…Erkenntnis vom 30.10.2001, Zl. 95/14/0013 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis…
…Tagesgelder Auf Grund der nicht glaubwürdigen beruflichen Fahrten, stehen auch die aufgelisteten Tagesgelder nicht zu. Bei Tagesgeldern aus eintägigen Reisen ist weiters Folgendes anzumerken: Eintägige Reisetätigkeiten begründen seit einigen Jahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sowie aufgrund zahlreicher Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates grundsätzlich keinen…
…von insgesamt ATS 8296,54. Den beruflichen Nutzungsanteil der privaten Telefonanschlüsse bezifferte der Bw. mit 90%. Der Abgabenerklärung wurde eine Werbungskostenaufstellung sowie ein Fahrtenbuch angeschlossen. Im Fahrtenbuch hatte der Bw. 216 Fahrten eingetragen, wobei er für 48 eintägige Reisen einen Verpflegungs-mehraufwand gemäß § 16 Abs…
…eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, zu keinem steuerlich zu berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines…
…eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, zu keinem steuerlich zu berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen…
…eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, zu keinem steuerlich zu berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines…
…Berufung wurde erwogen: Vorweg wird festgestellt, dass es sich bei den streitgegenständlichen Reisen unbestrittenermaßen um eintägige Reisen ohne auswärtige Nächtigung handelt. Nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als…
…bei eintägigen Reisetätigkeiten eines Versicherungsvertreters. Diese Rechtsauffassung hat auch Vertreter in der Rechtslehre: Der auf einer beruflich veranlassten Reise befindliche Steuerpflichtige ist hinsichtlich des Mittagessens mit einem Steuerpflichtigen, der sich an seinem Dienstort verköstigt, vergleichbar. In der gebotenen typisierende Betrachtungsweise wird ein Verpflegungsmehraufwand auf Reisen…
…Erkenntnis vom 30.10.2001, Zl. 95/14/0013 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis…
…eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, zu keinem steuerlich zu berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintägigen Reisen…
…können auch keine Tagesgelder berücksichtigt werden. Die Rechtsauffassung, dass bei eintägigen Reisen üblicher Weise kein Verpflegungsmehraufwand entsteht, führt zu einer sachgerechten Differenzierung im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Verpflegungskosten. Mit dieser Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre eingetretenen Veränderungen im Erwerbsleben…
…schied das FA verschiedene Aufwandspositionen aus bzw. nahm Kürzungen vor (Teile der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Instrumente, der Telefon-/Internetkosten, der Fahrtkosten für beruflich veranlasste Reisen sowie der Arbeitsmittel), gegen welche die Bw. in der Folge Berufungen einbrachte. Nach Ergehen einer verbösernden Berufungsvorentscheidung (BVE…
…eine (ausnahmsweise) berufliche Veranlassung darstellt, kommt auch bei unzweifelhaft beruflich veranlassten Reisen nur dem notwendigen Verpflegungsmehraufwand Werbungskostencharakter zu. In Berücksichtigung dieser Umstände vertritt der UFS in Anlehnung an entsprechende VwGH-Judikatur in seiner Rechtsprechung zum Verpflegungsmehraufwand den Standpunkt, dass eine lediglich kurzfristige, maximal eintägige Reisetätigkeit …
…Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dabei stellen nach Z. 9 dieser Gesetzesstelle in der für die Streitjahre geltenden Fassung insbesondere Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Reisekosten sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z…
…seinen Fall nicht einschlägig, da der Berufungsfall das Jahr 2001 betreffe. Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig wird festgestellt, dass es sich bei den streitgegenständlichen "Reisen" unbestrittenermaßen um eintägige Dienstverrichtungen in Lannach ohne auswärtige Nächtigung handelt. Aus dem Vorjahresakt ergibt sich, dass der Ort Lannach…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…für Verpflegung und Unterkunft bei beruflichen Reisen stattfänden. Der Beruf des Kfz-Zustellers setze eine ständige Reisetätigkeit voraus, weshalb kein ordentlicher Mittelpunkt der Tätigkeit vorliege. Bei einer derartigen Berufstätigkeit müsse man mit dem Anfall von Mehrkosten rechnen. Bei eintägigen Reisen könne man sich den Mehrkosten…
…eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, zu keinem steuerlich zu berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintägigen Reisen…
…auf eine Darstellung der Ermittlung der Tagegelder. Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass Differenzwerbungskosten für Tagegelder im Betrag von 11.155,50 S resultierend aus ausschließlich eintägigen Reisen geltend gemacht worden sind. Hingewiesen wurde auch auf den Umstand, dass Taggelder laut Fahrberichten nur für Orte…