…BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten. Unstrittig ist auch der zur Ermittlung der entgehenden Zinsen anzuwendende Zinssatz. Strittig ist hinsichtlich…
…2003 eine wesentliche "Geldverdünnung" stattgefunden habe, die 8 bis 10% betrage, mache sie Wertverlust und entgangene Zinsen geltend. Schließlich hätte Sie auch auf der Bank Zinsen für diesen Betrag erhalten. Die Bw. führte schriftlich aus: "Es mag sein, dass in den Abgabenvorschriften eine Verzinsung der…
…nach den Bestimmungen der BAO kein Anspruch auf entgangene Zinsen zustehe. In der dagegen eingebrachten Berufung schilderte der Bw. zunächst ausführlich den Sachverhalt und führte in seiner Begründung im Wesentlichen aus, dass ihm der durch die verzögerte Bearbeitung entstandene Vermögensnachteil (Zinsen) zu ersetzen sei. Als…
…Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: | | | 1.2.2003-28.2.2003 | | | € | Zuwendung aus Abwicklung | 69.399,41 | entgangene Zinsen | 14.243,88 | Zuwendung (Summe) | 83.643,29 | | |  …
…sondern ein Ersatz für entgangene Zinsen. Dies lasse sich schon aus dem Wort "Verspätungszuschlag" ableiten. Im Ermessen obliege es, einen Zuschlag bis zu 10 % einzuheben, wobei eine Verspätung von nur einem Monat unter den gegebenen Umständen keinesfalls die Festsetzung eines Zinsentganges von 96 % p.a…
…Als fremdunüblich sind beispielsweise zinsenlose Darlehen, unverzinsliche Verrechnungsforderungen, durch verspätete Zinsenverrechnung entgangene Zinseszinsen, der Verzicht auf die Einforderung abgereifter Zinsen (vgl. VwGH 30.5.1989, 88/14/0111) sowie das Fehlen einer Vereinbarung über einen Rückzahlungstermin, die Nichtfestlegung der Fälligkeit von Zinsen und eines Kreditrahmens…
…Wenn man eine solche verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen würde, müssten auch durch Liquiditätsabfluss entgangene Ertragszinsen hinzugerechnet werden. Die Nichtberücksichtigung der Zinsen als Betriebsausgaben - insbesondere im vorliegenden Fall über den Zeitraum der Laufzeit der Anleihe - würde bedeuten, dass der Fremdmittelabfluss und der damit ausgelöste Aufwand fiktiv nicht…
…Betriebsprüfung stellte fest, die oa. Forderungen seien über mehrere Jahre unverzinst geblieben und die aus der Nichtverzinsung entgangenen Zinserträge aus den folgenden Gründen (a-j) als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung zu werten. a) Hinsichtlich der Nichtverzinsung sei von der Bw. eingewandt (Vorhaltsbeantwortung vom 19. Juni 1998…
…dass an die Genossenschaftsmitglieder sogenannte Milchgeldvorschüsse ausbezahlt wurden. Diese Milchgeldvorschüsse mussten die Genossenschaftsmitglieder innerhalb einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten zurückzahlen, wobei die Darlehen zinsenlos gewährt wurden. Die Betriebsprüfung beurteilte die entgangenen Zinserträge (Zinssätze 2003: 3%; 2004: 3,5%; 2005: 4%) als verdeckte Gewinnausschüttungen…
…lt. PB | 488.795,15 | | | verdeckte Gewinnausschüttung | 500.000,00 | entgangener Zinsertrag | 29.328,00 Gemäß Prüfbericht Tz 30 bis 32 ergaben sich aus den Tz 18 bis 21 und Tz 29 verdeckte Gewinnausschüttungen an die Bw. als…
…Februar 2010 eingereichten Steuererklärung samt Überschussermittlung für 2008 erklärten die Bw. unter Hinweis auf durchgeführte "Vorbereitungshandlungen" Mieteinnahmen von 0 EUR sowie Werbungskosten von 1.668,76 EUR (Zinsen und Spesen). Sie beantragte eine Aufteilung des Werbungskostenüberschusses zu gleichen Teilen auf die beiden Ehegatten und gab…
…Vermögensminderung auf Ebene der Berufungswerberin festgestellt werden, daher schon gar nicht eine zu Unrecht erfolgte. Die Zinserlöse waren höher als die damit korrespondierenden Zinsaufwendungen sowie allenfalls entgangene Zinserträge. Der Verringerung der Bankguthaben stand die Entstehung einer werthaltigen Forderung, die durch umfangreiches Liegenschaftsvermögen der M.M…
…Gemäß § 32 Z 1 EStG gehören zu den Einkünften auch Entschädigungen, die gewährt werden als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen. Der Berufungswerber betrieb im Jahr 1987 als Pächter den Gastronomiebetrieb St. Pauls Stuben in der Herrengasse in Salzburg…
…im Schreiben vom 7. September 1995 zu seiner Gewinnabsicht bekannt gegeben, dass S 950.000,00 für Zinsen für den Anschaffungskredit, S 29.000,00 für Notarkosten, S 50.000,00 für Ausmalen und Lackieren vor Erstvermietung, insgesamt somit Werbungskosten von S 1,029.000…
…würden ca. S 5 Mio. betragen, wovon ca. S 4 Mio. auf aktivierungspflichtige Aufwendungen entfallen würden und S 1 Mio. auf Zinsen während der Bauzeit, Rechts- u. Beratungskosten, zu zahlende Mieten etc. Eine Vermietung würde sofort nach Fertigstellung erfolgen, diesbezügliche Mieter seien bereits vorgemerkt. Die…
…Betriebsprüfung stellte fest, die oa. Forderungen seien über mehrere Jahre unverzinst geblieben und die aus der Nichtverzinsung entgangenen Zinserträge aus den folgenden Gründen (a-j) als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung zu werten. a) Hinsichtlich der Nichtverzinsung sei von der Bw. eingewandt (Vorhaltsbeantwortung vom 19. Juni 1998…
…Erfassung, die zu einer verspäteten Mitteilung an den Zollschuldner gem. Art. 221 Abs. 1 ZK führt, verpflichtet den Mitgliedsstaat nur zur Zahlung von Zinsen nach Art. 11 VO Nr. 1150/2000. Sie berührt nicht die Befugnis der Zollbehörden zur Nacherhebung. Bei der Frist des Art…
…Erfassung, die zu einer verspäteten Mitteilung an den Zollschuldner gem. Art. 221 Abs. 1 ZK führt, verpflichtet den Mitgliedsstaat nur zur Zahlung von Zinsen nach Art. 11 VO Nr. 1150/2000. Sie berührt nicht die Befugnis der Zollbehörden zur Nacherhebung. Bei der Frist des Art…
…Zeitraum 02 bis 05/2008) keiner steuerlichen Begünstigung unterliege. Der steuerliche Vertreter vertritt indes den Standpunkt, dass die gesamte Summe als Entschädigung für entgehende oder entgangene Einnahmen zu werten sei und als solche einer Verteilung nach § 37 Abs. 2 EStG zugänglich sei. Gemäß der allgemeinen…
…Laufzeit der Genussrechte nachzuzahlen, sobald der Dividendenvorbehalt nicht mehr besteht. Dieser Vorbehalt erlaubt daher nicht, die Zinszahlungen als Gewinnbeteiligung iS des KVG zu qualifizieren, da ausgesetzte Zinsen nachzuzahlen sind." Die von der Bw. dem FAG vorgelegten Genussrechtsbedingungen vom 29.12.2006 X. L. H. D…