. Mai 2003…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat entschieden: I. Der Fristverlängerungsantrag vom 16. Juli 2004 zur Vorlage von Unterlagen bis am 31. August 2004 wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Der Berufung des Bw, vertreten durch Dr. W gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf/Krems betreffend Haftung gemäß…
…bereits entschiedenen dadurch unterscheidet, dass der Sachverhalt in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache nur unwesentlichen Belangen, vor allem nur in Nebenumständen, anders ist oder das Parteibegehren sich nur in Bezeichnungen und Formulierungen vom bereits früher Entschiedenen unterscheidet, nicht aber den das Wesen der Rechtssache…
…bereits entschiedenen dadurch unterscheidet, dass der Sachverhalt in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache nur unwesentlichen Belangen, vor allem nur in Nebenumständen, anders ist oder das Parteibegehren sich nur in Bezeichnungen und Formulierungen vom bereits früher Entschiedenen unterscheidet, nicht aber den das Wesen der Rechtssache…
…neue Parteibegehren und der entsprechende Sachverhalt von dem bereits Entschiedenen allein dadurch unterscheidet, dass der Sachverhalt in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache nur unwesentlichen Belangen vom bereits früher Entschiedenen unterscheidet, nicht aber den das Wesen der Rechtssache prägenden sachverhaltsbezogenen Grundanliegen nach. Mit mehreren Berufungsentscheidungen…
…2002, 2003 und 2004) formell und materiell unrichtig und auch nicht näher nachvollziehbar. In formeller Hinsicht werde festgehalten, dass hinsichtlich der bekämpften Bescheide eine bereits entschiedene oder jedenfalls anhängige Rechtssache vorgelegen sei. Das Finanzamt habe übersehen, dass bereits ein inhaltlich gleich lautender Abgaben- und Haftungsbescheid…