…erster Instanz gegenüber zu betreiben, lässt nur den Schluss auf eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. zu. Seine gesamte beschriebene Vorgangsweise war nach Ansicht des Berufungssenates ohne jeden Zweifel auf endgültige Abgabenvermeidung durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 2000 bis 2002 gerichtet. Der Bw. hat bezüglich der Jahre…
…angemessenen Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. Zweifelsfrei habe der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und sei seine Handlungsweise jedenfalls nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen. Es sei daher kein hoher Verschuldensgrad bei der Strafbemessung zugrunde zu legen.…
…Losungsermittlungen, Abrechnung der Automatenerlöse und festgestellter Kalkulationsdifferenzen lassen den zweifelsfreien Schluss auf eine bewusste Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe richtiger Steuererklärungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen, welche auf eine endgültige Steuervermeidung und nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils gerichtet war, zu. Die Berufungsargumentation des Bw. dahingehend…
…verfahrensgegenständlichen Abgaben zu verkürzen. Der Vorsatz der Bw. war dabei darauf auf endgültige Steuervermeidung gerichtet, durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume eine zu geringe Abgabenfestsetzung herbeizuführen. Bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat wurden jedoch zu Unrecht keine Milderungsgründe berücksichtigt. Es war daher im…
…und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind. Zweifelsfrei hat der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und seine Handlungsweise war nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet. Es ist daher kein hoher Verschuldensgrad der Strafbemessung zu Grunde zu legen. Auch war die nunmehr eingeschränkte…
…dass der Vorsatz des Bw. nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht nur auf eine (kurzfristig) verspätete Entrichtung der gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, sondern vielmehr auf endgültige Steuervermeidung gerichtet war. Dass bei der Strafzumessung durch den Spruchsenat der Umstand, dass es sich hier im gegenständlichen Fall um ein…
…2 lit. a FinStrG ist somit kein auf endgültige Steuerersparnis bzw. Steuervermeidung gerichteter Wille erforderlich, vielmehr reicht ein auf spätere Entrichtung gerichteter Vorsatz aus. Auf Vorhalt der in der Umsatzsteuererklärung 2004 in Höhe von € 11.982,18 ausgewiesenen Restschuld dahingehend, dass mit den Umsatzsteuervoranmeldungen…
…doch komme diesen mangels rechtzeitiger Entrichtung der verkürzten Abgabenbeträge jeweils keine, allenfalls einer Verfahrenseinleitung nach dem FinStrG entgegenstehende, strafbefreiende Wirkung zu. Da durch die Handlungsweise des Verdächtigen nicht eine vollständige Steuervermeidung, sondern bloß ein Hinausschieben der Steuerschuld eingetreten sei, sei der Tatbestand des § 33 Abs…
…Umsatzsteuer vorläufig festgestellt. Daraufhin erhob die Bw. ausschließlich gegen die Vorläufigkeit das Rechtsmittel der Berufung und beantragte, endgültige Bescheide auszufertigen. Anlässlich einer das Jahr 2002 betreffenden Außenprüfung führte der Prüfer im Bericht gemäß § 150 BAO vom 29. April 2005 über das Ergebnis der Außenprüfung Folgendes…
…von den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1990 bis 1997 erließ das Finanzamt gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Bescheide, mit denen die Einkunftsquelleneigenschaft der in Rede stehenden Eigentumswohnung verneint wurde. Dies nach Verweis auf § 1 Abs. 2 und …
…kann und dass es sich bei den demgegenüber im Laufe des Berufungsverfahrens diesbezüglich ganz offenkundig widersprüchlichen und wenig nachvollziehbaren Angaben um bloße Schutzbehauptungen zwecks Steuervermeidung handelt. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Berufung kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden…
…Kauf genommen wird. Maßstab ist hiebei die Übung jener Personen, bei denen das Streben nach der Erzielung von Einkünften beherrschend im Vordergrund steht und anderweitige Motive, etwa jenes nach späterer Befriedigung eines Wohnbedürfnisses oder Steuervermeidung, für ihr Handeln nicht maßgebend sind. Eine Zeitspanne, die nach…
…beabsichtigt, eine Regelung über ein Entgelt über die zur Verfügungstellung der Liegenschaft erst dann zu treffen, wenn Klarheit über die tatsächliche Abwicklung erfolgt. Bis zur Regelung eines endgültigen Mietentgeltes verpflichtet sich die Firma N. sämtliche Aufwendungen, die Frau BG im Zusammenhang mit diesem Grundstück entstehen…
…Bl. 20). Weiterhin hat sie jedoch dabei mit dem Plan einer rechtswidrigen Steuervermeidung im Höchstausmaß jegliche Kommunikation mit der Abgabenbehörde unterlassen (Veranlagungsakt). Mit Erkenntnis des Spruchsenates X als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Oktober 2005 wurde Z daher schuldig gesprochen…
…Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung in der Absicht der Steuervermeidung findet. Die Behörde hat zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer des Jahres 2002 werden gemäß § 202 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte im gegenständlichen Zeitraum neben Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit solche aus Vermietung und Verpachtung, resultierend u…
…die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Die hier gewählte rechtliche Konstruktion der wechselseitigen Vermietung der beiden Wohnungen in I an die Kinder des jeweils anderen Wohnungseigentümers stellt eine Gestaltung…
…den Erhebungen der BH A konfrontierte, und eine diese Einkünfte nicht enthaltende Einkommensteuererklärung 2001 einreichte, ist ohne Zweifel davon auszugehen, dass er durch die Nichtbekanntgabe dieser Einkünfte nicht nur eine gänzliche Steuervermeidung beabsichtigte, sondern auch, sich durch die regelmäßige, vor der Abgabenbehörde verheimlichte Ausübung der…
…Sie war somit unwiderruflich, einen Rücknahmevorbehalt des Versicherungsnehmers H gab es nicht. H hatte sich des Rechtes aus dieser Besicherung dauerhaft und endgültig begeben, als er die Polizze meiner Mandantschaft aushändigte. Meine Mandantschaft ist jederzeit bereit, diesen Sachverhalt eidlich zu bekräftigen." Aufgrund des Akteninhaltes (Meldung…
…offenbar Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen Hinterziehungen des G als geradezu typische strafrelevante Verhalten von Abgabepflichtigen in Lebenssituationen wie des G im gegenständlichen Fall, soweit daraus eine dauernde Steuervermeidung resultiert, in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind…