…erster Instanz gegenüber zu betreiben, lässt nur den Schluss auf eine vorsätzliche Handlungsweise des Bw. zu. Seine gesamte beschriebene Vorgangsweise war nach Ansicht des Berufungssenates ohne jeden Zweifel auf endgültige Abgabenvermeidung durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 2000 bis 2002 gerichtet. Der Bw. hat bezüglich der Jahre…
…ist festzustellen, dass sein Vorsatz (soweit nunmehr festgestellt) nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines steuerlichen Vorteils, sondern auf endgültige Steuervermeidung ausgerichtet war, haften doch die verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nach wie vor offen auf seinem Abgabenkonto aus. Bei der Strafneubemessung kam dem Bf. als mildernd seine…
…inkriminierten Jahre sehr wohl Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Die Einkommensteuererklärungen 2010 und 2011 seien bei Ankündigung der Steuerprüfung bereits vorbereitet gewesen, sein Vorsatz sei nicht auf endgültige Steuervermeidung, sondern auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils gerichtet gewesen. Dieses Vorbringen des Bf. stimmt mit der im Akt befindlichen…
…angemessenen Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. Zweifelsfrei habe der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und sei seine Handlungsweise jedenfalls nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen. Es sei daher kein hoher Verschuldensgrad bei der Strafbemessung zugrunde zu legen.…
…Losungsermittlungen, Abrechnung der Automatenerlöse und festgestellter Kalkulationsdifferenzen lassen den zweifelsfreien Schluss auf eine bewusste Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe richtiger Steuererklärungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen, welche auf eine endgültige Steuervermeidung und nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils gerichtet war, zu. Die Berufungsargumentation des Bw. dahingehend…
…verfahrensgegenständlichen Abgaben zu verkürzen. Der Vorsatz der Bw. war dabei darauf auf endgültige Steuervermeidung gerichtet, durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume eine zu geringe Abgabenfestsetzung herbeizuführen. Bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat wurden jedoch zu Unrecht keine Milderungsgründe berücksichtigt. Es war daher im…
…und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind. Zweifelsfrei hat der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und seine Handlungsweise war nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet. Es ist daher kein hoher Verschuldensgrad der Strafbemessung zu Grunde zu legen. Auch war die nunmehr eingeschränkte…
…dass der Vorsatz des Bw. nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht nur auf eine (kurzfristig) verspätete Entrichtung der gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, sondern vielmehr auf endgültige Steuervermeidung gerichtet war. Dass bei der Strafzumessung durch den Spruchsenat der Umstand, dass es sich hier im gegenständlichen Fall um ein…
…2 lit. a FinStrG ist somit kein auf endgültige Steuerersparnis bzw. Steuervermeidung gerichteter Wille erforderlich, vielmehr reicht ein auf spätere Entrichtung gerichteter Vorsatz aus. Auf Vorhalt der in der Umsatzsteuererklärung 2004 in Höhe von € 11.982,18 ausgewiesenen Restschuld dahingehend, dass mit den Umsatzsteuervoranmeldungen…
…Fälligkeitstag. Mit der gegenständlichen Beschwerde hat er einbekannt, seine steuerlichen Verpflichtungen vernachlässigt und dadurch nicht rechtzeitig erfüllt zu haben, jedoch auch eingewendet, einen Verkürzungsvorsatz in Richtung endgültiger Steuervermeidung nicht gehabt zu haben. Wie bereits ausgeführt, reicht es für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…15/0001) zudem zu Recht als Indizien auf das (vollständige) Verschweigen der Vermögenswidmung an die FL -Familienstiftung gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden und die notorische Attraktivität Liechtensteins als so genannte Steueroase (vgl. dazu beispielsweise Mattes, Die liechtensteinische Familienstiftung, ein Weg zur Steuervermeidung?, FJ J992, 133 ff…
…laufende steuerliche Vertreter aus, dass in der Selbstanzeige die Bemessungsgrundlage unter Hinweis darauf, dass eine endgültige den österreichischen Besteuerungsgrundsätzen entsprechende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erst nach einer umfassenden Auswertung der noch zu beschaffenden und archivierten Unterlagen vorgenommen werden könne, vorläufig geschätzt worden sei. Die Bemessungsgrundlagen seien…
…laufende steuerliche Vertreter aus, dass in der Selbstanzeige die Bemessungsgrundlage unter Hinweis darauf, dass eine endgültige den österreichischen Besteuerungsgrundsätzen entsprechende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erst nach einer umfassenden Auswertung der noch zu beschaffenden und archivierten Unterlagen vorgenommen werden könne, vorläufig geschätzt worden sei. Die Bemessungsgrundlagen seien…
…doch komme diesen mangels rechtzeitiger Entrichtung der verkürzten Abgabenbeträge jeweils keine, allenfalls einer Verfahrenseinleitung nach dem FinStrG entgegenstehende, strafbefreiende Wirkung zu. Da durch die Handlungsweise des Verdächtigen nicht eine vollständige Steuervermeidung, sondern bloß ein Hinausschieben der Steuerschuld eingetreten sei, sei der Tatbestand des § 33 Abs…
…Umsatzsteuer vorläufig festgestellt. Daraufhin erhob die Bw. ausschließlich gegen die Vorläufigkeit das Rechtsmittel der Berufung und beantragte, endgültige Bescheide auszufertigen. Anlässlich einer das Jahr 2002 betreffenden Außenprüfung führte der Prüfer im Bericht gemäß § 150 BAO vom 29. April 2005 über das Ergebnis der Außenprüfung Folgendes…
…von den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1990 bis 1997 erließ das Finanzamt gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Bescheide, mit denen die Einkunftsquelleneigenschaft der in Rede stehenden Eigentumswohnung verneint wurde. Dies nach Verweis auf § 1 Abs. 2 und …
…Demnach ist unter einem Missbrauch iSd § 22 BAO im Allgemeinen eine rechtliche Gestaltung zu verstehen, "die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet". Dabei ist zu prüfen, "ob der gewählte Weg noch…
…ist die endgültige Nachsicht dieses Betrages vorgesehen (siehe BEILAGE 7). 4.) 22.11.2018 Mit Teileinstellungsbescheid (siehe BEILAGE 8) wird das Finanzstrafverfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2016 eingestellt (die Umsatzsteuer betragt EUR 11.161,22). II.) Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung 1.) Aus den Details der Gebührenaufstellungen ergibt…
…Offenlegungs- u. Wahrheitspflicht schließen lässt, nur mit einer vorsätzlichen auf Steuervermeidung gerichteten Handlungsweise erklärt werden. Es besteht daher im gegenständlichen Fall auch kein Zweifel an der vom Spruchsenat zugrunde gelegten subjektiven Tatzeit des Eventualvorsatzes, dass der Bf. durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2012 zu Unrecht…
…einzusetzen, dass die geringste Steuerbelastung erzielt wird. Im Falle einer rechtlichen Gestaltung, die in Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet, ist allerdings zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint…